Durch HARK gelöste Beschwerde. | 1607 Views | 05.02.2015 | 17:16 Uhr
geschrieben von Jörg Sydow

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Schlechte Auftragsabwicklung

Bestell-/Kundennummer: 10173413, 10176254

Im Dezember 2014 haben wir unserer Tochter ermöglicht einen Heizkamin zu kaufen.

SCHLAGWORTE

Nach freundlicher Beratung wurde die Bestellung unterschrieben. Wir brauchen uns um Nichts weiter zu kümmern, nur noch anheizen - fertig.

Dann ging der Ärger los. Durch die örtlichen Gegebenheiten der Wände ist der Abstand des vorhandenen Kaminrohranschlusses zu gering. Also mussten wir eine Nachtragsbestellung für ein Doppelrohr (Möck) machen. Mehrkosten 390,- Euro. Soweit noch o. k.

Der Liefertermin mit Endmontage wurde dann für den 02.02. bestätigt. Der Kamin kam auch, aber die Abgasrohre fehlten. Erste telefonische Nachfrage - die Ware wurde per Kurier geliefert, aber retour geschickt, weil niemand Zuhause war. Eine Benachrichtigung des Kuriers fehlte jedoch. Telefonische Rückfrage beim Verkäufer in Ffm ergab auch keine befriedigende Klärung, wo die Rohre sind. Letzlich haben wir erfahren, dass diese Rohre für die Lieferung am 10.02. avisiert sind. Wenn wir diese früher haben möchten werden 60,- Euro Versandkosten fällig.

Die Aussage mit dem Kurier war gelogen. Der Zusatzauftrag wurde nicht vertragsgemäss zusammengeführt. 1 Tag Urlaub weg, Schornsteinfeger umsonst bestellt, vom Kaminfeuer träumen wir seit Dezember 2014. Verkauf o. k., Abwicklung mangelhaft

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Meine Forderung an HARK GmbH & Co. KG: Den Ärger kann man nicht wieder gut machen - Nie wieder HARK


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2015 | 15:12
Firmen-Antwort von: HARK GmbH & Co. KG
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Sydow,

bitte entschuldigen Sie die Umstände bei der Abwicklung Ihres Auftrags. Leider lassen sich manche Besonderheiten die äußerst wichtig für die Erstellung einer Kaminanlage sind, erst beim Baustellenbesuch feststellen. So auch in Ihrem Fall. Die Möckverrohrung wurde notwendig, weil der Schornsteinanschluss durch eine brennbare Wand führt. Hier geht es um den Brandschutz. Ohne die Sonderverrohrung wäre eine Montage mit anschließender Genehmigung durch den Schornsteinfeger nicht möglich gewesen. Leider sind wir bei der Sonderverrohrung auch von unserem Partner abhängig. Hier ist etwas schief gelaufen, so wohl bei der Lieferung als auch bei der Kommunikation.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kozlowski

(Hark GmbH & Co. KG)

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.02.2015 | 17:41
von Jörg Sydow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.02.2015 | 16:29
von Jörg Sydow gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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