BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Auszahlung Guthaben und Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 764328 Kundennummer 886159
Nach Erhalt Ihrer Schlussrechnung vom 4.01.2019 erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben von 331,44 Euro inkl. des Neukundenbonus von 293,48 Euro fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung, also bis zum 18.1.2019, auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Nach zwei E-Mails am 5.01. Und 6.01. mit Aufforderung der Zahlung bis 18.12. sowie 2 Aufforderungen durch ihr Kontaktformular ist der o. g. Betrag heute nicht auf meinem Konto eingegangen.
Ich fordere Sie hier nochmals auf, den ausstehenden Betrag sofort zu überweisen. Diese Aufforderung geht Ihnen am Montag auch per Einwurfeinschreiben zu.
Sollte die Zahlung nicht innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen, werde ich sofort ein Schlichtungsverfahren einleiten und meinen Anwalt hinzuziehen.
Freundliche Grüße
S Lunnebach
20.01.2019 | 12:03
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst