Durch lifestrom gelöste Beschwerde. | 665 Views | 26.01.2016 | 15:09 Uhr
geschrieben von Tanja Schmucker

lifestrom (Landshut)

E.ON und SAT. 1 zahlen Neukundenprämie nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 232025341938

Habe am 11.10.2015 die Bestätigung für den lifestrom powewed by SAT. 1 bekommen. Es wurde vereinbart das 2 Wochen nach Lieferbeginn 24.10.2015 ein Samsung Tablet als Prämie ausbezahlt wird. Hatte das Tablet als Weihnachtsgeschenk vorgesehen. Auf telefonische Rückfrage versicherte man mir dass das Tablet vor Weihnachten geliefeert werden würde. dies war jedoch nicht der Fall.

SCHLAGWORTE

Auf Anfragen über dass Kontaktformular auf der Homepage von mein E.ON hat man bis heute nicht reagiert. Auf telefonische Nachfrage vertröstete man mich mit einem Versprochenen Rückruf mit den Ergebnissen der Recherche, auf den ich nun knapp 3 Wochen warte.

Da der Stromvertrag monatlich kündbar ist, war die Prämie ausschlaggebend für meine Vertragsentscheidung. Das E.ON anscheinend die Prämie nicht liefern kann, jedoch weiter damit und der besonders kurzen Vertragslaufzeit wirbt, sollte geprüft werden ob hier nicht eine gezielte TÄUSCHUNG vorliegt.

Da wie bereits erwähnt das Tablet als Weihnachtsgeschenk gedacht war, habe ich nun auch kein interesse mehr daran. Zudem ist ein Vergleichbarer Stromtarif ohne Prämienzugabe deutlich günstiger. Ich fordere E.ON nunmehr zur Rückabwicklung des Vertrages auf, sowie zu der Zahlung der Mehrkosten.

Auszug aus den AGBs:

Änderungen der VertragsbedingungenNach oben

  1. E.ON ist zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsgefüges oder zum Füllen von vertraglichen Lücken berechtigt, Vertragsbedingungen zu ändern, wenn

    • eine Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, die für die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war und dieser Umstand zu einer Lücke im Vertrag oder einer nicht unwesentlichen Störung der Ausgewogenheit des Vertragsgefüges – insbesondere bezogen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – führt.

  2. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsänderung zu kündigen.

  3. Auf die Rechte und Folgen gemäß den Ziffern 13.3 und 13.4 wird E.ON den Kunden im Rahmen der Mitteilung besonders hinweisen. Sofern der Kunde den Vertragsänderungen nicht widerspricht oder nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, legt E.ON diesem Vertrag die geänderten Vertragsbedingungen ab dem angegebenen Zeitpunkt zugrunde.

Sollte seitens E. ON keine Reaktion erfolgen, werde ich unter Zuhilfenahme meiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt konsultieren.

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Meine Forderung an lifestrom: Rückabwicklung des Stromvertrages, Erstattung von 50% des gezahlten Entgeldes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2016 | 15:09
Firmen-Antwort von: lifestrom
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schmucker,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Bitte entschuldigen Sie.

Ihre Anfrage wurde uns zur Bearbeitung übergeben. Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr "LifeStrom" Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.01.2016 | 22:21
von Tanja Schmucker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.02.2016 | 09:31
von Tanja Schmucker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo E.ON Team, eine ähnliche Antwort habe ich bereits am 30.12. von Ihnen erhalten:

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Anfrage über unser Serviceportal „Mein E. ON“ zu Ihrem Vertragskonto 23XXXX341938. Die Nummer Ihres Vertragskontos wird aus Gründen des Datenschutzes nicht vollständig angezeigt.
Folgendes haben Sie uns am 30.12.2015 mitgeteilt:

Kontaktgrund: "Sonstiges"
Ihre Anfrage:

Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Freundliche Grüße
Ihr E.ON Kundenservice

Nur es passiert immer noch nichts.
Wie kann es sein dass Ihr Unternehmen wieder mit dem Tablet wirbt, wenn sie anscheinend nicht in der Lage sind zu Liefern? Hatten Sie nicht eine rasche Klärung versprochen?


13.03.2016 | 18:28
von Tanja Schmucker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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