1 View | 08.12.2018 | 11:07 Uhr
geschrieben von Marianne Persch

Geschwister Bur GmbH (Kleinblittersdorf)

Umbuchung bei Krankenhausaufenthalt nicht möglich

Ich hatte zum 01.12.2018 einen Gutschein für zwei Personen zum Weihnachtsmarkt nach Valkenburg geschenkt bekommen.

SCHLAGWORTE

Da ich aber zu dem genannten Termin jetzt kurzfristig ins Krankenhaus für 2 Tage muss und dies unumgänglich ist, bat ich das Reiseunternehmen doch bitte, den Gutschein auf eine andere Fahrt zu verlegen. Dies ist diesem Unternehmen nicht möglich, da sie Richtlinien haben.

Es wäre sehr kundenfreundlich, wenn man diese Fahrt nach Valkenburg auf einen anderen Tag und einen anderen Ort verlegen würde. Aber mit der Aussage, ich hätte zu spät storniert und ich wüsste ja wohl früher, wann ich ins Krankenhaus gehen würde, fand ich die Aussage sehr anmaßend. Ich glaube nicht, dass man sich solche Dinge aussucht.

Ich arbeite auch in Dienstleistungsunternehmen und weiß, dass man zu jeder Zeit auch eine gewisse Kulanz spielen lassen könnte, zumal sie den anderen Bus belegt hätten und den von Valkenburg noch mal an interessierte Kunden weitergeben könnten.

Dass sie zusätzlich nicht kritikfähig sind, zeigt, dass ein Kommentar in Facebook von den Schenkenden sofort gelöscht wurde. Stattdessen wurde auf eine Reiserücktrittsversicherung hingewiesen, die aber im Vorfeld nicht erwähnt oder angeboten wurde.

Das Reisebusunternehmen Geschwister Bur zeigt nur tatkräftig, wie man unflexibel und kundenfremd handelt.

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Meine Forderung an Geschwister Bur GmbH: Umbuchung auf einen anderen Tag/eine andere Fahrt oder Rückerstattung


 
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