CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
CHECK24 verweigert Akzeptanz von Hotelgutscheinen
Bestell-/Kundennummer: Buchung: 400820016 -400819901-400819917-400819995
Die mir überlassenen 40,00 Euro Hotel Gutscheine wurden bei Buchung akzeptiert. Diese sollten nach Storno innerhalb von 24 Stunden wieder freigeschaltet werden. Wurden sie jedoch nicht. Weiter stehen noch weitere 7 Hotelbuchungen kurz bevor. Nach meinem Wissensstand sind Gutscheine als Inhaberpapiere anzusehen und sehr wohl übertragbar (BGB Paragraph 807)
Mitarbeiterin Freu R. äußerte sich schriftlich wie folgt:
Vielen Dank für das freundliche Telefonat und die Schilderung Ihres Anliegens.
Nach Prüfung durch unsere Fachabteilung konnten wir feststellen, dass die hinterlegten Gutscheine nicht zu Ihrem Kundenkonto gehören.
Die von CHECK24 ausgestellten Gutscheine werden selektiv und saisonal an unsere registrierten Kunden vergeben. Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass die Gutscheine gemäß den Teilnahmebedingungen nicht auf andere übertragbar sind.
20. Der Gutschein ist nicht auf Dritte übertragbar.
31.10.2018 | 14:48
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Steding,
leider wurden die bei Ihren Buchungen hinterlegten Gutscheine unrechtmäßig durch einen anderen Nutzer über unser System generiert und sind gemäß unserer Teilnahmebedingungen ungültig. CHECK24 Gutscheine sind demnach nicht auf Dritte übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft werden.
Sie konnten die Gutscheine bei Ihren Buchungen einsetzten, da zum Zeitpunkt der Buchung die Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen noch nicht erkannt waren. Es liegt keine durch CHECK24 bedingte technisch fehlerhafte Ausgabe der Gutscheine vor, sondern ein Verstoß gegen die Gutschein-Teilnahmebedingungen eines anderen Nutzers.
Sollten Sie weitere Hotel-Gutscheine erworben haben, die nicht ursprünglich auf Sie ausgestellt wurden, möchten wir Sie bitten, sich mit der Person in Verbindung zu setzen, auf die die Gutscheine ausgestellt wurden. Falls Sie die Gutscheine über eine Auktionsplattform erworben haben, können Sie den unerlaubten Verkauf dort melden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sie erhalten in Kürze ein E-Mail mit weiteren Schritten zu Ihrem Anliegen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team
Das gilt aber nur für gekaufte und bezahlte Gutscheine. Aber nicht für Werbegutscheine oder Gutscheine, die man als kostenlose Zugabe bekommt. Hier kann der Gutscheinausteller, im Rahmen der Gesetze, die Regeln für die Einlösung selbst festlegen. Somit auch, ob sie weiter gegeben werden dürfen, oder eben nicht. Oder auch, ob man den Gutschein, nach einer Stornierung/Widerruf z. B. ein zweites mal nutzen darf.
"Ergo gehe ich davon aus wenn sie bei der Eingabe als Gültig akzeptiert werden auch Gültig sind. "
Das der Gutschein hier angenommen wurde kann bereits ein EDV-Fehler gewesen sein. In dem Fall zu Ihren gunsten. Und solange die Buchung bestand hatte, also nicht von Ihnen Storniert wurde, hätte Check24 diese Gutscheine nicht so ohne weiteres nachträglich, wieder stornieren können.
Bei der Einlösung stand an mehreren Stellen, dass die Auszahlung des Gutscheins "garantiert" sei. Ja was soll das denn für eine Garantie sein, wenn die Gutscheine dann doch nicht eingelöst werden?
Mein Fazit:
Wenn Check24 sich nicht gänzlich unglaubwürdig machen möchte, sollte es offensiv zu den Fehlern stehen und die vermeintlich fehlerhaft ausgegebenen Gutscheine als gültig anerkennen. Der Reputationsschaden der durch verärgerte Kunden entsteht ist vermutlich mehrfach so hoch als wenn Sie die Gutscheine einlösen würden. Vermutlich ist das sogar ein Versicherungsfall und kostet Check24 nicht einmal was. Dem Kunden den Schaden anzulasten ist jedenfalls keine Option und diskreditiert Check24.
Für die IT-Probleme des Unternehmens kann nicht der Kunde haften, da gibt es auch keine zwei Meinungen.
