FlixBus (München)
Fahrt ist am Reisetag ausgefallen, keine Erstattung Mehrkosten
Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer 1074917525
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit meinem letzten Schreiben erhalte ich bis heute keine Rückmeldung.
Ich habe eine Fahrt für drei Personen von FRA nach Göttingen gebucht (Das Ticket ist nicht storniert, d. h. Kaufpreis ist bereits bezahlt).
Die Buchungsnummer lautet: #1074917525
Der Bus, der am 18.03.2020 um 17:15 Uhr von Frankfurt nach Göttingen fahren sollte, ist ausgefallen. Es gab auch keine Alternative an dem Tag. Ich hatte am nächsten Morgen einen wichtigen Termin und die einzige Möglichkeit den Termin in Göttingen wahrzunehmen war die Fahrt mit dem Auto. Da dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind bitte ich Sie mir diese zu erstatten.
Von Frankfurt Hauptbahnhof nach Göttingen Bahnhof 235,5 km * 0,30 Euro pro km = 70,65 €
Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung bis zum 14.04.2020. Danach muss ich leider die Schlichtungsstelle einschalten.
Vielen Dank und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Lu
Für diese Fälle hat die EU die Fahrgastrechte im Kraftomnibus- und Eisenbahnverkehr erlassen.
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Mit den https://www.flixbus.de/fahrgastrechte stellt FlixBus diese Abgespeckt Seite, auch für Kraftomnibusse, der Allgemeinheit zur Verfügung.
Die folgenden Seiten sind ähnlich:
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/road/doc/summary_de.pdf
https://cdn.flixbus.de/2019-03/zusammenfassung_fahrgastrechte.pdf
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BESCHWERDE-FORMULAR zum Download
Unter nachstehendem Link finden Sie das Beschwerdeformular zum Download.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fahrgastrechte/Beschwerdeformular_Bus.pdf;jsessionid=7BC0F224E5A6EB17A989A5DB88B22F69.live11294?__blob=publicationFile&v=9
Fahrgastrechte im Detail
DE https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF
VERORDNUNGEN
VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 16. Februar 2011
über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 2006/2004
(Text von Bedeutung für den EWR)
KAPITEL IV
FAHRGASTRECHTE BEI ANNULLIERUNG ODER VERSPÄTUNG
Artikel 19
Fortsetzung der Fahrt, Weiterreise mit geänderter Streckenführung und FAHRPREISERSTATTUNG
(1) Muss ein Beförderer vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes von einem Busbahnhof annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert, oder im Fall einer Überbuchung bietet er den Fahrgästen UNVERZÜGLICH Folgendes zur Auswahl an:
Absatz (5) Die in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 TAGEN, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist
Absatz (2) Bietet der Beförderer dem Fahrgast nicht die in Absatz 1 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Absatz 1 Buchstabe b einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.
Absatz (4) Annullierung und Erstattung des Fahrpreis.
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KAPITEL VI
DURCHSETZUNG UND NATIONALE DURCHSETZUNGSSTELLEN
Artikel 28
ARTIKEL 31
SANKTIONEN Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen
diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen,
um deren Durchsetzung zu gewährleisten. Xxxxx
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Bürgertelefon für Fahrgastrechte
Telefon: +49 228 30795-400
E-Mail: fahrgastrechteeba.bund.de
Viel Erfolg!
https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider57/default-document-library/9_ewg_vo_181_2011_77a.pdf?sfvrsn=2351fe5c_0