Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 104 Views | 18.03.2024 | 12:05 Uhr
geschrieben von Michael Stewens

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Stromrechnung, obwohl weder Mieter noch Eigentümer

Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer 211 005 556 030

Am 26.03.2023 hat E.ON mir eine Schlussabrechnung für eine Wohnung geschickt, obwohl ich im Abrechnungszeitraum (26.05.2023 - 20.07.2023) weder Eigentümer noch Mieter und auch nicht Vor- oder Nachmieter dieser Wohnung war.

SCHLAGWORTE

Diesen Sachverhalt habe ich E.ON unverzüglich per E-Mail mitgeteilt, worauf ich dann unsinnige Anforderungen bezüglich Übergabeprotokolle und Zählerstände bekam, zu denen ich als Nichtmieter und Nichteigentümer natürlich keinen Zugang habe.

Obwohl hier offensichtlich ein Fehler von E.ON vorlag, wurde ich weiter mit Zahlungserinnerungen und Mahnungen belästigt.

Auch erklärende E-Mails meinerseits (ich war früher einmal Eigentümer des Hauses, in der sich die fragliche Wohnung befindet, habe dieses Haus aber Ende 2021 mit Eigentumsübergang zum 31.03.2022 verkauft) haben nicht dazu geführt, dass E.ON ihren Fehler korrigiert.

Stattdessen wurde mir am 10.03.2024 eine letzte Mahnung mit Androhung der Forderungsabtretung an ein Inkasso-Unternehmen geschickt.

Ich fordere E.ON hiermit auf, jetzt endlich die ungerechtfertigte Rechnung zurückzuziehen bzw. durch eine entsprechende Gutschrift zu ersetzen und alle meine bei E.ON gespeicherten Daten zu löschen. Den Sachbearbeiter, der sich bei E.ON dieser Beschwerde annimmt, bitte ich, mir keine Standardantworten wie "wir leiten dazu Ihr Anliegen direkt an unsere zuständigen Kollegen weiter" zu schicken, sondern mein Problem zu lösen.

Sollte dies nicht bis zum 29.03.2024 in meinem Sinne erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rücknahme der ungerechtfertigten Rechnung bzw. Gutschrift über den Rechnungsbetrag.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.03.2024 | 12:05
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Gern haben wir uns anhand Ihrer Anfrage einen ersten Überblick verschafft. Unser entsprechender Fachbereich kümmert sich bereits um die Klärung Ihres Anliegens. Wir haben dort noch einmal für Sie nachgehakt und den Fachbereich über Ihren Beitrag hier in der ReclaBox informiert.

Die Kollegen werden sich dazu nach erfolgter Klärung, oder falls noch weitere Informationen von Ihnen benötigt werden, in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.03.2024 | 18:25
von Michael Stewens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich lediglich die untenstehende Standard-Sofortantwort von E.ON erhalten, in der versprochen wurde, dass sich der zuständige Fachbereich um mein Problem kümmern würde. Tatsächlich wurde mein Problem aber weder bearbeitet noch gelöst.


30.03.2024 | 16:38
von Michael Stewens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von E.ON habe ich inzwischen eine merkwürdige Nachricht erhalten. Danach ist die gerügte Abrechnung aufgrund eines Ablesefehlers fehlerhaft, der Rechnungsbetraf wurde deshalb erheblich reduziert. Das eigentliche Problem, dass mir eine Rechnung für eine Wohnung zugestellt wurde, die ich weder besitze noch gemietet habe, bleibt aber weiterhin bestehen. Ich fordere daher E.ON hiermit nochmals auf, die ungerechtfertigte Rechnung zu stornieren und meine sämtlichen Daten zu löschen.


14.04.2024 | 12:10
von Michael Stewens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist weiterhin ungelöst, die strittige Rechnung wurde zwar (mit der Begründung "Ablesefehler") nach unten korrigiert. Noch immer erhebt E.ON aber eine Forderung für den Stromverbrauch in einer Wohnung, die ich im Abrechnungszeitraum weder gemietet hatte noch als Eigentümer besessen hatte. Trotz vielfacher Schreiben meinerseits korrigiert E.ON ihren offensichtlichen Fehler nicht.




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