Durch expert e-Commerce gelöste Beschwerde. | 81 Views | 27.10.2021 | 15:31 Uhr
geschrieben von Semih Kayacan

expert e-Commerce GmbH (Langenhagen)

Ware gekauft, auf der Rechnung falsch deklariert

Bestell-/Kundennummer: MA102175509

Ich habe bei Expert auf der Internetpräsenz einen Samsung-Fernseher erworben, welcher durch die SamsungDeals cashbackberechtigt ist.

SCHLAGWORTE


Die Ware wurde als neu deklariert, auf der Bestellbestätigung auch so ausgegeben, auf der Auftragsbestätigung und Rechnung jedoch als Aussteller deklariert.

Auf Nachfrage beim e-Commerce bestätigte man mir, dass die Ware ein Aussteller sei, trotz dass es bei meinem Kauf nicht als solcher deklariert war.

Meinen Unmut über diese Erkenntnis brachte ich dann schriftlich nieder. Daraufhin gab man bekannt, dass der Fachmarkt garantieren würde, dass die Ware kein Aussteller, sondern neu sei. Das wurde mir mehrfach nach fernm. Kontaktaufnahme durch die e-Commerce Abteilung auch so bestätigt.

Daraufhin bestand ich um Änderung der Rechnung bzw. Stornierung/Neuausstellung der Rechnung, da Samsung nach Anfrage Ausstellerware aus der Cashbackaktion ausschließt!

Man wollte den Fall der zuständigen Abteilung weiterleiten. Ich erhielt bis heute zwei Mal eine standartisierte Antwort, dass Änderungen aufgrund vom Datenschutz an der Rechnung nicht vorgenommen werden dürfen. Selbst die Mitarbeiter beim e-Commerce konnten sich diese Antwort nicht erklären. Eine dritte Anfrage blieb ohne Antwort, eine vierte Anfrage bleibt abzuwarten.

Szenario 1: Ware ist doch Aussteller, man verheimlicht mir das; dann will man natürlich keine Rechnung ausstellen, wo das Produkt als neu aufgeführt wird

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Szenario 2: Ware ist neu, Mitarbeiter haben wenig Lust oder es fehlen entscheidende Informationen/Kompetenzen.

Fakt ist doch: Wenn ich einen Fernseher kaufe, sollte auf der Rechnung keine Kaffeemaschine deklariert sein. Fakt ist doch auch: Wenn ich einen neuen Fernseher erwerbe, sollte das auf der Rechnung ebenso ersichtig sein! Alleine schon aus Garantiegründen, Dauer der Ausstellung, Anzahl Betriebsstunden usw..

Ich habe den Fachmarkt in Nürnberg Nord fünf Mal angerufen, davon drei Mal weitergeleitet worden, in einem Fall noch einmal weitergeleitet worden, dann wurde einfach aufgelegt, bei den übrigen zwei Versuchen während der Warteschleife einfach aufgelegt worden, beim vierten Mal ging keiner mehr an den Hörer, beim fünften Versuch über eine andere Nummer einen netten Herren gesprochen, der angab, keine Auskunft bei Online-Bestellungen geben zu können.

Die Ware war von Anfang an wo? Im Lager, im Fachmarkt, in der Sahara? Wer kann eine Auskunft erteilen? Wer gab die Auskunft, dass der Fernseher doch neu ist und "garantierte" die Angabe?

Erst ist der Fernseher ein Aussteller, dann neu, dann weiß der eine nicht, warum der andere was bestimmtes macht oder nicht macht. Dann ignoriert man gekonnt Anrufe.

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Meine Forderung an expert e-Commerce GmbH: Neuer Fernseher, entsprechend korrekte Rechnung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


03.11.2021 | 16:21
von Semih Kayacan gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe einen neuen Fernseher erhalten und auch eine korrigierte Rechnung. Ob das hätte so lange brauchen müssen, ist natürlich eine andere Sache.




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