Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 332 Views | 21.11.2014 | 14:16 Uhr
geschrieben von Ruth Kittler

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Unbegruendete Forderung von der klarmobil (KSP)

Bestell-/Kundennummer: Rufnummer: 015154824402, Kartennummer: 89490200000506213227

Hallo Klarmobil-Kundenservice,

SCHLAGWORTE

es wurde vor einigen Jahren einen Mobilfunkvertrag mit der

Rufnummer: 015154824402, Kartennummer: 89490200000506213227

Auftragsnummer: 20271971 (Händler 72007) vom 01.06.2007 mit Klarmobil abgeschlossen.

Dieser Vertrag wurde - zu seiner Zeit - ohne Grundgebühren, Mindestumsatz

oder sonstigen laufenden Gebühren abgeschlossen. Ausschließlich die tatsächlichen Kosten durch telefonieren und SMS werden in Rechnung gestellt.

Jetzt kam von der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft ein Schreiben (Az.: KB1411221) mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von über 92,05 € (Monat 09.2014) wegen nicht bezahlter Klarmobil-Forderungen in Höhe von 19,80 €, danach im Monat 11.2014 mit einer angepassten Forderung in Höhe von 92.20 €, mit einer Frist zum 24.11.2014.

Eine Rechnung seitens Klarmobil habe ich nie erhalten und kann mir auch nicht erklären, wie sie zustande gekommen sein sollen, da ich den Anschluss ja nicht mehr nutze. Auch habe ich nie eine Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderungen von Klarmobil erhalten.

Nach eigener Recherche erfahre ich, dass dieses mit einer AGB Änderung zu tun hat, wovon ich nie in Kenntnis gesetzt wurde oder meine Zustimmung gegeben habe.

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Klarmobil selbst schreibt in den AGB explizit vor, dass Kunden schriftlich über Vertragsänderungen informiert werden müssen. Die Versendung eines Newsletters an eine E-Mail-Adresse ist aber nicht das, was Juristen unter einer schriftlichen Benachrichtigung verstehen. Hier ist schon der gute alte Brief gemeint! Die damals angegebene Mail-Adresse und Post Adresse ist lägst nicht mehr existent, lediglich die Telefonnummer hat sich nicht geändert.

Der Gesetzgeber hat hier klare Grenzen gesetzt, Essenzielle Vertragsbestandteile können laut BGH (Urteil vom 11. 10. 2007, Az. BGH III ZR 63/07) nicht per AGB-Änderung zu Lasten des Kunden verändert werden. Dass eine Grundgebühr und ein Mindestumsatz in diese Kategorie gehört, dürften die meisten Juristen wohl bejahen, damit wird die Gebühr nie wirksamer Vertragsbestandteil.

Ich bitte sie die Forderungsangelegenheit seitens der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft zurückzuziehen und die Forderung komplett zu stornieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Ich bitte sie die Forderungsangelegenheit seitens der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft zurückzuziehen und die Forderung komplett zu stornieren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.11.2014 | 12:50
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Frau Kittler,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern prüfen wir eingehend Ihr Anliegen und setzen uns anschließend unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.

Da auch eine Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei (KSP aus Hamburg) erfolgt, bitten wir Sie vorab bezüglich der Bearbeitung höflichst um ein wenig Geduld. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


27.11.2014 | 13:37
von Ruth Kittler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachricht von Klarmobil, ich möchte mich noch ein wenig gedulden.


27.11.2014 | 13:40
von Klarmobil GmbH

Sehr geehrte Frau Kittler,

wir haben Ihnen am 24.11.2014 eine Antwort per E-Mail gesendet. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Antwort erhalten haben und welche Rückfragen Ihrerseits ggf. noch bestehen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice



27.11.2014 | 14:05
von Ruth Kittler | Regelverstoß melden
Hallo Klarmobil Kundenservice,
leider ist Ihre Mail nicht angekomme.

Meine Mailadresse lautet: Kittler spider monkey gmx-topmail.de

Daher kann ich mich nicht zu Ihrer Stellungnahme äußern.

Mit freundlichen Grüßen
R. Kittler

04.12.2014 | 16:40
von Ruth Kittler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich soll wohl noch warten, wohl noch in Bearbeitung


04.12.2014 | 16:47
von Klarmobil GmbH

Sehr geehrte Frau Kittler,

bitte entschuldigen Sie bielmals die lange Wartezeit.

Gern haben wir soeben unsere Antwort vom 24.11.2014 an Ihre E-Mail-Adresse Kittler spider monkey gmx-topmail.de weitergeleitet. Bitte prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice



04.12.2014 | 20:36
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


04.12.2014 | 20:39
von Ruth Kittler | Regelverstoß melden
Danke an Klarmobil,
der Vorgang wurde zur völligen Zufriedenheit abgeschlossen,
auch wenn der Weg mal steinig war.

Die Firma Klarmobil ist alles in allem doch weiter zu empfehlen.

04.12.2014 | 20:41
von Ruth Kittler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke an Klarmobil,
der Vorgang wurde zur völligen Zufriedenheit abgeschlossen,
auch wenn der Weg mal steinig war.

Die Firma Klarmobil ist alles in allem doch weiter zu empfehlen.




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