ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)
Telefongebühren-Abzocke, Schikane u. unrechtmässige Festsetzung
Bestell-/Kundennummer: xxx
Rundfunkteilnehmer xxx Berlin, xx. 05. 2016
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
(Fax: 030 – 97.993 -2179)
und
ARD / ZDF / Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
( www.rundfunkbeitrag.de)
W I D E R S P R U C H
gegen Ihren rechtswidrig erlassenen
Festsetzungsbescheid vom xx. 04. 16 (zugegangen am xx. 04. 16) und
Festsetzungsbescheid vom xx. 06. 16 (zugegangen am xx. 05. 16)
„Beitrags-Nr. “: xxxxx
hier: Erinnerung an meine ausstehende Bescheinigung zur Gebührenbefreiung
aufgrund meines eingereichten Antrages mit Bescheinigung - vom xx. 10. 2015
An die Verantwortlichen der Rundfunkgebührenerhebung und -einziehung!
Gegen Ihre o. g. „Festsetzungsbescheide“ erhebe ich WIDERSPRUCH!
Bei mir liegen unverändert weiter die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebühr vor! (s. Anlage!)
Dazu hatte ich Ihnen bereits mit Schreiben vom xx. 10. 2015 den Antrag zur fortlaufenden Befreiung von der Rundfunkgebühr mit der Anlage einer Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice postalisch (und ausreichend frankiert) zugesandt!
Ungeachtet dessen schicken Sie mir fortlaufend Mahnungen und ignorieren vollkommen meine eingereichten Schreiben und die beigefügten Bescheinigungen. Dies war bereits vorher genauso, wie aus meinem Widerspruchs-Schreiben vom xx. 04. 2014 von mir dargelegt wurde.
Hiermit reiche ich letztmalig eine Zweitschrift einer Bescheinigung für die gegebenen Voraussetzungen zur Rundfunkgebühren-Befreiung ein und stelle hiermit wiederholt und letztmalig den Antrag, mir endlich die Bestätigung über die Gebührenbefreiung zuzusenden – bis spätestens zum xx. 06. 2016! Zudem fordere ich Sie auf, bis zu diesem Datum mir zu bestätigen, daß die o. g. erlassenen „Feststellungsbescheide“ zurückgenommen werden!
Nach erfolglosem Ablauf der o. g. Frist werde ich gegen die verantwortlichen Stellen und zuständigen Bearbeiter STRAFANZEIGE wegen Verstoß gegen das Postgeheimnis, wegen Nötigung, wegen Rechtsbeugung und Verwahrungsbruchs und Urkundenunterdrückung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin stellen sowie einen Antrag auf Erlaß einer EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG stellen.
Ausführungen:
Die „Gebühreneinzugszentrale“ resp. der „Beitragsservice“ läßt zum mehrfach wiederholten Male meine eingereichten Anträge auf Rundfunkgebühren-Befreiung (nebst den eingereichten Bescheinigungen) einfach verschwinden bzw. antwortet nicht darauf – und stellt stattdessen laufend Mahnungen und „Festsetzungsbescheide“ mit sofortiger Zwangsvollstreckungsandrohung aus. (sogar noch vor Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist, was ohnehin und zusätzlich rechtswidrig ist und eine Verletzung des „Anhörungsrechts“ bedeutet).
Anrufe zur Klärung des Verbleibs meiner Unterlagen und Briefe und zur Aufklärung des Sachverhalts werden durch die extrem teueren Telefonverbindungskosten zur Gebühreneinzugszentrale quasi verhindert bzw. mitten im Gespräch reißt die Verbindung ab, nachdem man sich erst umständlich und auf bürokratische Weise bei unfreundlichen und die Gesprächsdauer unnötig in die Länge ziehenden Sachbearbeitern durchfragen mußte, nur, um sich allein zu legitimieren., da sehr schnell das Guthaben von meinem Mobil-Telefon durch diese umständliche und überteuerte Telefon-Prozedur aufgebraucht wurde.
