OBI Group Holding SE & Co. KGaA (Wermelskirchen)
"Kundenfreundlichkeit" gegenüber Schwerbehinderter
Ich bin 60 Jahre alt und kaufe schon seit Jahren bei OBI ein und bin sehr zufrieden.
Zu meiner Sache: ich bin schwerstbehindert, ich hatte bisher 2-mal Krebs, habe M. Crohn und Bechterew, 41 Operationen an der Wirbelsäule, wobei ich 2-mal mit Bakterien heimgesucht worden. Bin gehbehindert, herzkrank und die Lunge ist funktionseingeschränkt, daher habe ich auch eine Maskenbefreiung, die vom Gericht beglaubigt ist. Ich bin kein Corona-Leugner und geimpft.
Nun zum Sachverhalt: Ich leite einen Verein. Bei meinem Einkauf kommt es immer darauf an, eine große Rechnung und nicht nur Kassenzettel zu erhalten, da wir alle 3 Jahre steuerlich geprüft werden. Bis dahin sind die meisten Kassenbelege aber nicht mehr erkennbar und werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt. Und - es würde der Gedanke aufkommen, dass ich Spendengelder unterschlage.
So bat ich nach meinem Einkauf am Samstag, 26.02.2022, um ca. 16:30 Uhr, die Frau an der Information - mit einem Abstand von 2 m - mir zu helfen, eine Rechnung auszustellen oder um eine Kopie der Belege mit Stempel und Unterschrift. Die Verkäuferin äußerte sich unter Zeugen, dass ich sofort eine Maske aufsetzen solle. Und sagte mir "mit sowas wie mit mir rede sie nicht, denn sie fühle sich bedroht."
Daraufhin hin äußerte ich, dass sie mir bitte ihren Namen nennen soll, damit ich mich über ihre Aussage beschweren kann. Sie drehte sich mit dem Rücken zu mir, ich solle diese Fläche verlassen, und rief den nächsten Kunden zu sich. Daraufhin äußerte ich, dass ich erst gehe, wenn ich jemanden von der Geschäftsführung sprechen könne. Während sie den anderen Kunden bediente, äußerte sie in einer abwertenden Art zu mir, ich solle vorn an der Außentür warten, es würde jemand kommen.
Es kam nach ca. 3 Minuten eine nette Verkäuferin, die sich meines Problems annahm und es in einer Minute regelte.
Ich fühlte mich nach diesem Sachverhalt so sehr von dieser Person gemobbt und gedemütigt vor allen Leuten, die dort mit standen, sodass ich diese Zeilen heute schreiben musste. Sollte diese Verkäuferin bis Ende nächster Woche sich nicht bei mir entschuldigen, werde ich in einem offenen Brief mit meinem Zeugen mich über diesen Sachverhalt in der Zeitung äußern.
Es tut mir leid sie damit zu belästigen, aber es ist schon schwer genug, mit diesen Behinderungen zu leben.
Nur bitte lassen Sie diese „Schwerbehinderten-Schiene“. Ich habe ebenfalls Morbus Crohn und einen GdB von 30, bin also vom Gesetz her leichtbehindert. Diese „Karte“ würde ich allerdings niemals ausspielen.
wenn Sie keine ärztliche Bescheinigung für die Befreiung von der Maskenpflicht (§ 28a Abs. 2 IfSG) haben, sind Sie verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Andernfalls kann der Mitarbeiter die Beratung verweigern und Sie des Hauses verweisen.
Auch die leere Drohung, die mittlerweile leider jeder bringt, dass Sie zur Zeitung gehen wollen, ist mehr als unglaubwürdig. Seriöse Zeitschriften haben derzeit andere Themen, als den Fall eines Kunden in einem Baumarkt.
Die Postgründer wurden wenigstens nicht bedient, was als Schicksalsschlag oder Angerechtigkeit angeklagt wird.
Übrigens völlig zu unrecht.
Aber die Schwafler (ich habe die Sabbler schon weggenommen), die meinen, alles zu reglementieren und alle anzuklagen, sind viel unangenehmer.