FlixBus (München)
Bus kommt nicht
Bus kommt einfach nicht - keine Info.
Schon im Juli für zwei Personen eine Hinfahrt im Oktober 2020 nach Leipzig und für vier Tage später von dort Rückfahrt gebucht. Beide Fahrten wurden sofort bestätigt, Geld sofort abgebucht.
Wir waren am 14.10.2020 pünktlich um 9:00 Uhr an der Abfahrtstelle in Offenburg, Abfahrt sollte 9:25 Uhr sein. Es kam kein Bus. Wir riefen dann zwei mal an, jedes mal kam die Info, dass der Bus pünktlich um 9:25 Uhr abfahre. Wir warteten bis 10:43 Uhr, also 1 Stunde 20 Minuten in der Kälte und fuhren dann durchgefroren wieder nach Hause. Die bereits gebuchte Rückfahrt von Leipzig haben wir storniert (6 EUR).
Zu keiner Zeit wurden wir von Flixbus informiert, dass der Bus nicht fährt oder sich verspätet, weder telefonisch noch per SMS oder WhatsApp. Im Gegenteil: Bei beiden Anrufen wurde ausdrücklich die pünktliche Abfahrt per generierter Antwort bestätigt.
Resultat: Kosten der Hinfahrt verloren, Kosten der Rückfahrt nur ein nicht gewünschter Gutschein mit Abzug von 6 EUR. Hotelkosten in Leipzig (400 EUR) konnten gerade noch storniert werden (Schade für's Hotel). Wir waren stinksauer. Und zu alledem: Flixbus fragt danach an, wie wir die "geschehene Reise" bewerten wollen.
Für diese Fälle hat die EU die Fahrgastrechte im Kraftomnibus- und Eisenbahnverkehr erlassen.
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Mit den https://www.flixbus.de/fahrgastrechte stellt FlixBus diese Abgespeckt Seite, auch für Kraftomnibusse, der Allgemeinheit zur Verfügung.
Die folgenden Seiten sind ähnlich:
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/road/doc/summary_de.pdf
https://cdn.flixbus.de/2019-03/zusammenfassung_fahrgastrechte.pdf
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BESCHWERDE-FORMULAR zum Download
Unter nachstehendem Link finden Sie das Beschwerdeformular zum Download.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fahrgastrechte/Beschwerdeformular_Bus.pdf;jsessionid=7BC0F224E5A6EB17A989A5DB88B22F69.live11294?__blob=publicationFile&v=9
Fahrgastrechte im Detail
DE https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF
VERORDNUNGEN
VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 16. Februar 2011
über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 2006/2004
(Text von Bedeutung für den EWR)
KAPITEL IV
FAHRGASTRECHTE BEI ANNULLIERUNG ODER VERSPÄTUNG
Artikel 19
Fortsetzung der Fahrt, Weiterreise mit geänderter Streckenführung und FAHRPREISERSTATTUNG
(1) Muss ein Beförderer vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes von einem Busbahnhof annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert, oder im Fall einer Überbuchung bietet er den Fahrgästen UNVERZÜGLICH Folgendes zur Auswahl an:
Absatz (5) Die in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 TAGEN, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist
Absatz (2) Bietet der Beförderer dem Fahrgast nicht die in Absatz 1 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Absatz 1 Buchstabe b einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.
Absatz (4) Annullierung und Erstattung des Fahrpreis.
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KAPITEL VI
DURCHSETZUNG UND NATIONALE DURCHSETZUNGSSTELLEN
Artikel 28
ARTIKEL 31
SANKTIONEN Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen
diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen,
um deren Durchsetzung zu gewährleisten. Xxxxx
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Bürgertelefon für Fahrgastrechte
Telefon: +49 228 30795-400
E-Mail: fahrgastrechteeba.bund.de
Viel Erfolg!
https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider57/default-document-library/9_ewg_vo_181_2011_77a.pdf?sfvrsn=2351fe5c_0