Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 884 Views | 07.12.2015 | 16:31 Uhr
geschrieben von Cordula Kilian

Immergrün Energie (Köln)

Überhöhte Schlussabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 26705I1254

Hallo liebe Energieverbraucher,

SCHLAGWORTE

auch ich habe eine Schlussrechnung von Immergrün erhalten, in der für das 2. Jahr ein Grundpreis in Höhe von 309,96€ berechnet wird. Auf Nachfrage per e-mail bekam ich ebenfalls dieses 6 seitige Schreiben, dass angeblich im November 2013 verschickt wurde, in dem diese Preisanpassung auf Seite 4 sehr undurchsichtig und hinterhältig erwähnt wird.

Auffallend ist, das dieser Grundpreis des 2. Jahres meiner Bonuszahlung aus dem ersten Jahr entspricht. Da fühle ich mich ganz schön veräppelt.

Da mein damals abgeschlossener Vertrag bei Abschluss gar keinen Grundpreis enthielt, fühle ich mich auch nach mehrmaligem Lesen nicht angesprochen durch diese Anpassung der Grundpreiserhöhung.

Denn ein gewählter Tarif ohne Grundpreis kann von einer Erhöhung des Grundpreises doch nicht betroffen sein, oder? Dafür müsste man doch erst einen komplett neuen Tarif abschließen, der einen Grundpreis auch beinhaltet.

Hinzu kommt auch mein Unverständnis, warum der monatl. Abschlagsbetrag seit Beginn des 2. Belieferungsjahres nicht um den Grundpreis, im meinen Fall wären das 25,83€ mtl., angepasst wurde. Immergrün war die Rechnungssumme ( 991,00€ Festpreis für 4400 kWh + 309,96€ Grundpreis= 1300,96€) , die bei ja mir somit ein Jahr im Voraus auf Grund dieses 6 seitigen Schreibens feststand, bekannt. Mir nicht.

Ich bin selber Vermieterin und wenn ich eine neue Nebenkostenaufstellung für meine Mieter mache, teile ich Ihnen das mit und passe den monatl. zu zahlenden Abschlagsbetrag auch an. Mit fett markierten Text der Abschlagsanpassung in Zeile Betreff, wie sich das gehört.

Auf jeden Fall hätte ich diesen Vertrag mit Sicherheit bereits im November 2013 wieder gekündigt, wenn mir diese Preiserhöhung bekannt gewesen wäre. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie 1300,00€ für Strom bezahlt (Ärgerlicherweise sogar wegen Umbauarbeiten nur 3366 kWh von dem 4400 kWh Paket verbraucht).

Ich wechsele jedes Jahr den Stromanbieter, habe nie Probleme oder Ärger gehabt. Nun bin ich zum erstenmal 2 Jahre bei demselben geblieben und werde so reingelegt.

Nach etlichen Anrufen und Rumhängen in der Warteschleife (wusste auch gar nicht, dass das kostenpflichtig ist) hat man mir soeben einen Rabatt angeboten.

Der ist mir aber zu gering, da ich auch der Meinung bin, diesen Grundpreis gar nicht zahlen zu müssen. Jedenfalls kann das Unternehmen so keine Kunden gewinnen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erstattung des Grundpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.12.2015 | 16:31
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Kilian,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (7)


07.12.2015 | 16:41
von Knut Knudsen | Regelverstoß melden
Hallo, ich würde da garnicht lange fackeln, eine entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Verbraucherzentrale würde ich sofort in die Wege leiten, gleichzeitig die Schlichtungsstelle Energie mit ins Boot holen, es gibt ein einschlägiges Urteil bzgl. Preistransparenz der Energieversorger, mit so ner Mail die Ellenlang mit irgendwelchem Kauderwelsch gefüllt ist und nur nebenbei eine Preiserhöhung ankündigt ist daher Gegenstandslos, versuchen tun unsere lieben Versorger es trotzdem immer wieder.

14.12.2015 | 11:43
von Cordula Kilian noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch mir wurde ein Rabatt auf den Grundpreis gewährt von 25,83€ auf 11,95€ monatlich.Im Anhang ein Gerichtsurteil vom 01.07.2015, das Immergrün Recht gibt. Soll bis morgen meine Entscheidung mitteilen. Bin aber weiterhin der Meinung, dass dieses Schreiben, dass ich nie erhalten habe, selbst bei korrekter Zustellung keine Preiserhöhung rechtfertigt.
Habe Urteil vom Landgericht Düsseldorf (10. Dez. 2015) entdeckt, das diese Preiserhöhungen in Gestalt von unbedeutend scheinenden E-Mails für unwirksam erklärt. Wie soll ich mich jetzt verhalten, damit diese lästige Angelegenheit beendet wird?


14.12.2015 | 12:19
von Knut Knudsen | Regelverstoß melden
Eben genau das Urteil aus Düsseldorf, auf das würde ich mich berufen-und wie schon geschrieben, die Schlichtungsstelle Energie über diesen Sachverhalt informieren, die regeln das dann

14.12.2015 | 14:16
von ReclaBoxler-7298056 | Regelverstoß melden
Ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Internet abrufbar (mit Aktenzeichen)?

14.12.2015 | 16:18
von Cordula Kilian | Regelverstoß melden
Das Urteil vom 10.12.2015 vom Landgericht Düsseldorf hat folgendes Az. 12 0 177/14 (noch nicht rkr.)
Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Energieversorger Extraenergie GmbH aus Neuss.

15.12.2015 | 09:48
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Ich würde alle Unterlagen als PDF-Dokumente zurechtlegen und dann, vorausgesetzt der Anschluß wurde nur privat genutzt, ein Verfahren bei der

Schlichtungsstelle Energie e. V. | Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

einleiten. Dort kennt man diese Probleme schon zur Genüge.

03.01.2016 | 13:29
von Cordula Kilian gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, will kurz mitteilen, dass nun auf den Grundpreis komplett verzichtet wird und mir ein Guthaben von 39,22€ in Form eines Schecks zugestanden wurde. Auf den warte ich noch. Bewerte die Angelegenheit damit als zufriedenstellend gelöst.




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