Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 268 Views | 10.02.2017 | 19:50 Uhr
geschrieben von Annemarie Scholtyssek

primastrom GmbH (BerlinKönigs Wusterhausen)

Schnelle Antwort, falsche Angaben, keine Lösung!

Bestell-/Kundennummer: Kundennr:7890038426

Schnelle Antwort, falsche Angaben, keine Lösung

Hallo Primastrom,

SCHLAGWORTE

zuerst vielen Dank für die wirklich schnelle Antwort vom 06.02.2017!
Leider ist diese jedoch in keinster Weise zielführend, da diverse Unwahrheiten behauptet werden. Ich schreibe bewusst nicht „Lügen“, da ich davon ausgehe, dass der Fehler in Ihrem Kommunikationssystem liegt und Primastrom uns hier nicht vorsätzlich falsche Tatsachen präsentiert. Daher diese erneute Beschwerde zu Beschwerde-Nr.: 135119 vom 03.02.2017.
Folgende Fakten möchte ich nochmals klarstellen:
Thema Jahresabrechnung und Ankündigung der Abschlagserhöhung

Am 17.01.2017 ab 16:44 (belegbar über meinen Einzelverbindungsnachweis) habe ich mit dem kostenpflichtigen Kundenservice von Primastrom telefoniert. Ich hatte einen Herrn Kemper am Apparat. Ziehen Sie sich bitte das betreffende Voice-file, darin sind meine Aussagen zu 100% belegbar. Ich erkundigte mich nach der Ursache der Mahnungen. Der Primastrommitarbeiter prüfte den Sachverhalt und sagte, dass das Abrechnungsschreiben für 2016 und die Ankündigung der Abschlagserhöhung nie an meine Mutter versendet wurden. Warum, konnte er nicht nachvollziehen. Meine Mutter konnte also gar nicht wissen, dass der Abschlag erhöht wurde. Er konnte mir aber auch die Zahlungseingänge bestätigen. Ihr Mitarbeiter wollte die Mahnungen stornieren und das Abrechnungsschreiben mit der nun ausstehenden Nachzahlungsforderung, die meine Mutter nicht zu verantworten hat (2 x 4 Euro für Abschlagserhöhung Dezember und Januar) sofort prüfen und veranlassen, dass alle Informationen an meine Mutter per Post versendet werden. Wir sollten dieses angekündigte Schreiben abwarten. Bis heute 07.02.2016 haben wir nichts erhalten, außer weiteren Mahnungen.

Zusätzlich gibt es Zeugen („Ohrenzeugen“) für dieses Telefonat (Telefon war auf „laut “gestellt, so dass mehrere Anwesende mithören konnten). Die zitierten Aussagen Ihres Mitarbeiters können von mehreren Personen an Eides statt bestätigt werden.

Sie schreiben aber in Ihrer Reclabox-Antwort: “Entgegen Ihrer Auffassung wurde Ihre Mutter über die Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelten 2017 mit Schreiben vom 08.11.2016 informiert. “ Das entspricht, gelinde gesagt, nicht der Wahrheit, wie sie anhand meiner o. g. Ausführungen feststellen können sollten.
Ich versichere an Eides statt, dass bis heute die von Ihnen besagte Ankündigung einer Abschlagserhöhung nicht eingegangen ist. Insofern sind Ihre Forderungen unberechtigt und gesetzeswidrig, da Primastrom der Vorabinformationspflicht nicht nachgekommen ist.
Da uns diese Information vorenthalten wurde berufe ich mich nochmals auf das rückwirkende Kündigungsrecht infolge Preisanpassung und fordere Sie auf, den Vertrag ggf. rückwirkend bzw. zum nächst möglichen Termin zu stornieren.

Insofern sind auch alle Mahnungen incl. Mahngebühr unberechtigt, da meine Mutter die vereinbarten Abschläge jeweils beleghaft überwiesen hat und zwar in der mit Primastrom vereinbarten Höhe von 30 Euro monatlich.

Thema: Mahnungen /“wiederholt um Bezahlung gebeten“
Auch Ihre Aussage, „wir haben Sie wiederholt um Bezahlung gebeten“ in den Mahnungen, entspricht nicht der Wahrheit. Wann und wie wurden diese Zahlungsaufforderungen meiner Mutter mitgeteilt? Es ist niemals eine Zahlungserinnerung eingegangen, sie haben also nie „wiederholt um Bezahlung gebeten“. Sie haben immer sofort gemahnt und somit unberechtigt Mahngebühren erschlichen, da diese für uns nicht nachvollziehbar mit den geleisteten monatlichen Abschlagszahlungen direkt verrechnet wurden.

Das ist gesetzeswidrig, da immer erst eine Zahlungserinnerung erfolgen muss und erst ab einer zweiten Zahlungeserinnerung/1. Mahnung eine Mahngebühr erhoben werden darf.
Unabhängig davon sind die Mahnungen gegenstandslos, da wie gesagt die Abschlagsanpassung nicht vorab angekündigt wurde.

Wir haben immer sofort reagiert und den kostenpflichtigen telefonischen Kundenservice um Aufklärung ersucht. Diese Klärung wurde bisher nicht erbracht, insofern stellt sich zusätzlich die Frage, inwieweit ich für einen Serviceanruf zahlen muss, wenn die zu erwartende Leistung nicht erbracht worden ist. In keinem Fall hat sich Primastrom an die telefonisch zugesicherten Aussagen gehalten.

Ihre schnelle Antwort in Reclabox ehrt Sie, aber leider kann sie aufgrund der Darstellung falscher Tatsachen so nicht akzeptiert werden.

Ich reduziere meine Forderungen auf 2 Punkte:

1. Rücknahme der Mahngebühren und Stornierung der Mahnungen, da nicht angekündigt, nicht gerechtfertigt und nicht belegbar.

2. Bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechtes, sofortige Umsetzung und Kündigungsbestätigung, da uns bis heute die „Info zur Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelten 2017 mit Schreiben vom 08.11.2016“ nicht vorliegt.

Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung in Reclabox zur endgültigen Klärung und Zusendung aller erforderlichen Unterlagen.

Ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133,
10117 Berlin ist vorbereitet, jedoch wurde uns von dort empfohlen, wir sollten zuerst eine abschließende Antwort von Primastrom abwarten.

Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung sind mittlerweile involviert und ich habe mittlerweile 2 wohlwollende Interessensbekundungen von Verbrauchermagazinen (TV).

Wir möchten aber all diese unnötigen Maßnahmen vermeiden und bitten daher letztmalig um Klärung durch Primastrom.

Für mich liegt eine Vorsorgevollmacht meiner Mutter vor, ich bin also berechtigt im Namen meiner Mutter zu agieren.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Stornierung aller Mahnungen und Prüfung des außerordentlichen Kündigungsrechtes, da keine Informaton erfolgte.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 14:38
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Scholtyssek,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wir bedauern sehr, dass unsere letzte Stellungnahme zu keiner Klärung der Angelegenheit führen konnte.

Wir möchten an dieser Stelle kurz anmerken, dass aus unseren Unterlagen ersichtlich ist, dass das Schreiben vom 08.11.2016 erstellt und an Ihre Mutter übersandt wurde.

Da wir jedoch sehr großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden legen, werden wir den Vertrag mit Ihrer Mutter kulanterweise beenden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihrer Mutter in den nächsten Tagen per Post zugehen.

Um Ihrer Mutter weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, haben wir uns auch entschlossen, die Mahnungen samt Mahngebühren aus Kulanz zu stornieren. Diese Schreiben können Sie als gegenstandslos betrachten.

Wir hoffen, dass diese Maßnahmen Ihre Zustimmung finden, und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


16.02.2017 | 18:56
von Annemarie Scholtyssek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schön, dass Primastrom sich nun so unkompliziert verhält, wir wollen aber erst die endgültige Abwicklung und die Endabrechnung abwarten.


09.03.2017 | 20:22
von Annemarie Scholtyssek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.03.2017 | 22:26
von Annemarie Scholtyssek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es scheint nun alles zu funktionieren, Vertrag wurde beendet und es erfolgten bisher keine weiteren Mahnungen.




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