Klarna (Stockholm)
Erste Mahnung lediglich Zahlungserinnerung!
Bestell-/Kundennummer: RHNR 1128094680438
Erst 14 Tage nach dem Zahlungsfrist kam die erste Mahnung, dann noch eine und an nächsten Tag noch eine. Also ich sollte insgesamt ca 15 Euro bezahlen. Ich habe nach der ersten Mahnung das Geld überwiesen und, um die Mahnungsverfahren zu stoppen, habe ich auch das zweite Gebühr in Höhe von 4,95 Euro überwiesen - aslo zu viel. Die freundliche Klarna Mitarbeiterin hat mir damals mitgeteilt, dass das Geld erstattet wird, was aber schon fast 1,5 Monat dauert.
Ich hoffe, dass das Geld noch bis Ende Juni erstattet wird, sonst werde ich das Fall an meine RA übergeben - die Summe ist vielleicht zu klein, aber trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, die Kunden so zu behandeln. Die Mahnverfahren finde ich echt fresh, jeder Tag eine neue Mahnung!
Dazu noch nach 14 Tagen machen die Verzugszinsen nur ca. 0,0714 Euro, also nur 7 Cent! Und keine 4,95 Euro!
Dazu selber die Mahngebühren sind für mich übertrieben. Nach AG Bad Segeberg (Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11) können weitergehende Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Mahnung angefallen sein könnten, insbesondere anteilige Personalkosten und Kosten für das Vorhalten entsprechender EDV u. ä., hierbei keine Berücksichtigung finden.
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So führte meine verspätete Zahlung zu großen Schaden nicht! Ich hatte gar keine Erinnerungsbrief vor dem 11. April 2014 erhalten, normallerweise ist die erste Mahnung kostenlos, da die Kunde noch nicht wirklich in Verzug ist. Und auch nach dem Zahlungsfrist gilt: die erste Mahnung, die den Schuldner bei einem Zahlungsverzug erreicht, ist zunächst nur als Zahlungserinnerung anzusehen, sodass die hier eventuell ausgewiesenen Mahngebühren vom Schuldner nicht bezahlt werden müssen.
P. S: und auch komisch, dass Klarna AB erstellt die Rechnungen ausdrucklich ONLINE, aber an den Mahnungen per Breif spart sie nicht! Und wie in meinem Fall kamen 3 Mahnungen nacheinander!
Nach so eine Erfahrung kann man nur den Anderen so ein Zahlungs-Service abraten!
16.06.2014 | 16:50
Abteilung: Kundendienst
Sehr geehrte Kundin,
gerne habe ich mir Ihre Rechnung angesehen.
In unserem System kann ich sehen, dass Ihnen die Originalrechnung am 28.03.2014 zugestellt wurde (Fälligkeitsdatum 11.04.2014). Da wir auch eine Woche nach dieser Frist noch keine Zahlung von Ihnen erhalten hatten, wurde Ihnen dieser Verzug am 18.04.2014 mit einer Mahnung in Rechnung gestellt (Fälligkeitsdatum 27.04.2014). Da uns Ihre Zahlung zum 01.05.2014 noch nicht vorlag, wurde Ihnen zu diesem Datum eine zweite Mahnung zugestellt.
Später am Tag haben wir Ihre Zahlung inklusive der 1. Mahngebühr erhalten. Da Sie die 2. Mahngebühr nicht mitgezahlt hatten, wurde Ihnen eine aktualisierte Rechnung zugestellt. Dies erklärt die 2 Schreiben innerhalb von 2 Tagen.
Bei Ihrem Kontakt mit unserem Kundendienst wurde Ihnen dann die 2. Mahngebühr erlassen so dass die Rechnung zum 03.05.2014 abgeschlossen war.
Die Zahlung der stornierten 4,95 EUR waren zum Zeitpunkt des Gespräches mit unserem Kundendienst noch nicht eingegangen und auch heute kann ich keine Überzahlung von 4,95 EUR auf Ihrer Rechnung einsehen. Natürlich hätten wir Ihnen den Betrag wie vereinbart ausgezahlt sobald er eingegangen wäre.
Um dies nun abschließen zu klären, würde ich Sie bitten, mir den Zahlungsbeleg Ihrer Zahlung der 4,95 EUR an meinungenklarna.de zukommen zu lassen.
Ich hoffe, dass Sie den Vorgang nun etwas besser nachvollziehen können. Dass Kunden unseren Service als einfach, sicher und kundenfreundlich empfinden, liegt uns sehr am Herzen. Wir sind immer bemüht, auf alle Anfragen unserer Kunden einzugehen und Ihre Zahlungsabwicklung erfolgreich abzuwickeln.
Viele Grüße,
Kerstin von Klarna
Dann hört das ja wohl auf.
Auch ist es ja unzulässig, wegen seines Glaubens verfolgt zu werden.
Ich glaube halt meistens, nicht bezahlen zu müssen.