Von Købmand Hansens Feriehusudlejning beantwortete Beschwerde. | 191 Views | 20.06.2020 | 16:01 Uhr
geschrieben von Heinz Dr. Schwartz

Købmand Hansens Feriehusudlejning A/S (Henne Strand, DK)

Covid-19 - Ferienhaus - Miete ohne Gegenleistung.

Bestell-/Kundennummer: Mietvertrag 209038

Covid-19 und der Betrug der dänischen Ferienhausvermittler. Nie wieder Dänemark!

Wie viele Andere konnten wir in diesem Frühjahr (2020) unseren Ferienhausurlaub in Dänemark nicht wahrnehmen, da die dänische Regierung unter Hinweis auf Covid-19 die deutsch-dänische Grenze für Urlauber geschlossen hat. Købmand Hansens Feriehusudlejning hat wegen höherer Gewalt die Vertragsauflösung verlangt. Soweit alles in Ordnung.

SCHLAGWORTE

Dann aber verweigert der Vermittler die Rückzahlung entgegen dem UN-Kaufrecht (Art. 81 (2) CISG), das die Wiederherstellung des Zustandes vor Vertragsabschluss vorsieht. Nach AGB sei eine Entschädigung wegen Vertragsverletzung ausgeschlossen. Wohlgemerkt war die Vertragsauflösung keine Vertragsverletzung, sondern so im Vetrag vorgesehen.

Als sogenanntes Entgegenkommen bietet der Vermittler einen befristeten Gutschein an. Infolge der Befristung ist die Einlösbarkeit aber höchstens für einen kleinen Teil der Mieter gegeben. Welchen Zweck hat eine Befristung des Gutscheins, wenn nicht den, die Miete ohne Gegenleistung einzustreichen. Eine Entfristung des Gutscheins lehnt der Vermittler ohne Begründung ab.

Nach oberflächlicher Internetrecherche scheinen alle Vermittler von Ferienhäusern in Dänemark ihre Einkünfte auf diese Weise zu erwirtschaften. Bleibt nur zu hoffen, dass niemand mehr bereit ist, diesen Leuten auf den Leim zu gehen. Dann nämlich haben diejenigen mit einem Gutschein, die Möglichkeit ihn auch einzulösen.

Nie wieder Dänemark!

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Meine Forderung an Købmand Hansens Feriehusudlejning A/S: Erstattung der Miete oder unbefristeter Gutschein.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.06.2020 | 15:20
Firmen-Antwort von: Købmand Hansens Feriehusudlejning A/S
Abteilung: xxx

Hallo Herr Schwartz.

Ihren Fall haben Sie bereits bei Forbruger Europa vorgetragen und er ist abgewiesen worden.

Ihren eingezahlten Betrag haben Sie als einen Gutschein bekommen, den Sie für ein Ferienhaus Ihrer Wahl anwenden können vor dem 31.12.2021.

Wir haben Sie auch noch einmal direkt kontaktet mit einer Möglichkeit zur weiteren Nutzung des Gutscheins.

Eine Auszahlung des Gutscheines ist nicht möglich.

Wir hoffen, Sie können Ihren Gutschein für einen Urlaub in Dänemark nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Købmand Hansens Feriehusudlejning

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.07.2020 | 16:37
von Heinz Dr. Schwartz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort des Vermittlers enthält ein geringes Entgegenkommen mit Verlängerung der Gutscheinbefristung. Im Übrigen ist die Behauptung Forbruger Europa (Europäisches Verbraucherzentrum) habe meinen Vortrag abgewiesen falsch: Forbruger Europa hat mir mitgeteilt: "Das Unternehmen [Købmand Hansens Feriehusudlejning A/S] lehnte ein Entgegenkommen ab. " (14.05.2020).
Die Antwort des Vermittlers ignoriert anhaltend internationale Rechtquellen, auf deren Einhaltung sich die Dänische Regierung vertraglich verpflichtet hat.




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