Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 51 Views | 08.05.2023 | 12:51 Uhr
geschrieben von Andree Lindenblatt

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Gas-Rechnung fehlt seit November 2022

Bestell-/Kundennummer: 402666628

Ich warte bereits seit November auf meine Jahresabschlussrechnung 2022.

Die Übermittlung des Gas-Zählerstandes passierte fristgerecht mit dem Stand zum 31.10.2022 und wurde auch im System korrekt erfasst.

Seit dem 05.12.2022 habe ich insgesamt 10-mal angerufen und nach der Rechnung gefragt und wurde immer wieder mit anderen Gründen vertröstet. Mal waren es Werte des Netzbetreibers, auf die man warten musste, mal die Gaspreisbremse (welche bei der Rechnung und dem Abrechnungszeitraum ja gar nicht zum Tragen kommt), mal war eine angebliche Sperre durch den Netzbetreiber eingerichtet, was dieser aber eindeutig verneint hat.

Mittlerweile warte ich seit 6 Monaten auf die Rechnung.

Eine Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG vom 04.04.23 blieb bisher unbeantwortet.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Jahresabschlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.05.2023 | 12:51
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Andree,

vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Wir können gut verstehen, dass Sie sich über die noch fehlende Rechnung sehr ärgern. Bitte entschuldigen Sie.

Wir haben uns das gern direkt in Ihren Daten einmal angesehen. Ihr Vertrag ist aktuell noch für die Abrechnung gesperrt, da im Hintergrund unseres Abrechnungssystemes tatsächlich noch Anpassungen erfolgen. Aus diesem Grund bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Sobald alle Anpassungen hinterlegt sind, macht sich Ihre Rechnung ganz automatisch auf den Weg zu Ihnen.

Viele Grüße und Ihnen einen tollen Tag

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.05.2023 | 16:46
von Andree Lindenblatt | Regelverstoß melden
Hallo E.ON,

es kann doch keine 6 Monate dauern, um ein Abrechnungssystem anzupassen. In meiner Laufzeit waren noch keine Gaspreisbremse, Dezemberabschlagsübernahme oder dergleichen.

Außerdem muss laut § 40c Abs. 2 EnWG eine Rechnung an den Letztverbraucher innerhalb von spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zugestellt werden. 6 WOCHEN nicht 6 MONATE.



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