0 Views | 19.04.2024 | 08:41 Uhr
geschrieben von Franziska Radegast-Vogel

ENSTROGA AG (Berlin)

Kündigung wird nicht akzeptiert

Mit Datum vom 26.02.24 kündigte ich den Stromliefervertrag mit der ENSTROGA AG, fristgemäß zum 26.03.24.

Nach mehreren Schriftwechseln wurde mir die Kündigung schlussendlich zum 20.04.2024 bestätigt.

Mit Schreiben vom 27.03.2024 teilte mir mit, dass sie sich für die Aufhebung der Kündigung bedankt und sich freut, mich weiterhin mit Strom zu beliefern -obwohl ich die Kündigung niemals aufgehoben habe!

Nach mehreren, weiteren Schriftwechseln wurde mir nunmehr die Kündigung zum 02.06.24 bestätigt - ergo: Vertragsbeendigung über 3 Monate später, falls es denn so bleibt.

Ich trage mich mit dem Gedanken, den Anbieter zeitnah gem. § 263 StGB anzuzeigen, da er sich die durch Vorspiegelung falscher Tatsachsen einen Vermögensvorteil verschafft und dies auch noch gewerbsmäßig erfolgt.

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Vertragsende zum 20.04.24


 
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