Wenn Gutscheine vom IT-System anerkannt werden, können Sie nicht einfach so storniert oder aberkannt werden. Hier hätte das Unternehmen Vortreffungen kehren müssen, das es gar nicht erst zur Einlösung/Anerkennung kommen kann. Das Unternehmen hat für die eigenen Fehler gerade zu stehen und die Gutscheine anzuerkennen.
Sind sie jedoch bis Heute -30.10.2018 immer noch nicht.
In letzter Instanz sollte man auch konsequent sein und zukünftig über andere Portale (z. B. Trivago, Expedia, etc.) Hotels buchen, wenn dies nicht ordentlich reguliert wird. Der Kundenverlust ist vermutlich der größte Schaden.
Check24 stellt sich nach wie vor auf "Taubstumm" und beruft sich auf Ihre AGB "Fibeln"
Eine telefonische Buchung und Garantie der Akzeptanz einer von 4 "gerügter Gutscheine via Telefonischer Buchung scheiterte mit dem Hinweis das alles noch in Klärung sei.
Ich fasse noch einmal Zusammen:
1) Gutschein geprüft- Akzeptiert - gebucht. Auf Übersicht meiner Buchungen "O-Ton bzw. Übersichtsfeld im Kundenkonto: Reise mit 40 Euro Gutschein gesichert / 10 Check24 Punkte vorgemerkt.
2) Nach Buchung "Siehe Bild
3) Nach Storno "Siehe Bild
4) Klickt der Kunde oben auf den PDF Reiter - findet er AGBs allerdings von Aurum - Tours und nicht von Check.
Die eigenen Agbs, dafür gibt es offensichtlich eigenvariable Tachenbücher.
Warum gibt es keine Stellungnahme/Reaktion vom Unternehmen? Wenn hier ein Fehler vorliegt liesse sich dieser doch schnell klären? Letztendlich darf doch der Kunde nicht der Dumme sein, wenn er sich auf die Aussagen (bzw. Garantien) des Unternehmens verläßt.
Fazit:
- Vertrauen in Check24: 6-
- Kommunikation: 6-
- Reputationsschaden: 1+
Der freundliche Herr sagte: Ich kann nichts machen weil sich "Ihr Fall" in der Prüfung befindet.
Wie lange denn noch CHECK24?
Eine solche Antwort ist für mich wenig bzw. so nicht akzeptabel.
Da stellt sich mir die Frage: Wie ein Nutzer unrechtmäßig ihr Systenm nutzen kann.
Weiterhin geben sie an das bei Ihnen keine technisch bedingte Fehlerhafte Ausgabe vorliegt. (Zitat aus Ihrer Antwort - Absatz 2 - Satz 2)
vielen Dank für das Gespräch.
Wie soeben besprochen, bitten wir Sie nach der neuen Hotelbuchung, uns die Buchungsnummer zu zusenden, sodass wir den Übertrag des Gutscheins manuell durchführen können.
Vielen Dank.
Buchung: 400819995 / Alf Leila Wa Leila / 20.12.2018-21.12.2018
Mit freundlichen Grüßen
F. C.
Sie haben noch Fragen? JA!
Vielen Dank im voraus. Augenscheinlich lesen Sie ja hier eifrig mit.
Sehr geehrter Herr Steding,
bei den von Ihnen geposteten Teilnahmebedingung handelt es sich um aktionsbezogene Teilnahmebedingungen für die Werbekampagne der „40 € Hotel-Gutschein“, nicht jedoch um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB wie auch die Teilnahmebedingungen für Werbeaktionen sind jederzeit online einsehbar. Bevor Sie eine Buchung abschließen, können Sie die AGB von CHECK24 und die des Anbieters auf der Buchungsseite einsehen. Des Weiteren werden Ihnen die AGB mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.
Die Gutscheine, die Sie für mehrere Buchungen verwendet haben, wurden nicht durch Sie generiert. Die Gutscheine wurden durch einen anderen Nutzer über eine Aktionsplattform an Sie weiter verkauft, was gegen unsere Teilnahmebedingung verstößt (siehe Punkt 19. & 20.). Diese Teilnahmebedingungen wurden im Verlauf der Werbeaktion selbstverständlich nicht geändert. Sie können sich an die Auktionsplattform wenden und den unerlaubten Verkauf melden, um Ihr Geld auf diesem Weg zurück zu erhalten.