Allein dieser Umstand ist m. E. eine extreme und geradezu kriminelle Abzocke durch überzogene Telefongebühren und stellt eine absichtsvolle Diskriminierung der Antragsteller dar, die über diese bürokratische Hürden nicht zu Ihrem Recht kommen sollen und so über die Kostenschiene von Nachfragen und Sachverhaltsabklärungen abgehalten werden sollen; so werden Antragsteller, bei denen oft die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung vorliegen, von Ihrem Recht auf Gebührenbefreiung abgehalten und zusätzlich finanziell abgezogen durch überteuerte bürokratische Zugänge zur Kontaktaufnahme (das Gleiche gilt für die überteuerte Fax-Nr.) - eingedenk dessen, daß arme Menschen in unserer Gesellschaft zumeist keinen Festanschluß mehr haben und ein Anruf über ein Mobiltelefon bei dem „Beitragsservice“ somit ein großes finanzielles Risiko darstellt wird so zumeist das Restguthaben eines ganzen Monats verbraucht.! Dies ist nicht nur extrem unsozial, sondern betrügerisch und geschieht unter Ausnutzung der Notlage vieler Antragsteller, die sich das nicht leisten können.
Diese Gebühren-Abzocke zähle ich zu einer eindeutigen kriminellen Machenschaft der Rundfunkverantwortlichen und dies ist nicht nur eine einfache rechtsmißbräuchliche Schikane des sog. „Beitragsservice“, sondern dient der rechtswidrigen Bereicherung und der nötigenden Abhaltung der Antragsteller von Ihren Rechten auf Auskunft und Information sowie der Sachverhaltsaufklärung bei Streitigkeiten, so daß der „Beitragsservice“ auf diese eindeutig rechtswidrige Weise leichter zu Festsetzungsbescheiden gegen Antragsteller kommt (da die Problemer nicht telefonsich geklärt weren konnten), obgleich bei den Antragstellern zumeist die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung vorliegen!
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich fordere den Beitragsservive auf, einmal darzulegen, gegen wieviele Antragsteller bzw. Beitragszahler ein „Festsetzungsbescheid“ in den letuzten 10 Jahren erlassen wurde und in welcher Höhe sich die Forderungen belaufen und bei wievielen der davon Betroffenen eigentlich die Voraussetzungen zu Gebührenbefreiung vorlagen bzw. vorliegen.!
Insgesamt stellt sich dies für mich als eine extreme kriminelle Ausbeutung, Schikanierung und fortlaufende Betrugsserie gegen die Ärmsten der Armen in unserer Gesellschaft dar, gegen die sich diese bürokratischen Maßnahmen des „Beitragsservice“ richten. (Jährlich werden so den Medienberichten nach bis zu einer Million Bescheide mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Beitragszahler und Antragssteller erlassen, die oft ohne rechtsstaatlich legitime Grundlage erlassen wurden, einfach deshalb, weil hier Machtmißbrauch mit bürokratischer Zugangsschikane und kriminelle Urkundenunterdrückung und Schlamperei und Betrugsabsichten in einer unheilvollen Gemengelage zusammentreffen mit der Notlage und bürokratischen Unerfahrenheit der Betroffenen, die mit den bürokratischen Maßnahmen nicht klar kommen bzw. damit unzumutbar belastet werden.! - 1 Million Vollstreckungsbescheide gegen Beitragszahler und Antragsteller rechtfertigen nicht länger die Finanzierungsgrundlage von ARD und ZDF und Deutschlandradio und stellen eindeutig eine starke Schieflage des Sozial- und Rechtsstaates dar, zumal die meisten davon Betroffenen eigentlich einen Anspruch auf Gebührenbefreiung hätten, dieser wird ihnen aber verwehrt durch die rechtsmißbräuchliche und schikanöse Art und Weise der Bürokratieausgestaltung des „Beitragsservice“ und des unverständlichen und verwirrenden Layouts der Antragsformulare und der Bescheide, die ebenso offenbar absichtlich bürgerfeindlich gestaltet wurden, so daß die Antragsteller damit geradezu zwangsläufig Probleme bekommen müssen und somit oft Fehler beim Ausfüllen machen (so müssen auf umständliche und nicht nachvollziehbare Weise Ziffern in verschiedenen Kästchen gemacht werden, um die Befreiung einer bestimmten Bedarfgruppe zuordnen zu können. wobei die Ziffern aus einem gesonderten Beiblatt umständlich zu entnehmen sind – was für ein bürokratischer Irrsinn; wer sich diese schikanösen und kryptographischen Formulare für den „Beitragsservice“ ausgedacht hat, müßte wegen nötigender struktureller Gewaltanwendung hart bestraft und für Jahre hinter Gitter gesperrt werden.!)
