Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 70 Views | 25.04.2022 | 10:54 Uhr
geschrieben von Kirsten Schrader

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Abrechnung nicht korrekt

Bestell-/Kundennummer: 401197251

Es erfolgte Schätzung ohne Aufforderung zur Ablesung

Der Stromabrechnung vom 22. Februar mit RG 999 903 000 011 718 121 wurde widersprochen.

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Widerspruch per Mail vom 23.02.2022 und am 14.03.2022 per Einschreiben. Leider wurde bisher nur ein zu viel gezahlter Betrag per Lastschrift abgebucht. Die Fristsetzung für eine Neuabrechnung (15.04.2022) haben Sie ohne Antwort verstreichen lassen. Weder im Kundenportal noch postalisch eine Reaktion von Ihnen. Der verspätete Rückruf Ihres Mitarbeiters konnte keine Klarheit herbeiführen.

Wenn Sie weiterhin bei mir per Lastschrift abbuchen möchten, erwarte ich einen besseren Service. Zudem haben Sie 7055 kWh berechnet, obwohl lt. Zählerstand lediglich 2995 kWh im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde.

Meine Berechnung:

- Arbeitspreis + Grundpreis inkl MwSt = 933,07 € Stromkosten

- Abschlagszahlungen 1.836,00 €.

- zu viel gezahlter Restbetrag 10,10 €.

- sonstige Beträge 153,00 €.

-zu viel gezahlte Stromkosten = 1.066,03 €.

Den am 22.03.2022 abgelesenen Zählerstand ersehen Sie im Anhang.

Ich bitte somit letztmalig um Rückerstattung der zu viel gezahlten Summe. Sie sind verpflichtet, eine korrekte Abrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.

Zudem mache ich darauf aufmerksam, dass bei Nichterfüllung gesetzlich festgelegte Verzugszinsen anfallen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rückerstattung zuviel berechneter Stromkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2022 | 10:54
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Kirsten,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wir prüfen Ihre Rechnung gern und haben Ihr Anliegen direkt an unseren zuständigen Fachbereich gleich für Sie weitergeleitet. Unsere Kollegen kümmern sich so schnell es geht um eine Korrektur. Wir kommen schnellstmöglich erneut wieder auf Sie zu.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.04.2022 | 13:26
von Kirsten Schrader noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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