Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 714 Views | 21.12.2018 | 16:52 Uhr
geschrieben von Gunther Kotschmar

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (Benningen)

BEV Energie erhebt unzulässige Preisanpassung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 992005 Vertragsnummer: 858803

Preisanpasung um freche 43% der BEV Energie

Ich bin seit 01.03.2018 Kunde der BEV-Energie (Grundpreis 18,75€, Arbeitspreis 24,59ct).

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Zum 28.02. wechsele ich den Anbieter, über den habe ich bei check24 auch gekündigt.

Heute hatte ich dann ein Schreiben der BEV mit folgendem Wortlaut in der Post:

"Sehr geehrter Herr XY,
wie in der Presse bereits ausführlich berichtet wurde, verändern sich die Kosten für Energieversorgungsunternehmen, wie zum Beispiel die Energiegroßhandelspreise und die Netznutzungsentgelte laufend. Bitte entnehmen Sie im Folgenden die veränderten Vertragsbedingungen, die anlässlich der steigenden Kosten für uns als Energieversorgungsunternehmen entstehen. Usw. usw. "

.

Ab dem 01.02.2019 gelten dem weiteren Text des Schreibens nach: Grundpreis 40,79€, Arbeitspreis 28,79ct. da sind Erhöhungen um 117% beim Grundpreis und 17% beim Arbeitspreis. Der 12. Abschlag soll 116€ betragen, was eine Steigerung um 43% ausmacht.

Im Übrigen habe ich das Schreiben zum Anlass genommen, nachzurechnen, demnach ist mein Verbrauch von ca. 2700KWH (schon sehr hoch gegriffen!) bei 24,59€ und Grundpreis von 18,75€ (889€) bereits mit den Abschlägen inkl. Januar quasi bezahlt. (11x81€) Und wenn ich dann noch den zu erwartenden 15% Neukundenbonus nach einem Jahr Belieferung abziehe, ist das bereits überbezahlt. Das heißt der 12. Abschlag ist sowieso schon unzulässig!

Ich fordere die Rücknahme dieser Preisnapassung, der ich hiermit widerspreche und über die ich Beschwerde führe. Ich fordere ebenfalls die Rücknahme des unzulässigen 12. Abschlages.

P. S.: Widerspruch/Beschwerde geht noch per Einschreiben/Rückschein raus, ebenfalls Rücknahme SEPA Mandat.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Preisanpassung zurücknehmen, 12. Abschlag zurücknehmen, Korrekte Abschlussrechnung inkl. Bonus nach Vertragsende am 28.02.19


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2018 | 16:52
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.01.2019 | 16:33
von Gunther Kotschmar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein natürlich hat sich niemand gemeldet. Ich habe hier, per E-Mail widersprochen. Zusätzlich ein Einschreiben mit Rückschein versendet, in dem ich der Preiserhöhung mit Hinweis auf die Preisgarantie widerspreche, dem 12. Abschlag wierspreche, die Lastschrift widerrufe und regulär erneut kündige.


11.01.2019 | 14:54
von Gunther Kotschmar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat heute per Brief den Brief vom 16.12 als gegenstandslos bezeichnet.

Aber: Die Abschlagszahlungen will man nicht anpassen, trotz meines Hinweise, dass bereits mit dem 11. Abschlag überbezahlt ist. Ich werde nach Kenntnisnahme des Geschäftsgebahren dies nicht akzeptieren und widersprechen.


22.01.2019 | 17:58
von Gunther Kotschmar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe gegen den Brief der bev erneut Widerspruch eingelegt. Und zwar deswegen, weil man sic weigert die Abschlagszahlungen anzupassen. Sämtliche zu erwartende Stromlieferungen (bis 28.2. Kunde, danach Wechsel, Kündigungsbestätigung liegt vor) sind aber bereits mit 10 Abschlägen sogar überbezahlt. Bereits auf den 11. hätte man verzichten sollen, wurde aber abgebucht und nunmehr bin ich gespannt, ob trotz meines Widerrufs des SEPA Mandats (per Einschreiben zugestellt) der 12. Abschlag auch noch abgebucht wird. Ich werde dies nicht hinnehmen. In dem Schreiben vom 16.1. wurde auch nicht auf meine Belange geantwortet, auch keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei oder ein Hinweis auf die Schlichtungsstelle. Ich werde die Abbuchung des 11. und 12. Abschlages nicht hinnehmen.


07.02.2019 | 23:47
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


07.02.2019 | 23:48
von Gunther Kotschmar endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sind die insolvent, diese unseriösen Geschäftemacher!




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