1542 Views | 01.02.2016 | 21:43 Uhr
geschrieben von Thomas Müller (aus Dormagen)

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

SAMMELKLAGE -- wegen NICHT-Auszhalung von Gutscheinen

Hallo,

die meisten haben leider die Erfahrung gemacht - dass Gutschein (e) nicht ausgezahlt werden. Bei mir handelt es sich um einen 100,00 Euro - Gutschein!

Nach zig erfolglosen Telefonaten (ab 08-2015) / Mails / und einem Einschreiben, habe ich mich entschlossen - gegen Unister (Ab-in-den-Urlaub) einen Mahnbescheid zu erwirken - dem wurde sofort widersprochen. NUN wird dieser Vorgang ans Amtsgericht Leipzig weitergegeben. (Stand: 24.01.2016)

Mein Anliegen bzw. Frage: Gibt es bereits eine Sammelklage oder haben weitere Betroffene Interesse, dass wir uns zusammenschließen um Kosten zu sparen.

Es ist ein Unding --- Urlaub soll was schönes sein --- und da braucht man keinen bitteren Nachgeschmack.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung des Gutscheins


 
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Kommentare und Trackbacks (9)


01.02.2016 | 23:09
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Seit wann gibt es in Deutschland Sammelklagen?

01.02.2016 | 23:12
von ReclaBoxler-3432576 | Regelverstoß melden
Hallo,

ja, gibt es. Siehe hier:
verbraucherschutz.de/ich-warte-bereits-seit-fast-3-monaten-auf-die-erstattung-des-100-eur-gutschein-von-ab-in-den-urlaub/

02.02.2016 | 01:44
von Konstantin König | Regelverstoß melden
Zitat vom Verbraucherschutz.de:

. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an kontakt spider monkey mea-ra.de oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.

Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: kontakt spider monkey mea-ra.de

Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 100 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.

02.02.2016 | 13:27
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Selten solche schlechten Kommentare wie von Konstantin König und RB 3432576 gelesen, die sich auf das Wort "Sammelklage" in Anführungszeichen beziehen.
Alleine durch die Anführungszeichen sollte es den schlechten Hobbyjuristen klar sein, das der Begriff eigentlich nichts in der Juristerei zu suchen hat. Aber trotzdem versuche ich durch einen Link nochmals klar zu machen, das es in Deutschland keine Sammelklagen gibt: www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-kapitalmarktrecht-resch/kapitalmarktrecht-gruppe/warum-keine-sammelklagen.html
Viel Spaß beim lesen und dann hoffentlich beim verstehen.

02.02.2016 | 13:44
von Konstantin König | Regelverstoß melden
 spider monkey Dieter Bopp:

Hallo erstmal,

bevor du hier jemanden als dumm darstellst und einen auf Allwissend tust, sollrest du mein Kommentar richtig Lese.

Ich habe den Text Zitiert und dass die Sammelklage in Anführungszeichen gestellt ist, hat woll seinen Grund.

Das nächste mal solltest du die Kommentare die du bewertest vernünftig lesen.

lg

02.02.2016 | 17:51
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Hallo Konstantin,

nein, ich habe hier niemand als dumm bezeichnet, ich habe lediglich auf die schlechten Kommentare hingewiesen. Sofern es anders rüber gekommen sein sollte, bitte ich um Entschuldigung. Und ja, ich bin allwissend.

02.02.2016 | 20:13
von Thomas Müller (aus Dormagen) | Regelverstoß melden
>>>>>> STOPP.
Bitte hier KEINE Diskusionen über "wenn & aber & nicht korrekt".

Interessenten und Betroffene mögen sich HIER Anregungen und Tipps holen oder diese selbst EINBRINGEN.

Ein Hinweis auf ANWÄLTE die sich mit dieser Thematik befassen und auskennen ist gut --> UND WAS WIE GEHT ODER UMSETZBAR IST. sollte man den Fachleuten überlassen.

Ausserdem der Link von Herrn König ist eine Seite vom Verbraucherschutz und daher lesenswert!

INFO: Damit es hier übersichtlich bleibt und NICHT durch endlose "nichtsbringende" Diskusionen unüberschaubar wird. werde ich solche Kommentare dann löschen.

Ausserdem. bin zwar kein Jurist. und sollte es wirklich sowas wie eine Sammelklage nicht geben -> dann könnte ja evtl. einer Klagen und die anderen aufgeführten Kläger könnten sich diesem unterwerfen. Ob es in diesem Bereich auch geht - ich weiß es nicht! (UND will es HIER auch nicht ausdiskutieren)

****** HINWEIS: Noch habe ich keinen Termin vom Amtsgericht Leipzig erhalten!

09.02.2016 | 12:55
von Thomas Müller (aus Dormagen) noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gerichtstermin werde ich demnächst erhalten und wohl einen Anwalt einschalten müssen.


24.02.2016 | 13:51
von Thomas Müller (aus Dormagen) noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur teilweise erledigt. Alles an Anwalt übergeben. Forderung wurde bezahlt -> aber Kosten werden nun eingeklagt




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