Von Verivox beantwortete Beschwerde. | 257 Views | 19.06.2019 | 21:17 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2274178

Verivox GmbH (Heidelberg)

Verivox Vertragspar. Immergrün Energie nicht empfehlenswert

Bestell-/Kundennummer: Verivox Interessentennummer 21046846

Hiermit bitte ich Sie sich um die unten und in den Anhängen aufgeführte Sache zu kümmern.

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Verivox Interessentennummer 21046846 Beschwerde über Immergrün Energie ihrem Vertragspartner.

Vertragsnummer für Stromlieferung 21703018558, Kd. -Nr. 27004 L 1297, Widerspruch gegen die Verbrauchsabrechnung Re. - Nr. RESO1476808 / Inanspruchnahme des Kündigungs-rechtes lt. §41 Abs. 3 Satz 2 EnWG, weil Ihre Preiserhöhung nicht transparent war u. ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG vorliegt

Ich widerspreche weiterhin der o. g. Verbrauchsrechnung mit der Rechnungsnummer RES01476808 Immergrün Energie. In dieser ist der Grundpreis von 8,71 € auf 29,00 € brutto monatlich angehoben worden. Diese Preiserhöhung ist aufgrund folgender Gründen unzulässig:
1. Die Preiserhöhung ist versteckt in der Rechnung wie ein normaler Rechnungsposten zwischen den Absätzen angegeben und daher rechtswidrig.
2. Die Preiserhöhung ist sittenwidrig und ungesetzlich sogar nach Ihren eigenen AGBs.

Zu 1. Durch Internetrecherche habe ich festgestellt, dass die Preiserhöhung nicht dem §41 Abs. 3 EnWG genügen. Immergrüns Schreiben ist nicht transparent, weil Immergrün nicht genau darlegt, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt und weil der alte Preis nicht genannt wird. Dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Weitere Mängel sind z. B. die fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung, die Erwähnung in einer Tabelle, die Erhöhung erfolgt im Anhang der Stromrechnung etc. (mit diesem Schreiben erhalten Sie die Verbrauchsabrechnung der 365 AG. Ihr Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum 01.05.2017 bis 30.04.2018 beträgt 2.129,00 kWh.) Die Preiserhöhung ist verschleiert und nicht transparent angegeben. Es hat den Anschein, dass die, für den Verbraucher wichtigen Informationen, d. h die Grundpreiserhöhung ohne Hervorhebung beiläufig erwähnt wird.

SCHLAGWORTE

Zu 2. Der Energieversorger darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Diesen Grundsatz hat Immergrün auch in deren AGBen verankert.
Auch wenn Immergrüns Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so ist mir nicht nachvollziehbar, dass Immergrüns Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind und ich bin davon überzeugt, dass Immergrün damit gegen ihre eigenen AGBen verstößt.

Dort schreibt Immergrün nämlich, dass nur Kostensteigerungen weitergegeben werden. Welche Kosten bei Immergrün steigen, wird in keinster Weise dargelegt.
Aufgrund der hohen Preiserhöhung ist anzunehmen, dass Immergrün den Preis stärker erhöht, als deren Kosten gestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass Immergrün den Gewinnanteil nachträglich steigern will. Dies ist nicht zulässig. Ich verweise dabei auf die ständige Rechtsprechung des BGHs und auf bereits erfolgte Gerichtsurteile, z. B. vom AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) Strompreiserhöhung als sittenwidrig eingestuft), gegen die Preiserhöhungen der 365AG. (Immergrün Energie)

Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam und sittenwidrig.

In diesem Zusammenhang weise ich Sie nochmal auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft.

Meine Forderung an Immergrün Energie: Wie bereits in meinem Schreiben vom 13.05.2019 ausführlich dargelegt, Erhalt einer korrigierten Abschlussrechnung mit einem Grundpreis von 8,71 € brutto monatlich (tatsächlicher Jahresverbrauch betrug lt. selbst abgelesenen Zählerstand am 30.04.2019: 1.912. 00 kWh. Zudem bitte ich um eine schnelle Bestätigung der Kündigung meines Stromliefervertrages)

Ich mache außerdem wegen der falschen Jahresrechnung 09.05.2019, von meinem Zahlungsverweigerungsrecht gemäß Stromgrundversorgungsverordnung Gebrauch.

