DIS Deutsche Inkassostelle GmbH (Eschborn)
Abzocke von Kindern und Jugendlichen
Zum zweiten Mal versucht die Deutsche Inkassostelle im Auftrag von Genlogie angebliche Forderungen von Kindern und Jugendlichen geltend zumachen.
Bereits 2007 habe ich einen Brief, adressiert an meine 13jährige Tochter, von dem Inkassobüro erhalten. Die Forderung belief sich 2007 auf ca.96 € , ich habe mich mittels Schreiben an Sie gewendet und Widerspruch eingelegt, da meine Tochter eingeschränkt geschäftsfähig ist. Nach einigen Email- Wechsel hörte ich irgendwann nichts mehr von Ihnen.
Nun habe ich heute ein erneutes Schreiben der Deutschen Inkassostelle erhalten wieder an meine Tochter mit einer neuen Forderung vom 13.06.2008 über 96,64€ .
Ich frage mich, wie man diesen Leuten das Handwerk legen kann. Die Internetseite des Inkassobüro macht einen seriösen Eindruck, schade das die es nötig haben, sich mit den Internetabzockern Genlogie einzulassen. Man müßte Ihnen sofort die Genehmigung entziehen, ein Inkassobüro zuführen.
Die Firma Internet Service AG - Projekt Genlogie ebenso die Deutsche Inkassostelle zockt Kinder und Jugenliche ab mit Einschüchterung und Drohungen. Sie schreiben in Ihren Brief, dass dieses Kosten für die Inanspruchnahme ihres Internetservice ist und hauen dort ein paar Paragrafen rein. Das macht natürlich den Mädchen und Jungs Angst.
Ebenso gehen Sie soweit und behaupten, dass es bei Nichtzahlung zur Gerichtsverhandlung kommt und dann zum Eintrag in die Schufa. Traurig das es bereits viele überschuldete Haushalte gibt, da muss man nicht noch unsere Kinder in die Schuldenfalle treiben, zumal diese keine rechtliche Grundlage hat.
Wenn man bei google den Namen Genlogie oder Deutsche Inkassostelle eingibt, erscheinen Seitenweise Mitteilungen von Verbraucherschutz und anderen Geschädigten, denen es genauso ergangen ist. Also bitte nicht zahlen, das werde ich auch jetzt nicht tun. Leider vermutet ich, dass viele bereits gezahlt haben vom Taschengeld oder durch die Eltern, aus Angst vor gerichtlichen Konsquenzen.
22.08.2008 | 11:49
Abteilung: Geschäftsführung
Wir können natürlich keine Antwort geben, wenn wir das genaue Verfahren nicht kennen. Allerdings war es einer minderjährige Person auf der besagten Internetseite gar nicht möglich, sich anzumelden, wenn sie das richtige Geburtsdatum angegeben hat. Die 13-jährige Tochter hat also bei der Anmeldung schlichtweg gelogen. Warum sich der Vater dann erst meldet, wenn ein Inkassomahnschreiben vorliegt, wird auch nicht erwähnt.
Warum hier nach einem Jahr ein weiteres Inkassoverfahren eingeleitet wurde kann mehrere Gründe haben: vielleicht ein Fehler bei uns, vielleicht auch eine neue Anmeldung auf einer kostenpflichtigen Internetseite. Und weder wir noch unsere Auftraggeber zocken Kinder im Internet ab (s.o.). Vielleicht sollten sich die Eltern mal um Ihre lieben und so arglosen Kinder kümmern und nachforschen, wo diese im Internet surfen...
Sinnvoll wäre hier eine einfache Mitteilung an uns, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.
Es ist schon komisch, dass Sie das Verfahren nicht kennen! Wieso eigentlich nicht? Wenn nicht Sie, wer sonst? Der Weihnachtsmann, der Osterhase?
Wenn das Kind wirklich ein falsches Geburtsdatum angegeben hat, dann müsste das - bei ordentlicher Buchhaltung Ihres Auftraggebers - ja gespeichert sein, oder?
Sollte sich das Kind erneut unter falschen Angaben eingeloggt haben, hätte das gleich abgewendet werden müssen. Schließlich waren die Daten bekannt (durch der Einspruch bzw. Hinweis der Eltern auf das Alter des Kindes).
Bei der zweiten Mahnung musste also bekannt gewesen sein, dass das Kind erst 13 Jahre alt ist!
Ich kann nur sagen: Sehr dubios!
(*) kenn auch so einen Richter: Erst mich mit einer einstweiligen Verfügung zu einer Unterschruft zwingen, dann sechs Wochen später wegen dieser von ihm (!!) erzwungenen Unterschrift zu 824.000 DM Schadenersatz verurteilen. Beschwerde beim Petitionsausschuß brachte Klärung: Richter dürfen das ..