Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 353 Views | 27.12.2018 | 09:27 Uhr
geschrieben von Hanne Flehel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Eine Preiserhöhung um fast das Doppelte

Bestell-/Kundennummer: 278364

Ein Schreiben, datiert am 15.12.2018, erhielt ich am 20.12.2018. In diesem Schreiben erhöht die BEV den monatlichen Abschlag von 76,00 Euro auf 147,00 Euro. Dies ergibt eine Preiserhöhung von fast 100 Prozent.

Ich habe sofort per E-Mail, sowie per Einschreiben mit Rückschein von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Da ich keinerlei Antwort erhielt, schreibe ich hier:

Sie haben angekündigt, dass Sie die Strompreise zum 01.02.2019 erhöhen werden. Ich mache daher von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Stromliefervertrag, mit der Vertragsnummer 218425 zum 31.01.2019.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Eine Bestätigung meiner Kündigung auf dem schnellsten Weg


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.12.2018 | 09:27
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.12.2018 | 12:19
von S. .B | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

27.12.2018 | 16:57
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

28.12.2018 | 01:50
von Christoph Meetz | Regelverstoß melden
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28.12.2018 | 08:24
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
 spider monkey Christoph Metz: Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Der Anbieter hat dann das Recht, zu kündigen, wenn die letzten Abschläge nicht gezahlt werden. Erste, zweite Mahnung, und weg ist man und der Bonus auch hinfällig. Es würde dann halt auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.



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