46 Views | 19.09.2019 | 16:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4264721

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)

Flug zum Schüleraustasch gestrichen und nun keinen Schadensersatz

Am 21.3.2019 sollte meine Tochter zu einem einwöchigen Schüleraustausch nach Spanien aufbrechen.

SCHLAGWORTE

Am Flughafen München angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass der Flug LH 1802 ausfallen würde.

Nach langem hin und her, das ging über Stunden, war klar, die Schülerschar samt Lehrern würde an diesem Tag noch nach Zürich fliegen (auf zwei Flugzeuge verteilt) und dann am nächsten Tag in zwei Flugzeugen nach Madrid weiter transportiert werden. Schon zu diesem Zeitpunkt haben Mitarbeiter von Lufthansa den Kindern erklärt, dass man in einem solchen Fall Schadensersatz bekommt, da das Ziel ja erst einen Tag später erreicht werden sollte.

Der Schüleraustausch verlieft nach diesen Anfangsschwierigkeiten dann reibungslos. Wieder zu Hause machten sich die Lehrer über das Reisebüro daran, die Beschwerde für die ganze Gruppe bei der Lufthansa einzureichen. Am 10. April erteilten wird dem Reisebüro dafür eine Vollmacht.

Jetzt, im September. zum Schuljahresbeginn, bekamen wir gesagt, dass wir keinerlei Ansprüche haben, da irgendwo in Brüssel gestreikt wurde und daher das Flugzeug nicht fliegen konnte.

Für mich sieht das ganz danach aus, dass man keine Lust hat, für die ganze Klasse Schadensersatz zu bezahlen und man uns nun so abspeist.

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Meine Forderung an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Überprüfung des Falles und Bezahlung des Schadensersatzes


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