Da wir nicht direkt von Betrug ausgehen, wenn Kunden Gutscheine durch eine Aktion erhalten – üblicherweise erfolgt dies im Anschluss an die Buchung eines anderen Produkt als „Dankeschön“ – wurden die von Ihnen verwendeten Gutscheine erst zu dem Zeitpunkt invalidiert, nachdem das regelwidrige Verhalten, das der andere Nutzer begangen hat, durch uns erkannt wurde. In Ihrem Fall wurde das regelwidrige Verhalten dadurch erkannt, dass eine enorm hohe Anzahl an Gutscheinen über Auktionsplattformen durch den anderen Nutzer angeboten wurde.
Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.
Wir haben Ihnen die Sachlage mehrfach telefonisch und schriftlich geschildert und möchten Sie nun nochmals darauf hinweisen, dass wir keine weiteren Schriftverkehr über ReclaBox tätigen werden.
Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team
Meine letzte Korrespodenz erfolgte bereits in gemeinsamer Absprache.
> > Sehr geehrter Herr Steding,
> >
> > wir hoffen, dass Sie einen schönen Aufenthalt in der Unterkunft Side
> Sungate
> > Hotel hatten.
> > Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Auszahlung Ihres
> hinterlegten
> > Gutscheins und die Möglichkeit zur Bewertung der Unterkunft.
> > Sie haben über CHECK24 die Unterkunft Side Sungate Hotel gebucht.
> >
> > Auszahlung Ihres CHECK24 Gutscheins
> >
> > Sie haben in Ihrer Buchung 6474595 einen CHECK24 Gutschein im Wert von
> 40,00
> > EUR hinterlegt.
> > Die Auszahlung des Gutscheins wird aktuell vorbereitet und erfolgt
> > üblicherweise 14 Tage nach Abreise.
> > Leider ist in Ihrem CHECK24 Kundenkonto derzeit noch keine
> Bankverbindung
> > hinterlegt.
> > Damit wir Ihren Gutschein ohne Verzögerung auszahlen können,
> > bitten wir Sie um die Eingabe Ihrer Bankverbindung innerhalb der
> nächsten 4
> > Tage in Ihrem Kundenkonto
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AM 5.12.208 dann DAS: (eine Frau F. - die Ihren Namen in der Nachricht nicht nennt.
Sehr geehrter Herr Steding,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Buchung: 6474595 / Side Sungate Hotel / 27.11.2018-28.11.2018
Wie Ihnen aus vorangegangener Korrespondenz bekannt ist, sind Gutscheine gemäß der Teilnahmebedingungen nicht auf Dritte übertragbar. Daher sind die von Ihnen angefragten und weitere über Dritte erworbene Gutscheine in unserem System gesperrt.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24 Team
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Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.
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Wie jetzt "Bitte?
Davon gehe ich als Kunde auch nicht aus. Aber SIE wollen Ihre Kunden mit Vorsatz und jegliche Rechtsgrundlage über den Tisch ziehen!
(Bei der Konkurrenz wie z. B. O*odo und H*lidaycheck geht es seit Jahren Kundenorientiert und seriös. Bei Ihnen. lässt man den Kunden wie ein Stück Vieh trotz bezahler Rechnungen im Regen stehen.
ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 1.11.2018, auf die ich bisher keine Reaktion erhielt.
Ich habe gültige Gutscheinscodes beim Buchen von Reisen eingegeben. Nicht nur, dass die Gutscheine bestätigt wurden, Sie habe mir per E-Mail zusätzlich bestätigt, dass die Gutscheine akzeptiert würden und ich das Geld spätestens 14 Tage nach Reiserückkehr ausgezahlt werden würde.
Obwohl Sie Ihre Verpflichtung anerkannt haben, haben Sie bisher nicht geleistet. Wären die Gutscheine nicht akzeptiert worden, wäre ich nicht verreist.
Es grenzt an Körperverletzung bereits bezahlte (am 23.09.2018 Hotelelbuchungen (abgesehen der Gutscheine) nachträglich, nachdem ich schon abgereist war, gegenüber den Hotels zu stornieren, und mich dort wortwörtlich ohne Hotelzimmer (Buchung H-2018-78559 & H-201878556 im Regen stehen zu lassen.
Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist, die Zahlungen an mich zu leisten bis zum 19.12.2018. Sollte weiterhin keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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Dieses Formschreiben wurde bereits von einem Rechtsanwalt diktiert. Die Verantwortlichen die die Auszahlung blockieren, müssen sich ja in Ihrer EIGENEN Rechtsauffassung sehr sicher sein.
