Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 126 Views | 08.04.2022 | 11:30 Uhr
geschrieben von Robert Schleich

Stromio GmbH (Kaarst)

Trotz unbeantworteten Widerspruch Mahnung erhalten

Bestell-/Kundennummer: 22206030/124455461

Unberechtigte vorzeitige Kündigung Schadenersatzanspruch wegen teurer Grundversorgung Mahnung und Inkasso Androhung.

Ihre Kündigung vom 27.12.2021 habe ich erhalten.

SCHLAGWORTE

Die Beendigung der Stromlieferung wurde mit dem Ablaufdatum 21.12.2021 vermerkt. Eine Kündigung ohne jegliche Vorankündigung erst sechs Tage später zu erhalten, ist schon äußerst denkwürdig.

Die Rechtslage dürfte eindeutig belegen, dass es sich bei Ihrer Kündigung sowie der vorzeitigen Einstellung der vertraglich vereinbarten Stromlieferung um Vertragsbruch handelt.

Ich halte Ihre Kündigung für unwirksam und verweise hiermit auf die vertragliche Vereinbarung, wonach Sie sich verpflichtet haben, mich bis zum 01.02.2022 mit Strom zu den vereinbarten Konditionen zu beliefern.

Der durch Ihr Verhalten für mich entstandene Schaden ergibt sich aus der Differenz zwischen dem mit Ihnen o. g. vereinbarten Konditionen und den erzwungenen Wechsels in die Grundversorgung mit deutlich höheren Konditionen. Für diese Differenz haben Sie aufzukommen.

Diesen Schaden beziffere ich mit 96 EUR. Den Berechnungsschlüssel hierfür habe ich dem Musterbrief zum Widerspruch der Verbraucherzentrale entnommen

Schlussrechnung vom 21.01.2022 über eine Nachforderung in Höhe von 198,90 EUR, Zahlungsfrist bis 04.02.2022. Mein Schadensumme beläuft sich auf 96 EUR (Berechnung s. u.). Abzüglich meiner Rücklastschrift nach ihrer unberechtigten vorzeitigen Vertragskündigung Rückwirkend zum 21.12.2021 in Höhe von 4,50 EUR.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Daraus ergibt sich ein Guthaben zu ihren Gunsten von 98,40 EUR.

Diesen Betrag habe ich überwiesen da er ihnen unbestritten zusteht.

Bitte senden Sie mir eine Bestätigung, dass Sie sich mit der Verrechnung einverstanden erklären.

Auf meine E-Mail haben Sie nicht reagiert. Ich erhielt eine erste Mahnung und einer Zahlungsfrist bis 27.03.2022 unter Androhung der Einschaltung Ihres Inkassobüros.

Hiermit untersage ich Ihnen die Weitergabe meiner persönlichen und Vertragsdaten.

Sie möchten aussagegemäß auch in meinem Interesse handeln? Dies ist nachweislich nicht der Fall.

Hiermit wiederhole ich nachdrücklich die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung und widerspreche der gestellten Schlussrechnung wiederholt. Wir können einvernehmlich vergleichen oder den Rechtsweg beschreiten.

Dies mache ich von ihrer Reaktion zur Verrechnung meiner Schadenersatzforderung abhängig.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Schadenersatz durch erhöhte Grundversorgungskosten durch Vertragsbruch in Höhe von 96 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2022 | 17:12
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.04.2022 | 18:29
von Robert Schleich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma STROMIO hat die Verfolgung des Mahn Verfahrens bis zum 30.04.2022 ausgesetzt und erwartet von mir eine Aufstellung meiner Mehrkosten die zur Schadenersatzforderung führen. Dabei wird mein Aufwand den ich betreiben muß um zu meinem Recht nach der willkürlich vorzeitigen unberechtigten Vertragskündigung zu kommen wohl keine Berücksichtigung finden. Ich werde die Aufstellung übermitteln,


20.05.2022 | 22:07
von Robert Schleich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma STROMIO kommentiert ihre vorzeitige unberechtigte Kündigung mit keinem Wort. Die Mehrkosten daraus werden so begründet das ich nach ihrer Meinung in meiner Region günstigere Tarife hätte abschließen können und die Mehrkosten selbst verschuldet habe. Dies widerspricht eindeutig ihrem vorzeitigen Kündigungsgrund wird aber auch nicht weiter kommentiert. Die einzige Maßnahme ist die Androhung der Inkasso Instanz.
Ich werde die Restforderung abzüglich der belegbaren Mehrkosten begleichen und damit ist die Sache erledigt. Die aufgewendete Zeit für den verursachten Schaden geltend zu machen oder weitere kostbare Zeit zu investieren macht keinen Sinn.
Ich hoffe das ich mit der Publikation des vorgehens der Fa.
STROMIO potenzielle Intessenten eine Meinung zur Entscheidung beitragen kann ob man hier Kunde werden will oder nicht.




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