Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Unglaublicher Fall von
Bestell-/Kundennummer: Telefonnummer: 0173/7433299
Hiermit möchte ich offiziell Beschwerde gegen die Kundenbetreuung, deren Vorgesetzte und die Mitarbeiter im Vodafone-Shop, Kaiser-Joseph-Straße 230, 79098 Freiburg einreichen; zudem möchte ich auf Mängel an der Versicherungspolice hinweisen.
Hintergrund dessen war ein Diebstahl meines Handys im November letzten Jahres (Schadensnummer beim Kundenservice hinterlegt), den die vom mir abgeschlossene Vodafone-Handyversicherung „auf Grund mangelnder Sorgfalt“ (welcher als Grund meiner Meinung nach auch nicht vorlag) nicht erstattete. Bereits damals habe ich beinahe den Rechtsweg bestritten, da mir das Handy aus einer Sporttasche IN einer privaten Sporthalle eines Sportclubs gestohlen wurde, d. h. die Tasche die ganze Zeit über unter Beobachtung stand.
Das Handy wurde darauf als gestohlen gemeldet und die Sim-Karte gesperrt, die Versicherung stelle sich quer, der Vodafone-Kundenservice betrachtete dies als Auseinandersetzung zwischen mir und dem Versicherer, mit dem sie nichts zu tun hätte.
Als nächstes informierte ich mich im Vodafone-Shop, Kaiser-Joseph-Straße 230, 79098 Freiburg, ob ich mir ein gebrauchtes Handy bei Ihnen kaufen könne und ob dieses dann weiterhin versichert sei. Da mir der Mitarbeiter vor Ort dies glaubhaft versicherte, kaufte ich mir ein gebrauchtes iPhone 4 und ließ die Versicherung weiterlaufen. Nun ist bei diesem Handy ein erneuter Schadensfall eingetreten, welcher allerdings wieder nicht abgedeckt ist, da es sich um ein gebrauchtes Handy handele, welches ich nach lesen der Police auch nicht bestreiten kann. Der Versicherer (ACE European Group Limited Direktion für Deutschland, Lurgiallee 10 in 60439 Frankfurt/Main,HRB
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Frankfurt 58029) hat mir daraufhin geraten, von einem Sonderkündigungsrecht auf Grund von „Nichtbesitz“ Gebrauch zu machen, welcher Sinngemäß nach § 8.3. des Versicherungspolice besteht und eine Rückzahlung der bereits gezahlten Summe seit Dezember 2013 zu beantragen.
Bei mehreren Telefonaten mit dem Kundenservice stieß ich allerdings immer wieder auf die einfache Antwort: „Nein, das ist kein Sonderkündigungsgrund. “ Auch auf die Bitte, dies doch direkt mit dem Versicherer zu klären wurde mir gesagt, dass man dies grundsätzlich nicht mache, obwohl die o. g. Versicherung mir im Telefonat ausdrücklich dazu geraten hat, da so die Kommunikationswege etwas einfacher ablaufen würden und dies auch intern zu klären sei.
Auf meine Bitte mit dem Vorgesetzten verbunden zu werden wurde mir gesagt, dass dies nicht möglich sei und dieser frühestens innerhalb von 72 h zurückrufen könne; bis dato hat sich noch niemand bei mir gemeldet.
Ich bitte Sie nochmals höflich, den Sachverhalt nochmals mit dem Versicherer zu klären, mir alsbald eine Rückmeldung zu geben.
Ich bin zutiefst erschüttert, dass meine langjährige Kundentreue bei Ihnen in keiner Weise honoriert wird und möchte meiner Enttäuschung über die Kooperation mit Ihrem Kundenservice nochmals Ausdruck verleihen.
Beschwerde ist gelöst