Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 176 Views | 18.01.2019 | 19:41 Uhr
geschrieben von Andreas Bode

voxenergie GmbH (Berlin)

Kündigung verschollen und nach Umzug wird weiterhin abgebucht

Bestell-/Kundennummer: 8790135532

Im Dezember 2017 habe ich meinen Vertrag online fristgerecht über das Kundenportal gekündigt. Seitdem komme ich auch nicht mehr auf das Kundenportal. Zu Ende März bin ich aus der Wohnung, in der ich Strom über voxenergie bezogen habe, ausgezogen, und beziehe in der neuen Wohnung über einen anderen Stromanbieter Strom.

SCHLAGWORTE

voxenergie hat dennoch jeden Monat weiterhin abgebucht. Jeden Monat habe ich dann telefonisch Kontakt aufgenommen, allerdings nie eine wirkliche Antwort bekommen. Komischerweise kam immer kurz nach den Telefonaten eine E-Mail mit der Aufforderung eine Bestätigung oder ähnliches zu senden. Mal fehlte eine Unterschrift, mal fehlte ein Haken, mal fehlte etwas Anderes.

Am 4.01.2019 (also 9 Monate nach Auszug) wurde mir dann bestätigt, dass der Umzug am 27.12.2018 eingeleitet worden wäre. Leider ist aber weiterhin nichts passiert. Nun habe ich heute, am 17.01.2019 nochmals bei der voxenergie angerufen. Dort kam dann die Aussage, dass am 29.12.2019 der Zählerstand abgelesen worden wäre, und ich ja angekreuzt hätte, auch in der neuen Wohnung Strom über voxenergie zu beziehen.

Mein Nachmieter kommt aber in keinen Stromvertrag, da dort über voxenergie beliefert wird. Auf Nachfrage, wurde ich in die Warteschleife gesetzt und dann wurde einfach aufgelegt. Daraufhin habe ich nochmals angerufen und der neue Gesprächspartner teilte mir mit, die Abschlussprüfung sei in Bearbeitung und ich bekäme Sie Anfang Februar. Ich bin gespannt.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Erstattung der Kosten seit April 2018 (610,00 €)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2019 | 16:27
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Bode,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 22.01.2019.

Am 16.08.2018 ist Ihre erste Umzugsmeldung bei uns im System eingegangen. In dem Schreiben geben Sie an, dass Sie bereits am 01.04.2018 umgezogen sind und eine Umzugsmeldung / Kündigung online vorgenommen haben.

Leider konnte bis zum 16.08.2018 kein Eingang einer Umzugsmeldung verzeichnet werden. In Ihrem Schreiben vom 08.08.2018 haben Sie, dass benötigte Umzugsformular vollständig ausgefüllt zugesandt. Mit dem Umzugsformular haben Sie uns, die Vollmacht erteilt, Ihre neue Verbrauchsstelle anzumelden.

Eine Anmeldung wurde zu dem Zeitpunkt jedoch nicht durchgeführt. Grund hierfür, ist der Verweis auf die Kündigung zum Juni 2018.

Aufgrund dieser Situation, wurde Ihnen am 23.08.2018 ein Postausgang zugestellt, mit der Bitte um eine Bestätigung, ob eine weitere Belieferung an Ihrer neuen Verbrauchsstelle gewünscht ist.

Auf unser Schreiben, lag uns zum 20.09.2018 eine Antwort per E-Mail vor, dass eine weitere Belieferung nicht gewünscht sei.

Ihren Wunsch haben wir zur Kenntnis genommen und ein entsprechenden Postausgang zum 02.10.2018 erstellt, mit der Bitte, um die Zusendung der entsprechenden Nachweise über Ihren Auszug.

In dem Schreiben wurden Sie über die Dringlichkeit der Nachweise unterrichtet. Die Nachweise sind essentiell zur Abmeldung Ihrer Verbrauchsstelle.

Am 08.10.2018 haben wir eine E-Mail von Ihnen erhalten. In der E-Mail geben Sie an, dass die entsprechenden Nachweise über Ihren Auszug im Anhang beigefügt sind. Leider konnten hier keine Anhänge entnommen werden.

Da uns bis zum 09.11.2018 immer noch kein Nachweis vorlag, wurden Sie erneut über die Zusendung der Nachweise über Ihren Auszug unterrichtet. Am 13.11.2018 haben Sie per E-Mail mit einem entsprechenden Nachweis zugesandt. Leider entsprach dieser Nachweis, nicht den internen Qualitätsstandards.

Hierüber wurden Sie mit dem Postausgang vom 07.12.2018 unterrichtet.

Mit Ihrer E-Mail vom 13.12.2018 haben wir den entsprechenden Nachweis mit einer Unterschrift des Vermieters erhalten. Erst zu dem Zeitpunkt lagen uns alle benötigten Unterlagen für eine Abmeldung vor.

Ihre Abmeldung wurde zum 30.11.2018 unter Berücksichtigung der maximalen rückwirkenden Abmeldefrist durchgeführt.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit geklärt haben, Herr Bode!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


28.01.2019 | 09:45
von Andreas Bode noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.01.2019 | 19:36
von Andreas Bode | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Voxenergie,

nein, es ist gar nichts zu meiner Zufriedenheit gelöst.

Es beginnt damit, dass Sie auf eine Beschwerde vom 22.1.2019 reagieren, die Beschwerde aber schon am 18.01.2019 geschrieben wurde. Zudem stimmen die Daten in Ihren Ausführungen leider auch nicht. Beispiel: Ich habe am 08.08.2018 eine Bestätigung über den Eingang der Umzugsmeldung bekommen. Wie kann dann diese erst am 16.08.2018 in Ihr System kommen. Zudem sprechen Sie von einer Abrechnung zum 30.11.2019, abgebucht wurde seitdem zwei weitere Male und bisher nicht erstattet.
Das Thema ist aber mittlerweile an die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie übermittelt. Ebenso ist mein Anwalt informiert. Denn bisher gab es eine "großzügige" Erstattung von 14,63 Euro. Da fehlen aber noch knappe 600 Euro, die zu viel gezahlt wurden.

09.02.2019 | 09:01
von Andreas Bode noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.02.2019 | 10:13
von Andreas Bode noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.03.2019 | 15:10
von Andreas Bode noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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