Durch E WIE EINFACH Strom & Gas endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 53 Views | 14.11.2022 | 20:26 Uhr
geschrieben von L. Ebermann

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Umrechnung zum Nachteil der Kundin

Heute kam von Frau [...] eine E-Mail, wo sie eigenmächtig die Abrechnungen so umgestellt hat, dass am Ende meine Tochter noch mehr nachzahlen soll. Frechheit siegt. Mir ging es nur um den Abrechnungszeitraum vom 01.11.2020 bis 31.10.2021 und nicht um den Zeitraum davor und danach. Weiterhin arbeitet E wie einfach in der heutigen Zeit noch mit Ablesekarten, welche die Kunden führen sollen. Das ist finsterstes Mittelalter.

Ich habe Frau [...] gesagt, dass hier dazu etwas schreibe. Auch noch etwas der Anhang von meiner E-Mail (PDF) soll angeblich nicht lesbar sein, komischerweise habe ich diese E-Mail auf fünf PC's geöffnet und dann auch den Anhang. Ist schon komisch.

Wir fordern, dass E Wie Einfach, endlich die richtigen Abrechnungen schickt und nicht eigenmächtig irgendwelche Änderungen vornimmt.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Entschädigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.11.2022 | 14:31
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Kunden- und Prozessmanagement

Sehr geehrter Kunde,

natürlich steht es dir frei, deinen Unmut zu äußern. Gerne nehmen wir konstruktive Kritik an und nutzen diese, um unseren Service und unsere Produkte immer weiter zu verbessern.

Wir hatten dir in der Vergangenheit unser Vorgehen und dessen Auswirkungen explizit geschildert. Leider konntest du uns keine abgelesenen Zählerstände für die betreffenden Abrechnungszeiträume liefern, weshalb wir die uns vorliegenden Werte auch weiterhin für deine Abrechnung heranziehen müssen.

Wir sind voll und ganz bei dir, dass Nachzahlungen aus Jahresverbrauchsabrechnungen unschön sind. Dies hätte aber vermieden werden können, durch Mitteilung von Zählerständen, was hier leider ausblieb.

Deshalb bitten wir um Dein Verständnis, dass keine weiteren Korrekturen vorgenommen werden können.

Viele Grüße

Dein E WIE EINFACH – Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.11.2022 | 15:46
von L. Ebermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, da nur um den heißen Brei geredet wird und ein mittelalterliches Ablesesystem verwendet wird.


15.11.2022 | 15:48
von L. Ebermann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E wie einfach denkt nicht an eine vernünftige Lösung und auch das Schreiben von Netze Magdeburg wird nicht anerkannt. Frau B. hat eigenmächtig Änderungen an den Rechnungen vorgenommen.




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