504 Views | 14.07.2016 | 14:15 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3278747

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Geld-zurück-Gutschein wird nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: KGBDUUTNNV2QAAABKCH7ODIP

Trotz mehrerer Mahnungen hat Unister Travel den Geld-zurück-Gutschein nicht ausgezahlt. Mehr noch, man reagiert überhaupt nicht auf meine Nachrichten. Außer einer Eingangsbestätigung tut sich nichts.

Daher habe ich heute Strafanzeige gegen den Geschäftsführer gestellt. Aus meiner Sicht liegt eine Straftat vor. Man wird sehen.

Der nächste Schritt ist dann der gerichtliche Mahnbescheid.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: 100 Euro.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


18.07.2016 | 22:07
von H. Guttenthaler | Regelverstoß melden
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft wird auch nichts mehr kommen. Die Forderungen können wir abschreiben.

21.07.2016 | 15:39
von ReclaBoxler-3278747 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.08.2016 | 15:55
von ReclaBoxler-3278747 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich ist der Geschäftsführer einem Flugzeugabsturz zum Opfer gefallen und das Unternehmen insolvent. Daher besteht kaum Hoffnung auf Erstattung des Gutscheins.


25.08.2016 | 16:30
von ReclaBoxler-3278747 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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