(StromGVV § 17 Zahlung, Verzug -1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.).

Weist die Stromrechnung einen anderen Preis aus, als vertraglich vereinbart wurde, so liegt ein offensichtlicher Fehler vor.

Das gilt auch dann, wenn der Stromanbieter für die Berechnung der Jahresrechnung einen zu hohen Preis ansetzt, der aus einer angeblichen Preiserhöhung stammt.

Eine solche Preiserhöhung wird nicht wirksam, es gilt dann weiterhin der ursprünglich vertraglich vereinbarte Preis für die Verbrauchseinheiten und die Grundgebühr.

Steht in der Jahresrechnung ein anderer Preis, so ist die Rechnung offensichtlich fehlerhaft.

Ich fordere Sie hiermit erneut auf, mir zeitnahe eine Neuberechnung der Verbrauchsabrechnung zukommen zu lassen und von Inkasso und Mahngebühren absehen zu wollen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Verivox GmbH: Hiermit bitte ich Sie sich um die oben und in den Anhängen aufgeführte Sache zu kümmern


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.06.2019 | 14:51
Firmen-Antwort von: Verivox GmbH
Abteilung: Communications

Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für uns steht die Kundenzufriedenheit jederzeit an erster Stelle und wir leiten Ihre Erfahrung mit dem Anbieter an unsere Fachabteilung weiter.

Ihre Forderung richtet sich an die 365AG/Immergrün-Energie GmbH, mit der Sie, nach Ablauf der von uns vermittelten Konditionen, seit dem 01.05.2018 im direkten Vertragsverhältnis stehen und deren Konditionen Sie im Mai 2018 auch angenommen haben.

Um Ihr Anliegen im Detail zu klären, würden wir Sie bitten uns eine E-Mail an bewertungen spider monkey verivox.de zu schicken. Wir setzen uns gerne bestmöglich für Sie ein.

Viele Grüße von den Tarifexperten von Verivox

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


20.06.2019 | 09:44
von ReclaBoxler-2274178 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verivox Interessentennummer 21046846

Sehr geehrte Damen sehr geehrte Herren,
mit dieser Beschwerde bitte ich Sie unter anderem mir bei meinem Problemen mit Ihrem Vertragspartner Immergrün Energie zu helfen.

Jetzt steh ich hier mit meinem Problem und würde gerne wissen, ob ich das anderweitig regeln kann oder mich täglich, Monate lang mit dieser unseriösen, abzockerischen, und rechtswidrigen Firma auseinandersetzen muss, um das zu bekommen, was ich über Ihr Portal abgeschlossen habe?

Es kostet mich jetzt schon reichlich Lebenszeit, Nerven, und dadurch letztendlich auch Geld und Lebensmut.
Ich muss so schnell wie möglich da raus und zu einem anderen normalen Stromanbieter wechseln.

Nach Erhalt einer korrigierten Abschlussrechnung mit einem Grundpreis von 8,71 € brutto monatlich, und schnellstmöglicher Überweisung meines mir dann zustehenden Guthabens brauchen die sich auch nicht bei mir zu entschuldigen.
Obwohl mir eigentlich auch eine Entschädigung zusteht.
Die 365AG / Immergrün-Energie GmbH schädigt mit Ihrem handeln nicht nur mich und andere Kunden, sondern auch VERIVOX und Ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit.
Für die Zusammenarbeit in dieser Sache bedanke ich mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen


21.06.2019 | 23:12
von ReclaBoxler-2274178 | Regelverstoß melden
Was soll das den? 🚫

Ich fordere von Immergrün Energie was mir zusteht.
Und eine Entschädigung.

Das rein gar nichts mit Kulanz zu tun.

Auszug aus einer Email ↙️

🐾 wir kommen zurück auf den von Ihnen veröffentlichten Eintrag im Portal „Reclabox".

Hierzu haben wir mit den betroffenen Fachabteilungen Rücksprache gehalten.