Kostenlos storniert wie schriftlich behauptet wurde auch nicht!
Ich habe bezahlt und stand ohne Hotel im Urlaub. GELD wurde ABGEBUCHT!
Wie soll ein kostenloser Storno funktionieren wenn man bezahlt hat und keine Leistung erhält? ? ?
Am 11.12.2018 wurde mein Gutschein angeblich wieder freigegeben. WEITERE LÜGE! Hier sind die Beweise:
Mir ist klar das Sie die Größere Firma sind, wie sie
Ihre Kunden verdummen und abwimmeln und versprechen -brechen und sich selbst in den beiden Antworten widersprechen, das ist schon mehr als unseriös.
Meine Rechtsscutzversicherung ist bereit sich Ihrem, ich nenne es Betrug anzunehmen.
Damit die Kunden "Eure Hotels buchen und am "Ende auch keinen Cashback bekommen! ? ? https://www.ebay.de/itm/40-Euro-Hotel-Gutschein-check24-de-MBW-40-Euro-Ubernachtung-Coupon-Rabatt/143057294823?_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIM.MBE%26ao%3D1%26asc%3D20140131123730%26meid%3D142aec03a1fa43aba5d2b080149d35a1%26pid%3D100167%26rk%3D2%26rkt%3D4%26sd%3D153309613673%26itm%3D143057294823&_trksid=p5411.c100167.m2940
Sollte es noch weitere betroffene Hotel-Kunden geben, bitte ich um PN.
Dem naiven / dummen Kunde wird schriftlich mehrfach "die Akzeptanz bestätigt das er selbstverständlich seinen Gutscheinbetrag ausbezahlt bekommt :) mehrfach - Das Hotel bucht und bezahlt. So hat Check24 zuerst die eigene Provision kassiert.
Anschließend: Check24 hat Provision abkassiert und dem Kunden später höflich mitgeteilt das er "Der Kunde" gegen selbst gebastelte Bedingungungen (die auf gar keiner Rechtsgrundlage basieren, weil die Gutscheine ja bestätigt und annerkannt wurden.
Super Masche!
Ich könnte bzw. kann noch weitere L*genmails veröffentlichen. aber belasse es gern erst einmal dabei.
Vielleicht ließt ja mal jemand mit der neben dem "Rechtlichen was folgt mal einen Bericht über die Seriösen Check24 verfassen mag. l.g.
Antwort HIER in der ReclaBox von Check24:
Da wir nicht direkt von Betrug ausgehen, wenn Kunden Gutscheine durch eine Aktion erhalten –
Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.
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Kulanz wo ist mein Geld / bzw. die garantierte Auszahlung?
Auch Versprechen "Siehe Antwort von Check24 " Zitat: Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.
Weitere Antwort von Check24 - Hier " Es liegt keine durch CHECK24 bedingte technisch fehlerhafte Ausgabe der Gutscheine vor, sondern ein Verstoß gegen die Gutschein-Teilnahmebedingungen eines anderen Nutzers. "
CHECK24 schreibt ja selbst eines anderen Nutzers. Was habe ich mit anderen abzumachen? Sie sind mein Vetragspartner und nicht andere, logisch oder?
Auch das Kulanzversprechen von Frau B. wurde bislang nicht eingehalten-sprich es wurde überhaupt nicht reagiert.
Gesamtschaden 520 Euro um genau diesen Betrag wurde ich von Check24 be*rogen plus 2 stornierte aber bezahlte Hotelübernachtungen - gebucht ohne Gutschein. Gesamt = 602 Euro!
Super * Check24 - ihr seid so was von UN* seriös und redet Euch vorsätzlich um Kopf und Kragen.
reservation trotz Zahlung. Abgesehen davon das es das "Side Asteria schon lange micht mehr gibt. Weder trotz Zahlung beim Hotelier im System. Noch Gutschein freigeschaltet.
Super Arbeit! Sehr seriös Check24.
Beweis:
Vor einigen Wochen habe ich mit meinem Freund (R. A.) noch einmal darüber gesprochen und gefragt ob er ein Mahnverfahren gegen Check24 einleiten würde.
Er sagte das es Grundsätzlich möglich währe aber er sich ganz sicher ist das Check24 dagegen Widerspruch einlegen werden wird weil es sich bei deren Masche ja nicht nur um mich allein als be*rogenen handelt und es schlussendlich für Check24 um sehr viel mehr Geld geht.