QOOL - va-Q-tec AG (Würzburg)
Seit Monaten nicht erreichbar, keine Reaktion!
Vier "Frozen Standard M" bestellt, wovon ein Kühlelement flüssig bleibt, nicht friert.
Seit Monaten bemühen sich der Verkäufer (nicht qool) und ich, dieses Teil ersetzt/umgetauscht zu bekommen - keine Reaktion!
Telefonisch ist grundsätzlich niemand erreichbar, wird einfach nur der AB geschaltet, Bitte um Rückruf ebenfalls ignoriert. Auf E-Mails wird ebenso wenig geantwortet!
Gestern (nach ca. 4 Monaten) erhielt der Verkäufer die Antwort, dass es sich, wie bisher bei 100 % der Reklamationen, nur um einen Anwendungsfehler handeln könne. Was für eine Unverschämtheit! Die vier "Frozen-Elemente" werden bei -22 Grad für 4 Wochen in den Gefrierer gelegt, drei frieren ein, eines nicht - wo bitte liegt da der Anwendungsfehler? Ihr scheint die Kunden offenbar für dämlich zu halten!
Das Kühlelement muss auf eigene Kosten zu "QOOL" geschickt werden - mit der Aussage seitens "QOOL", dass man davon ausgehe, dass hier ein "Anwendungsfehler" vorliegt, wie bei allen bisherigen Reklamationen.
Sollte dies der Fall sein, wird das Kühlelement, wieder auf Kosten des Kunden, an den Kunden zurückgeschickt!
Fordern Sie von Ihrem Vertragspartner (also dem Verkäufer) funktionierenden Ersatz. Wie der das macht, ist nicht Ihr Problem.
Der geschilderte Ablauf ist so nach wie vor nicht nachvollziehbar.
Wenn aber wie hier im vorliegenden Fall der Hersteller sich verweigert, dann geht man selbstverständlich auf den Verkäufer zu und fordert ihn auf, seinen Pflichten aus dem Gewährleistungsrecht nachzukommen. Das sollten sie in diesem Fall auch dringend tun. Denn es ist ja ersichtlich, dass sie beim Hersteller direkt wohl nicht weiterkommen.
Grundsätzlich korrekt ist es übrigens, dass man zunächst die Versandkosten für die Rücksendung des defekten Artikels selbst trägt. Der Verkäufer muss dann aber hinterher nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die verauslagten Versandkosten erstatten, sofern es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Wird dagegen der defekte Artikel ausgetauscht, also ein neuer oder reparierter zugesandt, dann muss der Verkäufer natürlich ebenfalls die verauslagten Versandkosten an sie erstatten.
Allerdings ist das natürlich nur alles pure Theorie. Wenn sich in der Praxis der Verkäufer beziehungsweise auch der Hersteller weigert, in irgendeiner Form dem Kunden zu einem fehlerfreien Produkt zu verhelfen oder den Kauf rückgängig zu machen, dann bleibt nur noch als letzter Weg zu versuchen, das bereits gezahlte Geld sich selbst wiederzuholen. Bei Zahlungsarten wie Lastschrift oder Kreditkarte ist dies in vielen Fällen noch möglich. Wurde per PayPal bezahlt, so gibt es dort einen Käuferschutz, den man in Anspruch nehmen kann. Das gilt auch bei einigen anderen Zahlungsdienstleistern wie Klarna und so weiter.
Beschwerde ist gelöst