Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 248 Views | 24.05.2018 | 10:55 Uhr
geschrieben von Bärbel Köpke

STROGON GmbH (Bonn)

Stromabrechnung/Guthaben wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 40S6014760/Vertrags-Nr. 50474354690

Aus der Stromabrechnung v. 14.05.2018 ergab sich ein Guthaben von 342,59 Euro.

Es war die Endabrechnung wegen Stromanbieterwechsel. Die Fa. Strogon ist allerdings wohl nicht gewillt, das Guthaben auszuzahlen. Bisher konnte kein Eingang auf dem Konto festgestellt werden.

Soweit mir bekannt, haben Guthaben sofort ausbezahlt zu werden. Erst recht, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an STROGON GmbH: Sofortige Auszahlung des Guthabens.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


28.05.2018 | 09:28
von Bärbel Köpke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 25.05.2018 Antwort von Strogon auf die Beschwerden: Der Auftrag zur Überweisung wurde dem verantwortlichen Kreditinstitut bereits erteilt. Nun schauen wir mal. Sollte in den nächsten Tagen keine Gutschrift erfolgen, werde ich nicht zögern, einen Anwalt zu beauftragen. Anders wird das Problem dann wohl nicht zu lösen sein. Und verzichten werde ich nicht.


28.05.2018 | 16:39
von Bärbel Köpke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute Montag d. 28. 05.2018 nachmittags 16:30 Uhr ist die Gutschrift seitens Strogon erfolgt. Druck von mehreren Seiten scheint zu helfen. Danke auch an die ReclaBox.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!