555 Views | 10.08.2009 | 12:41 Uhr
geschrieben von Norbert Fleschhut
Trotz Verbots der anonymen Telefonwerbung geht der Terror weiter. Nach dreitägiger Abwesenheit von 5.8. - 7.8. hatte ich 50 anonyme Anrufe auf dem Telefon. Nach Hinterfragen des Anrufers wird jetzt aufgelegt. Die Chance, diese Firmen anzuzeigen, wird damit im Keim erstickt. Soweit zur aktuellen Rechtsprechung.
Meine Forderung an Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:
Verbot der Rufnummernunterdrückung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Kurzschilderung: Fangschaltung über Telekom eingerichtet. Noch beim Einrichten den Störer zu fassen bekommen. Dann 14 Tage weiter aufgezeichnet bei Telekom. Ein Makler aus Norderstedt konnte gefangen werden. Er hat sich mit nächtlichen Anrufen bei mir am Telefon befriedigt. Klage auf Unterlassung bei Amtsgericht Neumünster. Strafanzeige. Zeugengeld an meine Frau rd. € 300,- Barauszahlung aus der Gerichtskasse, Verurteilung Schmerzensgeld € 500,- + Kosten (zwei Anwälte, Zeuge Telekom-Mitarbeiter aus Wiesbaden). Der ganze Spass hat dem Makler rd. € 3000,- bis € 4000,- gekostet. Er zahlte dann nicht das Schmerzensgeld. Ich habe dann nach fruchtlosen Pfändungen eine Zwangshypothek bei dem Makler eintragen lassen. Aus der Hypothek bin ich dann befriedigt worden. Sie wissen jetzt, was Sie machen müssen.....
Grüße,
Peter Fox
wenn Du während Deiner Abwesenheit im Telefon-Display 50 Anrufe mit unterdrückter Rufnummer hast, sollte Dich das nicht stören. Die kannst Du ohnehin nicht dran kriegen.
Wenn Du jedoch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer annimmst, sollte es Dir möglich sein, den Absender rauszufinden.