Geheimshop.de (Nuernberg)
Keine Rückerstattung des Kaufpreises trotz Zusage
Auch ich kaufte beim Geheimshop zwei ferngesteuerte Panzer für meine Enkelkinder. Schon beim Auspacken stellte ich Mängel fest - bei einem Panzer war die Kette gebrochen. Nach fünf Minuten Betrieb des zweiten ging nichts mehr. Also setzte ich mich mit dem Geschäftsführer Torsten Mayer (nach vielen vergeblichen Versuchen) in Verbindung um zu reklamieren.
Schriftlich machte ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch und bat um Rückerstattung des Kaufbetrages mit Angabe meiner Bankverbindung. Ich bekam eine Zusage, sollte die Versandkosten jedoch selbst übernehmen, was ich auch tat. Nach etlichen Mahnungen erhielt ich nach langer Zeit die Antwort, dass der Betrag innerhalb drei Werktage auf mein Konto überwiesen wird.
Nach ca. drei Wochen hatte ich noch keine Gutschrift auf meinem Konto und fragte erneut nach. Antwort, ich solle meine Bankverbidung mitteilen, was ich wieder tat. Geld kam nicht. Wieder mahnen, wieder Frage nach der Bankverbindung. Geld ist bis heute nicht da.
Habe jetzt dem Geheimshop eine negative Bewertung bei eBay eingestellt. Darauf hin meldeten sich auch weitere Geprellte bei mir. Auch Herr Torsten Mayer wollte jetzt das Geld schnell überweisen und bat wieder um Bankverbindung.
Jetzt habe ich ihm eine Frist bis zum 15.8.09 gesetzt unter Androhung, Einschalten der Staatsanwaltschaft bei Nichtzahlung. Weitere Geschädigte können sich gern der Anzeige anschließen. Ich habe den Fall auch eBay gemeldet. Die Antwort, die ich erhielt, hatte nichts mit meiner Schilderung zu tun und war sehr unzureichend mit vielen Verweisen auf auf nicht bezogene Links.
25.08.2009 | 11:38
Abteilung: Kundenmanagement
Anonyme Beschwerde - sagt alles - wohl ein Mitbewerber sonst würden hier wohl irgendwelche verwertbaren Daten mitgeteilt werden...!
Wie immer gilt dass bei sowas immer schnell geschossen wird und sich bisher noch alles aufgeklärt hat.
geheimshop
Da hier sehr viele Probleme bezüglich einer Kontaktaufnahme, defekter Ware, ausstehender Rückzahlungen bzw. Nachlässen und falsch gelieferter Ware vorliegen.