Aufgrund der Erörterung mit den Kollegen und unter Berücksichtigung der vertraglichen Gegebenheiten des von Ihnen gewählten Tarifs, können wir zu Ihrem Anliegen hin mitteilen, dass Ihnen die Erhöhung des monatlichen Grundpreises mit Ihrer Verbrauchsabrechnung RES01037247 vom 16.05.2018 auf der 2. Seite mitgeteilt wurde.

In diesem Zusammenhang wurde Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung eingeräumt. Dieses haben Sie jedoch ungenutzt verstreichen lassen, so dass die Preiserhöhung ab dem 01.07.2018 ihre Wirksamkeit entfaltet hat und Ihnen grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht mehr zusteht.

Gem. § 41 Abs. 3 des EnWG sind wir unserer Meldepflicht nachgekommen. Sie wurden vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen in Kenntnis gesetzt.

Im Sinne einer zügigen Klärung der Angelegenheit sind wir jedoch zu einem Entgegenkommen bereit.

Daher bieten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Grundpreis in Höhe von 19,95 €/Monat rückwirkend ab dem 01.07.2018 an.

Einher mit dieser Reduzierung geht die Korrektur Ihrer Verbrauchsabrechnung RES01485618 vom 20.05.201

23.06.2019 | 04:42
von ReclaBoxler-2274178 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen sehr geehrte Herren,

Immergrün bietet also erstmal nur ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2019 an, dazu aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Grundpreis in Höhe von 19,95 €/Monat rückwirkend ab dem 01.07.2018 an.

Das sittenwidriges maximieren von Gewinn über den Grundpreis, das hat so gar nichts mit Kulanz zu tun.

Das ist ohne den geringsten Zweifel rechtswidig! ❗ (sittenwidrig!) ❗

Da ich im recht bin, bestehe ich weiterhin auf meine Forderung plus entschädigung und Zinsen auf das mir zustehende Guthaben.

Mit freundlichen Grüßen

06.07.2019 | 12:56
von ReclaBoxler-2274178 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
VERIVOX Hat bis jetzt nicht geholfen.
Die haben alle Unterlagen bekommen, melden sich aber nicht mehr.

INKASSO EWD GMBH wurde von Immergrün beauftragt.

Die haben heute ein Fax von uns erhalten.

Werde es hier hochladen. (4 Seiten)


06.07.2019 | 13:25
von ReclaBoxler-2274178 | Regelverstoß melden
(Ihre Forderung richtet sich an die 365AG/Immergrün-Energie GmbH, mit der Sie, nach Ablauf der von uns vermittelten Konditionen, seit dem 01.05.2018 im direkten Vertragsverhältnis stehen und deren Konditionen Sie im Mai 2018 auch angenommen haben.)

DAS STIMMT NICHT, WEIL RECHTSWIDRIG.

