
Stadtwerke Mössingen Eigenbetrieb der Stadt Mössingen (Mössingen)
Nichteinhaltung von Zusagen
Bestell-/Kundennummer: 1037540/6049753
Hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung (Kundennummer 1037540/6049753; Belegnummer 910000035241), datiert auf den 16.11.22, erhalten am 21.11.22.
Ich beantrage Zahlungsaufschub bis die unten erläuterte Angelegenheit geklärt ist, da entsprechend §§ 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und GasGVV eine ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.
- Am 04.08.2022 informierte ich eprimo über unseren Umzug von Bodelshausen nach Mössingen mit Einzug 15.08.2022 und beantragte eine Weiterführung des bestehenden Vertrags.
- Am 10.08.2022 erhielt ich von eprimo ein Ablehnungsschreiben, da die Stadtwerke Mössingen ohne mein Wissen gegenüber eprimo erklärt hatten, ich wolle gar nicht von eprimo beliefert werden.
-Am 11.08.2022 klärte ich um 9.48 Uhr sowohl mit Ihrer Mitarbeiterin Frau B. an der Kundenhotline (Gesprächsdauer 7 Minuten und 17 Sekunden) als auch direkt im Anschluss mit der eprimo-Hotline das Problem auf. Es bestand darin, dass unser neuer Vermieter einen Auszug des alten Mieters zum 31.07.2022 und Einzug des neuen Mieters zum 01.08.2022 bei Ihnen angegeben hatte - wohl bemerkt ohne unser Wissen
Um unserem Vermieter, eprimo und Ihnen den administrativen Aufwand für einen 14-Tage-Vertrag (vom 01. -15. 08.) zu ersparen, stimmte ich daraufhin einem Vertrag mit eprimo in Mössingen ab 01.08.2022 zu und informierte Ihre Kollegin telefonisch darüber. Ich war live dabei, wie diese den Einzugstermin 01.08.2022 am 11.08.2022 akzeptierte, alle notwendigen Daten in Ihr System tippte und erhielt ihre Zusicherung, dass jetzt einer Belieferung durch eprimo ab 01.08.2022 nichts mehr entgegenstünde. Sie erklärte, dass somit das Problem behoben wäre. Darüber informierte ich eprimo.
- Am 12.09.2022 teilte mir eprimo auf Nachfrage mit, dass die Stadtwerke Mössingen noch immer nicht alle notwendigen Daten zum Belieferungsstart 01.08.2022 mitgeteilt hätten, sodass eprimo uns noch immer nicht beliefern könne. Binnen mehr als 5 Wochen hatten die Stadtwerke Mössingen also nichts unternommen.
- Am 19.09.2022, 10.25 Uhr, teilte mir - natürlich nur auf meine Nachfrage - Ihre Mitarbeiterin C. G. per E-Mail mit, dass die Stadtwerke Mössingen einer Belieferung durch eprimo zum 01.08.2022 nicht zustimmen könnten, da laut Gesetzgeber immer nur eine Frist von 6 Wochen besteht, einen Einzug rückwirkend abzumelden. Dabei war die Untätigkeit der Stadtwerke Mössingen Grund dafür, dass überhaupt 6 Wochen verstrichen waren.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
- Am 19.09.2022, 10.54 Uhr wies ich Frau G. darauf hin, am 11.08.2022 bereits eine telefonische Zusage seitens Frau B.erhalten zu haben, dass uns eprimo ab 01.08.2022 beliefern könne.
- Am 21.09.2022, 11.16 Uhr, erklärte Frau G. fälschlicherweise, ich hätte bei den Stadtwerken Mössingen ja selbst beantragt, als Kunde zum 01.08.2022 angelegt zu werden, und dass sie darüber hinaus leider nichts machen könne.
- Am 21.09.2022, 12.08 Uhr bat ich Frau G., mir eine Kopie meines angeblichen Kundenantrags zukommen zu lassen und forderte Sie auf, bitte nachzuforschen, an welcher Stelle bei den Stadtwerken Mössingen etwas im Informationsfluss bzw. im Datenbanksystem schiefgegangen ist.
Eine Antwort hielt Fr. G. nicht für nötig. Meine Beschwerde hat sie nicht - wie gewünscht - bearbeitet und ist auf meine Argumente nicht eingegangen.
Meine Erfahrung mit den Stadtwerken Mössingen zusammengefasst: Mit den Stadtwerken getroffene Vereinbarungen sind wertlos. Jegliche telefonische Kommunikation ist umsonst, da auf Auskünfte kein Verlass ist. Zusagen halten die Stadtwerke Mössingen nicht ein. Mitarbeiter halten es nicht für nötig oder sind unfähig, Ihr Datenbanksystem effektiv zu bedienen. Ein Mitarbeiter weiß nicht, was der andere tut.
Erst, weil die Stadtwerke Mössingen über 6 Wochen nichts getan haben, verstrich die gesetzliche 6-Wochen-Frist. Mittlerweile frage ich mich allerdings, ob diese Verzögerung Unfähigkeit widerspiegelt oder Absicht war, um im umkämpften Energiemarkt Einnahmen zu generieren?
Mit der großen Anzahl an Mitbewerbern in der heutigen Servicegesellschaft kann sich jedenfalls kein Unternehmen derartige Arbeitsstandards leisten. Ist das tatsächlich die Reputation, die die Stadtwerke Mössingen gegenüber Ihren Kunden anstreben?
Ich fordere Sie hiermit erneut auf, meine Beschwerde zu bearbeiten, und alle oben genannten Fragen zu beantworten. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 13.12.2022. Außerdem schicken Sie mir bitte eine Eingangsbestätigung, diese E-Mail erhalten zu haben.
Ich behalte mir vor, bis dahin und spätestens in 14 Tagen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie zu veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen zu informieren.
