Autohaus Gotthard König GmbH (Berlin-Schöneberg)
Unseriöse Tricks beim Gebrauchtwagenverkauf
„Missverständnis“ im Autohaus Gotthard König: Der im Vertrag ausgewiesene Fiat 500 war plötzlich ein ganz anderer als der gewünschte.
Im Dezember 2020 nahm ich telefonisch Kontakt zum Autohaus König Berlin-Spandau auf, da ich im Internet einen gebrauchten mintgrünen Fiat 500 gesehen hatte, der mein Interesse weckte.
Als ich persönlich ins Autohaus kam, um mir den Wagen anzusehen, stand ein mintgrüner Fiat einladend vor der Tür. Natürlich lautete meine erste Frage: Ist das der Wagen, über den wir am Telefon gesprochen hatten? Ja, das ist er. Aber komisch, wunderte ich mich, der ist ja hier auf dem Preisschild 500 Euro teurer als im Internet? Der Verkäufer winkte ab. Ach, solche Preisänderungen lege man in der dafür zuständigen Abteilung automatisch fest. Ich müsse natürlich nur den Preis bezahlen, der im Internet-Angebot stehe. Ich glaubte ihm, unterzeichnete eine verbindliche Bestellung und überwies den vollen Kaufpreis. Sobald die Zulassung durchgeführt sei, die ebenfalls vom Autohaus König übernommen wurde, sollte ich den Wagen abholen.
Ein paar Tage später sah ich mir die Details der Bestellung an und stutzte: Baujahr 2016? War der Fiat, den ich mir im Internet ausgesucht hatte, nicht von 2017? TÜV schon im kommenden November? Und überhaupt, war das nicht eine ganz andere Angebotsnummer? Hatten die mir einen falschen Wagen angedreht? Ich fragte per Mail beim Verkäufer nach. Da ich noch in der Widerrufsfrist lag, musste er wohl oder übel reagieren. Das sei ein Missverständnis, erwiderte er locker, er hätte da zwei „fast identische“ Wagen durcheinandergebracht und mir den, der vor der Tür stand, leider zu einem falschen Preis verkauft. Wenn ich diesen kaufen wolle, müsse ich noch 500 Euro drauflegen; ansonsten werde er einfach das Fahrzeug ändern („ist beides schnell gemacht“).
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Ich schluckte natürlich, beschloss aber zunächst, bei meiner Kaufabsicht zu bleiben. Das Geld war nun mal überwiesen, die Zulassung, wie ich glaubte, in Arbeit, und wenn das Fahrzeug geändert wurde, bekam ich doch am Ende den Wagen, den ich wollte. Ich war eine Frau und nicht mehr die Jüngste, was Wunder, wenn ich für Gebrauchtwagenhändler, die ihre alten Gurken loswerden wollten, das perfekte Opfer abgab.
Doch dann verging eine Woche nach der anderen, ohne dass die erwartete Zulassung eintraf. Mahnungen blieben ohne Antwort oder wurden knapp abgewimmelt. Als ich nach sechs Wochen herausfand, dass die Zulassung noch immer nicht eingeleitet und der Verkäufer in den Urlaub abgetaucht war, tat ich endlich das einzig Vernünftige: Ich stornierte die Bestellung des Wagens und verlangte mein Geld und meinen Personalausweis zurück. Ein wirksamer Kaufvertrag war schon aufgrund des falschen Preises und des "Missverständnisses" um die verwechselten Wagen nicht geschlossen worden; hinzu kam noch die Fristüberziehung bis zur Bereitstellung des Wagens.
Die Reaktion des Autohauses König war genauso, wie es bei einem Unternehmen von dieser Sorte zu befürchten stand. Ich wandte mich an die Geschäftsführung, wo ich den Fall ausführlich schilderte und um eine Stellungnahme zum Verhalten der Spandauer Filiale bat. Doch die Geschäftsführung stellte sich hinter den Verkäufer: Anstelle der erhofften Erklärung und Entschuldigung traf lediglich eine kommentarlose Rechnung über eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des überwiesenen Kaufpreises ein. Bis heute habe ich weder mein Geld noch meinen Personalausweis zurückerhalten.
sorry, habe erst jetzt Ihren Kommentar bemerkt. Also den Perso wollte das Autohaus "nur für ein paar Tage" haben, um die Zulassung anzumelden. Sie haben ihn mehr als acht Wochen behalten. Erst Mitte Februar habe ich ihn wiederbekommen. Jetzt geht es nur noch um die Vertragsstrafe in Höhe von knapp tausend Euro. Die werde ich nun wohl einklagen müssen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Und die Moral von der Geschicht: Man sollte sich keineswegs darauf verlassen, dass ein bekanntes Autohaus, das im Stadtbild und in der Werbung präsent ist, seine Kunden fair und redlich behandelt, auch dann nicht, wenn es damit prahlt, bei ihm stehe der Mensch im Mittelpunkt. Sobald sich die Gelegenheit bietet, einen unerfahrenen und vertrauensseligen Kunden zu übervorteilen, steht für diese Sorte Autohändler nur ein einziger Mensch im Mittelpunkt: er selbst.
Noch praktischer ist natürlich, dass nun das Autohaus auf sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Da ist es ja fast schon schade, dass sie sich keinen Anwalt genommen haben. Denn die Kosten von diesem hätte das Autohaus dann auch tragen müssen.
Also die ganze Handhabung der Angelegenheit spricht dafür, dass in meinen Augen, dieses Autohaus lieber gestern als heute vom Markt verschwinden sollte. Wer so mit seinen Kunden umgeht, hat nicht einen einzigen Kunden verdient.
Und ich kann nur hoffen, dass dieser Fall möglichst weite Verbreitung findet.