Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 235 Views | 20.06.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von Valentina M.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH

CHECK24 verweigert Rückzahlung eines stornierten Fluges

Bestell-/Kundennummer: VTVTAW

Wir haben über Check 24 unseren Flug (Fluggesellschaft Air Croatia) an Ostern nach Kroatien gebucht.

SCHLAGWORTE

Der Flug wurde wegen der weltweiten Reisewarnung von AirCroatia storniert, und somit konnten wir unseren Flug nicht antreten.

Nun geht es um die Rückerstattung, die sich als wirklich sehr schwierig herausstellt. Ich habe Check 24 mehrfach telefonisch und schriftlich kontaktiert, um eine Rückerstattung zu erhalten. Check24 bat mich immer wieder um Geduld, dass sie erstmal auf die Erstattung von AirCroatia warten muss, um mir das Geld zurück zu zahlen und sie bislang (01.04.2020- jetzt) noch keine Rückmeldung von der Fluggesellschaft erhalten haben, die Airline aber mehrfach kontaktiert wurde (natürlich jedes Mal erneut auch erinnert wurde nach dem Gespräch).

Daraufhin kontaktierte ich die Fluggesellschaft AiCroatia. Die Fluggesellschaft hat mir innerhalb von 24 h geantwortet und teilte mir mit, dass sie mir das Geld nicht zurückzahlen können, da es über Check24 läuft und Check24 noch nicht die Fluggesellschaft kontaktiert hat.

Ich bat am 14.05.2020 Check24 mir schriftlich zu bestätigen, wann genau die Fluggesellschaft kontaktiert wurde und wie oft, da mir ja mehrfach versichert wurde (telefonisch), dass Check24 öfter die Fluggesellschaft kontaktiert hat. Die Antwort von Check24 am 14.05: Für den Erstattungsprozess an sich treten wir nicht persönlich mit der Fluggesellschaft in Kontakt. Hierbei handelt es sich um einen programmierten Prozess. Gern versichern wir Ihnen erneut, dass wir die o. g Buchung um Vollerstattung am 09.04.2020 weitergeleitet haben.

Somit wurde die Fluggesellschaft nur einmal kontaktiert und nicht - wie mir bestätigt - mehrfach, und ich darf nun seit über 10 Wochen auf mein Geld warten.

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Ich weiß nicht was Check 24 mit den Standard-E-Mails erreichen möchte. Ich habe zwar am 04.04.2020 eine Stornierungsbestätigung von Check24 erhalten, aber angeblich wurde die Fluggesellschaft erst am 09.04.2020 kontaktiert. Was ich definitiv sagen kann, ich werde über Check24 nie wieder etwas buchen und der Service ist grauenvoll!

Insgesamt habe ich Check24 über 6 x schriftlich, telefonisch über 15 x kontaktiert und es tut sich einfach nichts!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 100% Rückerstattung des Fluges, da dieser von der Fluggesellschaft storniert wurde und nicht von mir!


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
11.08.2020 | 08:31
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wir können Ihren Unmut sehr gut verstehen. Es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellst möglich abschließend bearbeiten zu können.

Wir haben, wie geschrieben, die Erstattung für Sie eingereicht. Sobald eine Rückerstattung erfolgt, werden wir die Erstattung an Sie initiieren.

Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.

Das macht die Erstattung derzeit so langwierig:

Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft.

Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit der Fluggesellschaft, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft.

Nach aktueller Information unserer Buchhaltung, liegt noch keine Gutschriftenrechnung vor. Sobald wir das Geld von der Fluggesellschaft erhalten haben, werden wir umgehend die Gutschrift vornehmen. Je nach Airline Policy kann das bis zu 330 Tage oder ggf. auch länger dauern.

Wir bitten Sie deshalb an dieser Stelle erneut um Geduld. Wir werden Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Erstattung informieren.

Beste Grüße

Tanja, CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.06.2020 | 20:25
von Alex B. | Regelverstoß melden
Ich habe die gleiche Situation. Check24 verweigert die Rückzahlung bei annulliertem Flug trotz Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

Außerdem hat Check24 mir keine Rückerstattung angeboten (aber muss).
Nur sogennante Flugzeitänderung - also Umbuchung.

Ihr Ansprechspartner ist die Fluggesellschaft, und nicht Check24. Schreiben Sie einen Anschpuch nach VO (EG) 261/2004 mit 7 Tagen-Frist.

Antwort abwarten. Dann "soep online" dafür einschalten. Das ist ein günstigster Weg für Kunden, ohne Anwalt.



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