So kommen auch überproportional viele Briefe der Antragsteller bei dem Beitragsservice nicht an bzw. verschwinden einfach auf dem Postwege. Dies kann in dieser Dimension einfach nicht sein und legt eindeutig im Schikanegehabe dieser Quasi-Behörde begründet.
Ich fordere daher den „Beitragsservice“ von ARD und ZDF und DR auf, den bürokratischen Mißbrauch und die fortlaufende Schikane der Beitragszahler und Antragsteller auf Gebührenbefreiung sofort zu beenden – sowie unverzüglich dafür zu sorgen, daß die Sachbearteiter mit entsprechender sadistischer Veranlagung zur Bürgerschikanierung umgehend entlassen oder in minder schweren Fällen umgesetzt werden sowie daß die Telefongebühren-Abzocke über teuere „Mehrwertdienste“ einzustellen sind (und stattdessen auf normale ortsübliche Einwahlnummern oder 0800er-Nrn. Umzustellen sind) und die so in den letzten 10 Jahren erschwindelten überzogenen Telefongebühren (von ca. 100 Millionen Euro nach meinen vorläufigen Berechnungen) in irgendeiner Form an die Betroffenen zurückzuerstatten sowie die Antragsformulare und Bescheide bürgerfreundlicher und unkomplizierter zu gestalten sind sowie die unrechtmäßig erlassenen Bescheide gegen die Bürger, bei denen die Gebührenbefreiung von Anfang an vorlagen, zurückzunehmen bzw. für unwirksam zu erklären!
An der Notwendigkeit dieser o.g.Maßnahmen und Verbeserungen und Entbürokratisierung gibt es m. E. nicht den geringsten Zweifel – und eine rechtsstaatliche Institution sollte ihre Antragsteller nicht in der geschilderten Weise benachteiligen oder schikanieren oder gar ins Kriminelle gehend die Bürger finanziell ausbeuten und abzocken; auch an einem fairen und barrierefreien Zugang zur rechtsstaatlichen Institution mit der fairen Möglichkeit der „Anhörung“ ohne zusätzliche Kostenanfall darf es keine Zweifel geben, was aber bei dem „Beitragsservice“ bis jetzt eindeutig nicht gegeben ist!
Bitte weisen Sie mir den Vollzug dieser dringend notwendigen Änderungsmaßnahmen mit!
Dafür setze ich Ihnen eine Frist von 3 Monaten ab Zugang dieses Schreibens!
Danach – bei weiterer Behinderung der Antragsteller - erfolgen Strafanzeigen und Einstweilige Verfügungen bzw. Klage!
Hochachtungsvoll
Anlage:
Bescheinigung f Rundfunkgebührenbefreiung für 01.11.-31.10.15 zur Vorlage bei ARD, ZDF
Allerdings hat sie eine Befreiung für sogar 2 Jahre ausgesprochen und rückwirkend für das letzte Jahr, obgleich ich dies so gar nicht beantragt hatte. Sie schreiben: " (. sie gehen) von der Annahme aus, dass die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung auch in zwei Jahren noch bestehen werden, so dass. " - Seit wann werden "Annahmen" für die Rundfunkgebührenbefreiung" zur Entscheidungsgrundlage gemacht? Denn auf die eigentliche Beschwerde wegen der Telefongebühren-Abzocke und der bürokratischen Umstände und kurios-umständlich auszufüllender Formulare geht die Stelle nicht ein, so daß die vorauseilende Befreiung wohl eine Art "Bestechung" sein soll, damit ich hierbei Ruhe gebe, damit der Geldfluss durch die weiterhin hohen Telefongebühren (und der damit verbundenen Abschreckung vieler Antragsteller vor Nachfragen und Einschränkungen in der Informationsbeschaffung) weiter bestehen bleibt.!
Dies ist nicht die Lösung, die ich mir gedacht habe! Das grundsätzliche Problem bleibt bestehen: Gebührenabzocke durch überteuerte Einwahl-Nrn. und umständliche Formulare, die zwangsläufig zu Antragsablehnungen führen müssen. So verdienet man Geld mit den Ärmsten der Gesellschaft!