
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Wiederholt falsche Verbrauchsabrechnung Strom
Bestell-/Kundennummer: 534636 Vertrags-Nr.: 450594
Abschlagszahlungen falsch gegengerechnet; Grundpreis zu hoch abgerechnet; Neukundenbonus von 25 % nicht berücksichtigt; Verbrauch nur geschätzt
Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um die Strom-Verbrauchsabrechnungen 1V. 450594-SP. 604210Z/583150 und 1V. 450594-SP. 604210Z/627739.
In der ersten Abrechnung wurde mal eben das 3-fache unseres bisherigen Verbrauchs geschätzt, worauf hin wir 2.146,81 € nachzahlen sollten. Natürlich wurde der vertraglich vereinbarte Neukundenbonus von 25 % nicht eingerechnet, der Sofortbonus von 90,00 € sollte separat an mich überwiesen werden. (man beachte: SOFORT-Bonus wird nach über einem Jahr in Aussicht gestellt.) Zudem war der Grundpreis um einige Euro zu hoch angesetzt.
Nach meinem Widerspruch wurde sodann ein niedrigerer Zählerstand geschätzt (nach welcher Methode?) und daraufhin erneut eine Abrechnung erstellt. Sie haben darin die nachweislich von mir gezahlten Abschläge viel zu niedrig gegengerechnet, sodass Sie auf eine Rückzahlung von nur 36,86 € an mich kommen. zzgl. Sofort-Bonus. Der Neukundenbonus spielt natürlich wieder keine Rolle, auch meine Einwände gegen die zu hohe Grundgebühr werden geflissentlich ignoriert. Wenn ich nachrechne, komme ich mit dem von Ihnen geschätzten Verbrauch auf eine Forderung von 611,01 € gegen Sie.
Bis zum 30.04.2018 haben Sie ja noch Zeit, ordentlich abzurechnen und mir mein Geld auszuzahlen, danach übernimmt ein Rechtsanwalt die Sache.
Freundliche Grüße

29.04.2018 | 12:46
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
selbst eine korrekte Abrechnung erstellen. 10-14 Tage Ziel für die Überweisung einräumen, die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtbeachtung der gesetzten Frist avisieren. Per Einschreiben absenden und nach der Frist Online-Antrag auf Mahnbescheid, wenn nicht gezahlt wurde.