Durch Deutsche Postbank gelöste Beschwerde. | 1552 Views | 13.05.2015 | 10:25 Uhr
geschrieben von Gaby Rehbolt

Deutsche Postbank AG (Bonn)

Sparbuchauflösung nach Todesfall

Bestell-/Kundennummer: 2898448984

Nachdem mein Vater verstorben ist, bin ich mit sämtlichen Unterlagen (Ausweis, Erbschein usw.) bei verschiedenen Banken gewesen, bei denen ich spätestens nach zwei Tagen das Guthaben der Sparbücher auf meinem Konto hatte.

SCHLAGWORTE

Nicht so bei der Postbank. Als erstes hat man mir am Schalter mitgeteilt, dass die Postbank im Moment nicht besetzt sei, der Kollege ist krank und der Fall nicht so einfach am Schalter zu erledigen. Dann hieß es, ich kann einen Termin ausmachen und wiederkommen, wenn der Kollege wieder da ist. Der Kollege war dann nach seiner Ausfallzeit natürlich stark gefragt und es hat entsprechend gedauert. Er war sehr freundlich, hat alle Unterlagen einschl. Sparbuch entgegengenommen und mir zum Schluß noch eine Telefonnummer, die sogenannte Erbenhotline, bei der ich mich über den Fortlauf der Bearbeitung erkundigen kann. Die Bearbeitung, bis ich an das Geld komme, würde ca. 4 Wochen dauern. Nach 5 Wochen habe ich nun nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeiten im Moment ACHT Wochen dauert.

Die Begründung die Postbank sei ja eine große Bank die nicht so gut organisiert ist.

Die Postbank benötigt 8 Wochen länger als alle anderen Banken.

Ist das überhaupt zulässig? Ich warte immer noch auf das Geld.

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.05.2015 | 13:00
von ReclaBoxler-2206874 | Regelverstoß melden
Mein Beileid.

Das gleiche Prozedere habe ich bei der Postbank auch hinter mir, nur hat es sich über 6 Monate hingezogen.

Das spannendste fand ich, dass einige Mitarbeiter bei der "Hotline" mitten in meinem Satz aufgelegt hatten.
Zuvor kam immer die Aussage "da könne man nichts machen".

Berater, welche kompetent waren, habe ich auch in keiner Postfiliale gefunden. Keinerlei Entscheidungsbefugnis in den Filialen.

Keine Bank, welche ich empfehlen kann.

14.05.2015 | 19:34
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Tiger Ewi, das war 2010.
Inzwischen hat die Deutsche Bank bei der Postbank das Sagen.

14.05.2015 | 21:45
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
 spider monkey Tiger Ewi: Tut es auch nicht.

Sämtliche Angelegenheiten bei Todesfällen werden über die Nachlassstelle der Postbank geregelt. Das kann, je nach Motivation, mal länger oder schneller vonstatten gehen.

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie die BF und hatte erst kürzlich wieder einen Termin bei der Postbank mit den üblichen Floskeln ("Tut uns leid, Sie wissen ja von den derzeitigen Umstrukturierungen bla bla. ")

Und ja, es ist zulässig, wenn auch nicht serviceorientiert.
Letztendlich kann man nur jedem raten, einen großen Bogen um die Postbank zu machen!

03.06.2015 | 23:54
von Gaby Rehbolt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist bis jetzt immer noch nichts passiert,
keine Reaktion.


01.07.2015 | 12:00
von Gaby Rehbolt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 24.6. hat die Postbank das Sparbuchguthaben
überwiesen.




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