
Sixt GmbH & Co. (Pullach)
Schadenersatzanspruch für angeblich verursachte Beschädigungen
Bestell-/Kundennummer: Schadennummer 9055828659 Kennzeichen M -DH 3269
Am 06.09.2018 habe ich online für den 14.09.2018 beim ADAC-Kooperationspartner Sixt einen Mercedes Sprinter gemietet, um den Umzug meiner Tochter durchzuführen.
Am 14.09.2018 gegen 08:30 Uhr habe ich mich in der Autostation Emden eingefunden, um das Fahrzeug zu übernehmen. Eine Mitarbeiterin hat mit mir die Formalitäten durchgeführt und u. a. darauf hingewiesen, dass ich eine Vollkaskoversicherung ohne SB abschließen könne. Ich habe darauf verzichtet, weil ich mit der Reservierung bereits einen VK-Schutz mit 450,00 Euro SB erworben hatte.
Anschließend ist ein weiterer Mitarbeiter von Sixt mit mir zu einem Transporter gegangen, der sich schon im ersten Augenschein äußerlich in einem katastrophalen Zustand befand. Auf meinen Einwand hin erklärte mir der Mitarbeiter lediglich, dass das schließlich ein Transporter sei, bei dem so was ganz normal wäre und außerdem alle Schäden dokumentiert seien. Mit diesen Worten ließ er mich alleine stehen. Als ich dann das Fahrzeug öffnen wollte, musste ich feststellen, dass mir ein falscher Schlüssel ausgehändigt wurde. Ich bin dann zurück in die Autostation und habe erklärt, dass der Schlüssel nicht passt. Daraufhin ist dann dieser Mitarbeiter mit mir zu einem anderen Transporter gegangen, der ca. 100 m weiter entfernt an einer Straße geparkt war. Hierbei handelte es sich dann tatsächlich um den Sprinter, der auch erkennbar in einem deutlich besseren Zustand war. Mit den Worten „das ist jetzt der richtige“ ließ mich der Mitarbeiter wieder alleine. Eine Inaugenscheinnahme, Erklärung zum Fahrzeug und Besprechung über bereits bestehende Schäden hat nicht stattgefunden.
Am Abend habe ich dann gegen 20:30 Uhr das Fahrzeug wieder bei der Autostation mit gutem Gewissen abgestellt und den Schlüssel in den dafür vorgesehenen Safe eingeworfen. Eine Übergabe konnte nicht erfolgen, weil kein Sixt-Mitarbeiter anwesend war.
Am 17.09.2018 erhielt ich zunächst per E-Mail die Rechnung für das Ausleihen und kurze Zeit später eine Mitteilung, dass am Fahrzeug zwei Schäden festgestellt wurden und ich eine Stellungnahme hierzu abgeben solle.
Bei den Schäden handelte es sich um einen kleinen Lackschaden an der Hecktür sowie einem kleinen Riss im unteren Bereich der Armaturentafel.
Beide Schäden sind eindeutig nicht durch mich verursacht worden. Während der gesamten Fahrt waren stets meine Tochter und ihr Freund mit dabei und können bezeugen, dass es zu keinerlei Berührungen des Autos mit irgendwelchen Gegenständen gekommen ist. Ebenso ist eine Beschädigung beim Be- und Entladen ausgeschlossen, weil wir die Hecktür komplett geöffnet und an der Seitenwand mittels des Magneten arretiert hatten. Ich kann natürlich keine Aussage dazu treffen, was mit dem Fahrzeug nach meinem Abstellen auf dem Parkplatz bei der Autostation bis zum nächsten Tag geschehen ist.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Auch für den Riss im Armaturenbrett bin ich nicht verantwortlich. Diesen Schaden habe ich erst nach einer ganzen Weile eher unbewusst wahrgenommen. Ich habe mich noch gefragt, wie so ein Schaden überhaupt eintreten kann. Da die Stelle sich hinter dem Lenkrad befindet, kann er eigentlich nicht durch einen Gegenstand verursacht worden sein. Ich habe noch überlegt, ob es sich wohl um einen Spannungsriss handeln könne, aber der Sache keine weitere Bedeutung beigemessen.
Dies habe ich auch in meiner Stellungnahme angegeben. Mit E-Mail vom 13.10.18 hat Sixt mir dann mitgeteilt, dass eine abschließende Prüfung des Schadenhergangs erfolgte und aus den Unterlagen ersichtlich sei, dass ich den Schaden verursacht hätte. Ich wurde aufgefordert, für den Austausch der Instrumententafel bis zum 27.10.2018 einen Betrag in Höhe von 907,58 Euro zu überweisen. Eine Haftungsbeschränkung konnte nicht berücksichtigt werden, weil ich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Haftung des Mieters, eine Vertragsverletzung (Nichtmelden des Schadens) begangen hätte.
Ich habe mir zunächst Rat beim ADAC eingeholt und dann am 17.10.18 Widerspruch gegen diese Forderung erhoben.
Mit E-Mail vom 25.10.2018 erhielt ich dann eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 450,00 Euro für den Lackschaden. Aufgrund meiner Rückmeldung habe Sixt den gesamten Vorgang noch einmal gründlich geprüft. Sixt müsse diese Beschädigung weiterhin meiner Anmietung zuordnen und möchte mir diese Entscheidung auch nachvollziehbar begründen. Der Schaden wurde am Ende meiner Mietzeit durch die Rückgabestation festgestellt und dokumentiert. Mit der Fahrzeugübernahme übergebe Sixt stets eine Unterlage (Mietvertrag, Übergabeprotokoll oder Parkplatzkarte), auf der alle gegebenenfalls am Fahrzeug befindlichen Beschädigungen aufgeführt sind. Ich sei, auch in meinem eigenen Interesse, angehalten, den Fahrzeugzustand bei Übernahme für mich selbst zu überprüfen. Sixt liegen keine Einwände zum dokumentierten Zustand bei der Übernahme vor.
Darauf, dass zwischen meiner Abgabe des Fahrzeuges und der Prüfung des Zustandes durch Sixt einige Stunden liegen, wurde nicht eingegangen. Interessant ist auch, dass bei diesem Schaden die Haftungsbeschränkung auf 450,00 Euro erfolgte.
Ich werde auch gegen diese Zahlungsaufforderung Widerspruch einlegen. Darüber hinaus habe ich in der nächsten Woche einen Termin beim Anwalt, um mich in dieser Angelegenheit rechtlich beraten zu lassen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass beide Zahlungsaufforderungen zu Unrecht ergangen sind und bitte Sie, diese aufzuheben.
