523 Views | 11.07.2014 | 18:49 Uhr
geschrieben von Andreas Hock

HDI Global SE (Hannover)

EON-Bauarbeiten und deren Schaden

Die EON arbeitet, reißt Straßen auf und beschädigt Stromkabel, was zu einem Stromausfall führt. Nachdem der Strom dann wieder eingeschaltet wird, zerstört dies den Multischalter meiner Satellitenanlage.

Nach Meinung von EON zahlt diese nur bei vorsätzlichem Schaden, gibt dies dann aber an deren Versicherer (HDI) weiter und dann wird's richtig spannend: Die meinen, dass es zu "sog. transienten Überspannungen gekommen sei, wie dies auch der Fall ist, wenn ein Kunde selbst im Rahmen des normalen Gebrauchs den Strom einschaltet".

Also vorsichtig, wenn jemand sein Licht einschaltet.

Bezieht man sich auf das Produkthaftungsgesetz, dann wird man auf die 500 € Selbstbeteiligung verwiesen. Im Übrigen stellen "transienten Überspannungen
keinen Mangel des Produktes Strom". Angeblich.

Versicherung = finden von Ausreden (HastDuIdeen), warum verursachte Schäden nicht erstattet werden.

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Meine Forderung an HDI Global SE: Erstattung des mir entstandenen Schadens am Satellitenmultischalter


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Kommentare und Trackbacks (6)


18.07.2014 | 19:16
von Andreas Hock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offensichtlich hat die HDI bzw. die EON nur Interesse an Mitgliedsbeiträgen nicht aber an der Begleichung angerichteter Schäden. Entsprechend hält man auch eine Kontaktaufnahme derzeit nicht für erforderlich. Hast Du Ideen. HDI.


19.07.2014 | 13:12
von Andreas Hock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Urteil hatte ich schon am Anfang aufgeführt. HDI verwies i. Bez. auf BGH-Urteil auf DIN EN50160 in dessen Umfang transiente Überspannungen auftreten dürften und somit kein Mangel des Produktes Strom darstellen. Ergänzend wird auf §11 Produkthaftungsgesetz (500,- Euro Selbstbeteiligung, Schaden liegt bei ca. 188 Euro) verwiesen.


20.07.2014 | 11:43
von Andreas Hock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.08.2014 | 11:52
von Andreas Hock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ob die HDI ein Problem nur aussitzen will.es scheint fast so. Keine weitere Rückmeldung bisher.


09.08.2014 | 15:50
von Andreas Hock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine weitere Rückmeldung. hinsichtlich Seriösität möge sich jeder seine eigenen Gedanken machen.


04.09.2014 | 11:23
von Andreas Hock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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