Durch Light In The Box gelöste Beschwerde. | 382 Views | 30.10.2023 | 14:55 Uhr
geschrieben von Sila Ercoskun

Light In The Box Ltd (Beijing)

Zusätzliche Zoll-Gebühren

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 2310140174861360

Bestellnummer: 2310140174861360

Als das Paket von Light In The Box bei uns ankam, wurde uns eine Rechnung über 205,43 EUR an Zollgebühren, Einfuhrsteuer und Nebenkosten präsentiert, mit der wir zuvor nicht gerechnet haben.

Also habe ich brav den DHL-Kurier weggeschickt, um die Sache mit Light In The Box zu klären.

Ich habe Light In The Box eine Nachricht geschickt, in welcher ich unter anderem mitgeteilt habe, dass ich das Paket nicht annehmen könne, falls ich die unerwarteten Zusatzkosten auch noch zahlen müsse.

Auf meine Frage kam noch nichts.

Aber ich bin verzweifelt. Im schlimmsten Fall soll der DHL-Mann das zurück an Light in the Box schicken.

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Meine Forderung an Light In The Box Ltd: Erstattung meines Paketes.


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Kommentare und Trackbacks (3)


31.10.2023 | 07:54
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Sie haben doch hoffentlich nicht ernsthaft geglaubt, dass Sie "zollfrei" im Ausland einkaufen können?

01.11.2023 | 19:49
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich muss meinem Vorredner hier in den Kommentaren recht geben. Wenn Waren von außerhalb eines Mitgliedstaates der EU geliefert werden, fallen potentiell Einfuhrabgabenl an.

Ob diese auch erhoben werden, hängt davon ab, ob bei der Verzollung das Paket einfach durchgewunken wird oder eben nicht. Nicht alle Pakete können zolltechnisch behandelt werden. Man hat also immer ein gewisses Lotteriespiel, auf das man natürlich hoffen kann. Und wir lassen an dieser Stelle jetzt mal außen vor, dass man dann theoretisch verpflichtet ist, eine Nachmeldung zu machen. In der Praxis tut dies niemand, deshalb ist es nicht relevant.

Wenn das aber wie in diesem Fall nicht klappt, dann müssen eben entsprechende Einfuhrabgaben gezahlt werden. DHL liegt in vielen Fällen, sowie auch andere Logistiker, diese Gebühren aus und erhebt sie dann beim Empfänger. Da in diesem Fall eine Verzollung bereits stattgefunden hat, bei der DHL den Käufer vertreten hat, ändert die verweigerte Annahme des Pakets nichts daran, dass die Zollgebühren bezahlt werden müssen.

Es gibt allerdings tatsächlich die Möglichkeit, bei DHL oder auch anderen Logistikern, grundsätzlich dieser stellvertretenden Verzollung zu widersprechen. Dies greift dann allerdings erst für zukünftige Sendungen. In einem solchen Fall müsste der Käufer dann zum Zollamt gehen und dort die Abgaben entrichten. Deshalb ist es die Standard Vorgehensweise von DHL und anderen Logistikern, dass sie quasi in Vorkasse gehen.

Wenn sie die Annahme des Paketes verweigert haben und es zurückgeschickt beziehungsweise vernichtet werden sollte, dann bleiben sie auf jeden Fall leider auf den Einfuhrabgaben sitzen. Denn die werden sie zahlen müssen.

Ein Händler außerhalb eines EU Mitgliedstaates muss aber nicht den Käufer auf eventuell anfallende Abgaben hinweisen. Das sagt einem nämlich auch der gesunde Menschenverstand. Wenn man das bei der Bestellung vergessen hat und jetzt böse überrascht wird, so ist das leider Lehrgeld.

06.11.2023 | 18:54
von Sila Ercoskun gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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