Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 557 Views | 13.07.2016 | 15:07 Uhr
geschrieben von Marcel Dechmann-Wagner

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Keine Bestätigung bzgl. Cashback

Bestell-/Kundennummer: Check24 Vertragsnummer 0146705 / KD-Nr. 6015194826

Folgendes Problem:

SCHLAGWORTE

Ich habe über Check24 einen neuen BASE-Handyvertrag abgeschlossen, welcher als besondere Kondition auch die Auszahlung von 80 Euro Cashback innerhalb von 16 Wochen beinhaltet.

Voraussetzung war die fristgerechte Zusendung der ersten Monatsrechnung an Check24, was ich selbstverständlich erledigt hatte. Auch hatte ich sogar noch eine Anmerkung zur Rechnung geschrieben, da auf dieser noch 2 alte Mobilfunknummern von O2 enthalten waren, welche aber zum 06.06. erloschen sind. Maßgebend ist nur die neue Nummer, da der neue Anbieter BASE jetzt wohl einfach weiter das O2 Kundenkonto nutzt, da BASE und O2 wohl ein Kundenportal nutzen. Neuer Vertrag läuft seit 30.05 und auf der zweiten Rechnung ist dann auch nur noch die neue Nummer enthalten, aber ich musste ja die erste Monatsrechnung in der Frist von 4 Wochen zusenden und da waren halt noch die alten Verträge enthalten.

Die erste Zusendung der ersten Monatsrechnung an Check24 erfolgte bereits am 15.06. also vor fast 1 Monat und ich habe immer noch keine Bestätigung über den Eingang erhalten.

Im Bekanntenkreis hat jemand den gleichen Vertrag abgeschlossen und hatte 2 Tage nach Übermittlung der 1 Monatsrechnung am 01.07. (also 2 Wochen nach meiner ersten Übermittlung) eine entsprechende Bestätigung bereits am 05.07. das der Cashback innerhalb 16 Wochen ausgezahlt wird, warum erhalte ich diese Bestätigung nicht und warum wird auf meine Mails gar nicht geantwortet? Ich selbst arbeite in einem kundenorientierten Unternehmen und bei uns ist es absolute Pflicht auf Kundenanliegen zeitnah zu antworten, bei Check24 scheinbar nicht?

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Ich erbitte nun nochmals die Bestätigung über den Erhalt der ersten Monatsrechnung und erwarte die Auszahlung der 80 Euro Cashback innerhalb spätestens der im Vertrag vereinbarten 16 Wochen.

Ansonsten kann ich Check24 für die Abwicklung und das Zustandekommens des Vertrages definitiv loben, aber die Königsdisziplin ist nun eben noch die fristgerechte Auszahlung des vereinbarten Cashbacks.

Davon mache ich abhängig in Zukunft auch andere Sachen über Check24 abzuschliessen.

Vorab besten Dank für eine Rückinfo

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Bestätigung über Erhalt der ersten Monatsrechnung per Mail und Auszahlung Cashback innerhalb der vereinbarten 16 Wochen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.07.2016 | 15:07
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Dechmann-Wagner,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt, werden wir Ihren Cashback schnellstmöglich auszahlen. Wir entschuldigen uns vielmals für die Verzögerung und die fehlende Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.07.2016 | 15:31
von Marcel Dechmann-Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telefonisch und auch nochmal schriftlich per E-Mail jetzt umgehend von Check 24 die angeforderte Bestätigung und Zusage erhalten das der Cashback umgehend nach Bestätigung von BASE ausgezahlt wird. Hoffe das ist auch wirklich der Fall, werde die Beschwerde dann als gelöst setzen wenn der Cashback auch wirklich auf meinem Konto eingegangen ist.


09.08.2016 | 15:16
von Marcel Dechmann-Wagner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe nun wie angekündigt das Cashback in vereinbarter Höhe erhalten.

Demnach alles zu meiner Zufriedenheit von Check 24 gelöst, gerne wieder.

Viele Grüße




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