Von Argetra beantwortete Beschwerde. | 4509 Views | 12.08.2014 | 20:04 Uhr
geschrieben von Schuft

Argetra GmbH (Ratingen)

Kündigung nach erfolgreichem Hauskauf

Bestell-/Kundennummer: gebe ich nicht an

Meine Erfahrungen mit Argetra sind nun schon ca. 3 Jahre alt, aber ich finde, es ist wert, auch ältere Erfahrungsbereichte zu lesen:

SCHLAGWORTE

Ich bin ebenfalls über die üblichen Internetprotale auf Argetra gestoßen. Mir genügte eigentlich der Hinweis, dass in einem monatlich erscheinen heft alle Zwangsversteigerungen nach PLZ aufgelistet aufgeführt waren.

Ich bestellte den Kalender und erfrug auch zuvor die Kündigungsbedingungen.

Die Kündigung sei halbjährlich möglich, so die Telefonistin, aber wenn ich erfolgreich gewesen sei, dann könne ich fristlos kündigen.

Etwa 1,5 Jahre erhielt ich den Kalender, wobei ich ihn insgesamt auch wenig hilfreich fand, aber immerhin erhielt man eine Leistung, nämlich die im Internet verstreuten Zwangsversteigerungen in Printform nach PLZ aufgelistet udn zusätzlich noch Informationen über die Mindestversteierungssumme.

Ich ersteigerte nicht, sondern entschied mich im Dez. 2011 ein Haus zu kaufen anstatt zu ersteigern.

Damit glaubte ich "erfolgreich" gewesen zu sein und kündigte den Kalender.

Argetra verlangte jedoch eine "Ersteigerungsurkunde", nur so wäre ich erfolgreich, hieß es. Ein Hauskauf ohne Versteigerung sei kein "Erfolg", der eine Kündigung rechtfertigte, ich müsste nun im Halbjahresrhythmus kündigen.

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ich ließ Argetra noch ein Einschreiben zukommen, um vor Gericht auch die Bestätigung zu haben, dass ich gekündigt habe und habe dann alle Schreiben und Mahnungen von Argetra und dem Rechtsanwalt ignoriert.

Dem Mahnbescheid habe ich widersprochen und seitdem nichts mehr von Argetra gehört.

Wer telefonisch den Kalender bestellt hat, kann es m. E. darauf ankommen lassen, den Kalender fristlos zu kündigen.

Im Nachherein möchte ich den Kalender als wenig hilfreich bezeichnen, aber man kauft sich manchmal Dinge, die man im nachträglich bereut. Das allein ist noch nicht ein unfaires Vorgehen von Argetra.

Die Differenzierung "Haus kaufen" und "Haus ersteigern" jedoch ist eine Falle, die bewusst so gewählt worden ist. Ich hoffe jedoch, dass mein Beitrag den ein oder anderen hilft, gegen die Mahnungen und Mahnbescheide standhaft zu bleiben und richtig vorzugehen! Viel Glück den Lesern!

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Meine Forderung an Argetra GmbH: Argetra sollte sinnvolle Kündigungsgründe akzeptieren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2014 | 09:27
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Kunde,

wir verstehen, dass man natürlich gern auch eine Kündigungsmöglichkeit hätte, wenn man am freien Markt kauft. Wir sind aber auf Zwangsversteigerungen spezialisiert und gewähren die Geld Zurück Garantie immer dann, wenn uns der Zuschlagbeschluss aus einer Versteigerung vorgelegt wird. Inzwischen akzeptieren wir auch die Vorlage eines Kaufvertrages, wenn Immobilien die zur Versteigerung anstehen im Vorfeld vom Gläubiger erworben werden. Dies deshalb weil heute viele Immobilien bereits im Vorfeld den Besitzer wechseln und es gar nicht mehr zum ZV- Termin kommt. Die Geld zurück Garantie ist für uns ein teures Versprechen, das wir nur bei ZV Immobilien einhalten können. Wir nutzen die Zuschlagwerte um eine Datenbank aufzubauen, wie hoch im Durchschnitt die Erlöse sind. Dies wird später mal Orientierung geben, wie gut Märkte funktionieren und wie viel man bieten sollte.

Wir klären unsere Kunden immer im Vorfeld über die Geld Zurück Garantie auf und drucken diese auch in jedem Kalender ab. Der Erwerb durch Versteigerungen spart Makler und Notarkosten und unterscheidet sich wesentlich vom normalen Kauf. Zahlen nur bis zum Erfolg in der Versteigerung- fairer geht es eigentlich nicht mehr.

Ihr Argetra Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.09.2014 | 21:29
von Schuft noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde ist noch nicht gelöst, da der Mahnbescheid immer noch eine Verjährungsfrist hemmt!

Ich würde mir wünschen, wenn Sie JEDEM Kunden, der ein Haus gekauft hat, eine Mitteilung zuschicken würden, dass keine Forderung mehr gegen den kunden bestehen würde!

Es ist aber beruhigend zu wissen, dass Sie von Ihrem bisherigen Standpunkt abgerückt sind, wenngleich Sie sich noch nicht bei mir persönlich entschuldigt haben!
Der Hinweis, dass Sie mit jedem Kunden auch einen Umsatz und damit Gewinnrückgang haben, ist für mich vollkommen evident und daher kein Entschuldigungsgrund.


19.10.2014 | 21:11
von Schuft noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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