WENN SIE NUR MAL LESEN WÜRDEN WAS HIER GESCHRIEBEN WIRD.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich mache wegen des falschen Gundpreises in den Jahresrechnungen vom 08.05.2019 und 19.05.2019,
(Rechnungs-Nr.: RES01476808, Rechnungs-Nr.: RES01485618) Abrechnungszeitraum 01.05.2018
bis 30.04.2019 von meinem Zahlungsverweigerungsrecht gemäß Stromgrundversorgungsverordnung
(StromGVV § 17 Zahlung, Verzug -1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht
.) Gebrauch.
Weist die Stromrechnung einen anderen Preis aus, als vertraglich vereinbart wurde, so liegt ein
offensichtlicher Fehler vor.
Das gilt auch dann, wenn der Stromanbieter für die Berechnung der Jahresrechnung einen zu hohen Preis
ansetzt, der aus einer angeblichen Preiserhöhung stammt.
Eine solche Preiserhöhung wird nicht wirksam, es gilt dann weiterhin der ursprünglich vertraglich vereinbarte
Preis für die Verbrauchseinheiten und die Grundgebühr (einseitigen und sittenwidrige erhöhung des
Grundpreises um 20,29 Euro monatlich).
Steht in der Jahresrechnung ein anderer Preis, so ist die Rechnung offensichtlich fehlerhaft.
Außerdem nehme ich Bezug auf die o. g. Jahresabrechnungen von der Immergrün-Energie GmbH und bitte
zunächst um Mitteilung, woraus Immergrün-Energie GmbH die dort behauptete Berechtigung zur
einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit
von Preisanpassungsklauseln.
Sollte Immergrün-Energie GmbH zu einer einseitigen erhöhung des Grundpreises von 20,29 Euro
monatlich berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen
Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt
wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes
verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln,
RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Immergrün-Energie GmbH hat mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preisforderung
durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage noch nicht
nachgwiesen.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte
von Mahnungen, Sperrandrohungen, Inkasso etc. absehen.
Da die Immergrün-Energie GmbH Energiepreisforderung wegen des von mir erhobenen
Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht in der von Immergrün-Energie GmbH geforderten Höhe fällig
wird, gilt dies insbesondere für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag von 20,29 Euro Grundpreis monatich.
Andererseits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss.
Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt folgenden Betrag:41,71 Euro Monatlich ( (Ihr monatlicher
Abschlag beträgt zukünftig 62,00 € (minus 20,29 € sind zukünftig 41,71 € monatlich) und ist jeweils zum 1.
eines jeden Monats fällig. Die nächste Abschlagszahlung ist am 01.07.2019 fällig) )
- Forderung von Immergrün-Energie GmbH für den o. g. Zeitraum gemäß Rechnung 770,12 €
- meine ermittelten Zahlungen, zu denen ich bis zum Beweis der Billigkeit vorbehaltlich bereit bin
526,64 €
abzüglich darauf geleistete Abschlagszahlungen von -682,00 €
ergibt einen Guthabenbetrag von 155,36 €.
Also habe ich 155,36 Euro zuviel bezahlt, deshalb hatte Immergrün-Energie GmbH mir gegenüber, eine
Zahlschuld von 155,36 €
Mitlerweile 155,36 Euro minus 41,71 Euro 1. Abschlagszahlung also 113,65 Euro.
Ich bitte Immergrün-Energie GmbH um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags von zur Zeit
113,65 Euro auf mein Konto.
Sollte Immergrün-Energie GmbH rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so
werde (/habe) ich die kommenden Abschlagszahlungen um diesen Betrag (gekürtzt) kürzen. Also
41,71 Euro monatlich, 62,00 € minus 20,29 € sind zukünftig also 41,71 € monatlich
Da die künftigen Abschlagszahlungen durch die Immergrün-Energie GmbH anhand des für den nächsten
Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir
binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch
mitteilen. (minus der einseitigen und sittenwidrige erhöhung des Grundpreises um 20,29 Euro
monatlich).
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Immergrün-Energie GmbH erhalten gehe ich davon
aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten
Abrechnung Ihrerseits in Ihrer Schätzung entspricht. (minus der einseitigen und sittenwidrige erhöhung
des Grundpreises um 20,29 Euro monatlich). zukünftig also 41,71 € monatlich.
Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die
abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

(SIE HABEN SCHEINBAR KEINEN LUKRATIVEN GRUND ZU HELFEN.)

(Um Ihr Anliegen im Detail zu klären, würden wir Sie bitten uns eine E-Mail an bewertungen spider monkey verivox.de zu schicken. Wir setzen uns gerne bestmöglich für Sie ein.)

DIE UNTERLAGEN ZU DIESEM ANLIEGEN HABEN SIE ERHALTEN.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 4 Bilder
1 reclabox beschwerde de 441128 teaser 2 reclabox beschwerde de 441128 teaser 3 reclabox beschwerde de 441128 teaser 4 reclabox beschwerde de 441128 teaser


08.07.2019 | 14:58
von ReclaBoxler-2274178 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DIE BESCHWEDE IST NOCH NICHT GELÖST


23.08.2019 | 02:40
von ReclaBoxler-2274178 | Regelverstoß melden
DIE BESCHWERDE IST NOCH NICHT GELÖST



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