Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 122 Views | 06.10.2023 | 14:02 Uhr
geschrieben von Stefanie Soltau

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Keine Gas-Schlussrechnung, kein Geld seit Juli 2023

Bestell-/Kundennummer: 242164682601

Seit 31.7.23 ist der Gasvertrag meiner Mutter beendet.

Bis heute wurde - trotz zigfacher schriftlicher und telefonischer Mahnung - keine Rechnung erstellt.

Alle Daten sind vorhanden, das System "Mein E.ON" zeigt den Vertrag als abgerechnet, aber es ist keine Rechnung vorhanden!

Aufgrund der viel zu hohen Vorauszahlungen ergibt sich eine Rückzahlung von rund 2.000,-- Euro, auf die meine 84-jährige pflegebedürftige Mutter dringend angewiesen ist!

Auf E-Mails erfolgen überhaupt keine Reaktionen. Wenn man sich nach teils einer Stunde Wartezeit zur Telefonhotline durchgekämpft hat, werden Versprechungen gemacht ("wir rufen Sie zurück", "spätestens morgen haben Sie die Unterlagen"), aber nie eingehalten, dazu gibt es fadenscheinige Argumente oder komplette Falschaussagen.

Dieses Vorgehen ist absolut inakzeptabel!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umgehende Erstellung der Rechnung und Auszahlung des Guthabens!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.10.2023 | 14:02
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Stefanie,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass wir Ihre Mutter und Sie verärgert haben. Bitte entschuldigen Sie.

Wir haben uns gern direkt um alles für Sie gekümmert, so dass sich die Schlussrechnung gerade auf den Weg macht. Sie werden sie spätestens im Laufe der nächsten Woche im Briefkasten haben.

Es freut uns, wenn wir so unterstützen konnten und wir wünschen Ihnen einen schönen Start ins Wochenende.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.10.2023 | 19:48
von Stefanie Soltau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo E.On Kundenbetreuung, vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung, ich habe gestern die Rechnung endlich erhalten und hoffe, dass die fast 2.900 Euro (!) Rückerstattung dann auch in Kürze eintreffen. Leider besteht aber immer noch ein Problem: es wurde ein falscher Preis ab dem 1.2. berechnet. Für diese Preiserhöhung hat es nachweislich nie das gesetzlich vorgeschriebene Preiserhöhungsschreiben gegeben. Auch diesen Punkt habe ich bereits mehrfach mündlich und schriftlich reklamiert, inclusive einer Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG, auch hierfür ohne jegliche Reaktion seitens des Unternehmens. Ich hoffe sehr, dass mit Ihrer Hilfe auch dieser Punkt schnell abschließend gelöst werden kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Stefanie Soltau


17.10.2023 | 13:04
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Stefanie,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir kümmern uns gern darum, dass Sie das Guthaben direkt in den nächsten Tagen erhalten.

Gern haben wir uns auch Ihre Frage hinsichtlich der Preisanpassung zum 1. Februar 2023 angeschaut: Unser Informationsschreiben darüber haben wir am 13. Dezember 2022 per Post verschickt und Ihnen auf Ihren Wunsch hin Zweitschriften zur Verfügung gestellt. Es tut uns leid, wenn Sie unsere erste Mitteilung nicht erhalten haben.

Grundsätzlich informieren wir unsere grundversorgten Kundinnen und Kunden zusätzlich zu unseren Schreiben durch Pflichtanzeigen in den jeweiligen Regionalzeitungen, so dass es für die Wirksamkeit der Preise hier nicht auf die oben genannte schriftliche Mitteilung ankommt.

Die Preise in der Schlussrechnung sind deshalb auch ab Februar 2023 korrekt hinterlegt.

Es freut uns, wenn wir so alle Punkte für Sie klären konnten. Und bitte einfach Bescheid sagen, wenn etwas offengeblieben ist. Wir sind gern für Sie da.

Viele Grüße und haben Sie einen schönen Dienstagnachmittag
Ihre E.ON Energie Deutschland



20.10.2023 | 14:44
von Stefanie Soltau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Kundenbetreung,

leider sind NICHT alle Punkte geklärt und die von Ihnen geschilderten Punkte zu den Preisanpassungsschreiben entsprechen NICHT den Tatsachen!

1. Das angebliche Informationsschreiben vom 13. Dezember wurde nie verschickt, was mir auch bereits in einem der zahllosen Gespräche mit dem Kundencenter bestätigt wurde. Genau deswegen findet es sich auch nicht in der online-Postbox, wo sonst alle anderen per Post versendeten Schreiben IMMER auch als Kopie hinterlegt werden. Hier bis heute nicht! Komisch, oder?

2. Die Zweitschreiben sollten ebenfalls sowohl per Post als auch im Online-Postfach zur Verfügung gestellt werden - auch das ist bis heute nicht passiert!

Dieses wäre die einzige Situation, wo Briefe per Post nicht bei uns angekommen sein sollen - alle anderen Schreiben von Ihnen und anderen Absendern kommen immer zuverlässig an. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ganz offensichtlich soll hier ein Problem mit dem Erstellen und Versenden der gesetzlich geforderten Informationsschreiben zu Lasten der Kunden vertuscht werden. Oder wie erklären Sie sich, dass bis heute dieser Brief nicht mal online dem Kunden zur Verfügung gestellt werden kann?

2. Interessant ist, dass Sie jetzt erstmalig die Pflichtanzeigen in Regionalzeitungenerwähnen erwähnen als "ausreichend. Auch hierzu gibt es klare Urteile und Aussagen u. a. der Verbraucherzentralen: die Veröffentlichung ersetzt gerade NICHT die Verpflichtung, die Kunden auch explizit durch Schreiben zu informieren.

Insofern fordere ich Sie erneut auf, die somit weiterhin gültigen Preise aus Januar 2023 zu verwenden und eine entsprechende Gutschrift zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Soltau


20.10.2023 | 16:52
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Stefanie,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir verstehen, dass Sie sich eine andere Antwort von uns gewünscht haben. Weil wir Ihnen bereits alle Informationen rund um Ihre Fragen gegeben haben, können wir leider nur noch auf unsere Antwort weiter oben verweisen.

Selbstverständlich können Sie Ihre Rechnung auch noch einmal extern prüfen lassen. So haben Privatkunden zum Beispiel immer die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. zu beantragen.

Wenn Sie noch andere Anliegen rund um Ihre Energieversorgung haben, kommen Sie einfach auf uns zu.

Viele Grüße und haben Sie einen schönen Start ins Wochenende
Ihre E.ON Energie Deutschland



24.10.2023 | 18:51
von Stefanie Soltau endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Ursprungsbeschwerde "fehlende Rechnung" wurde gelöst, allerdings wurde ein falscher Preis berechnet. Hier habe ich jetzt ein Schlichtungsverfahren laufen.




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