10395 Views | 25.03.2010 | 19:11 Uhr
geschrieben von Vitalis Temp

A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)

ATU verweigert Warenrückgabe.

Nach dem Kauf eines Navigon-Navigerätes habe ich festgestellt, dass die Bedienung für mich schwierig und Schriftgrösse nur schwer lesbar ist.

Am nächsten Tag wollte ich die Ware zurückgeben. Die "freundlichen" Mitarbeiter verweigerten eine Rücknahme mit der Begründung, dass die Verpackungsfolie schon geöffnet ist.

Über eine Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen haben die Mitarbeiter nichts gehört.

Nunmehr wurde ich über Gesätzesparagraphen des Rückgaberechtes gefragt.

Nach dessen Aussagen existiert keine Warenrückgaberecht bei ATU!

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Meine Forderung an A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG: Warenrücknahme


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Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (17)


25.03.2010 | 20:00
von ReclaBoxler-3255205 | Regelverstoß melden
Was Sie meinen, betrifft den Onlinehandel. Nur dort haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht. Im normalen Einzelhandel ist eine Rücknahme freiwillig.
Ausserdem frage ich mich, warum Sie sich VOR dem Kauf das Gerät nicht mal haben vorführen lassen, denn dann hätte Sie gleich bemerkt, daß das Gerät nicht für Sie geeignet ist.

25.03.2010 | 22:41
von ReclaBoxler-7776332 | Regelverstoß melden
Am besten zum Anwalt, dann hat der auch noch was zum Lachen. Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, manche Händler machen das aus Kulanz, bzw. wenn mit einem Rückgaberecht seitens des Händlers geworben wird, muss er die Ware zurücknehmen (oft gibt es aber nur Gutscheine und die Ware muss unbenutzt sein).

26.03.2010 | 08:21
von ReclaBoxler-1918911 | Regelverstoß melden
Lies mal, was die Verbraucherschutzzentrale Hamburg zu dieser Thematik sagt:

Falsch gekauft, Umtausch verweigert!

Muss ein Händler Ware umtauschen, die einem nicht gefällt?

Immer wieder fragen Verbraucher, ob ein Händler einen gerade gekauften Artikel nicht zurücknehmen und das Geld erstatten muss, wenn man ihn kurz nach dem Erwerb wieder zurückbringt. Die Antwort lautet: Nein!

Wie ist die Rechtslage? Grundsätzlich gilt die Regel "Vertrag ist Vertrag" und "gekauft ist gekauft". In dem Augenblick des Vertragsschlusses (Bezahlung an der Kasse und Aushändigung der Ware) ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen. Der Händler muss die Ware liefern, der Kunde muss den Kaufpreis bezahlen. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für den Kunden dann nicht mehr! Das Gesetz geht davon aus, dass man sich eben vor dem Vertragsschluss überlegen soll, was man will. Alle seien ja schließlich "mündige Bürger"!

Viele Verbraucher haben eine andere Vorstellung. Sie glauben, dass man Verträge grundsätzlich rückgängig machen kann. Dieser Irrtum ist verständlich, denn in der Tat gibt es inzwischen viele Ausnahmen von der Grundregel "Vertrag ist Vertrag". Zum Beispiel bei Haustürgeschäften, bei Kredit- und Versicherungsverträgen, bei Fernabsatzverträgen und beim Time Sharing. Dennoch: Das sind Ausnahmen, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind. Sie ändern an der Grundregel nichts.

Der Irrtum wird auch dadurch aufrecht erhalten, dass manche Händler einer Rücknahme ohne wenn und aber zustimmen und Geld zurückerstatten. Das ist aber Kulanz und "mehr" als das, wozu sie nach dem Gesetz verpflichtet wären.

Manche Händler wollen den Artikel nur gegen einen Gutschein zurücknehmen. Das ist wegen der strengeren Rechtslage ebenfalls Kulanz und sogar noch ein Entgegenkommen und somit eigentlich kein Grund, sich über den Händler zu beschweren.

Doch als Kunde können Sie – vor Vertragsschluss! – durchaus ein Rückgaberecht ausdrücklich vereinbaren und damit von der gesetzlichen Grundregel abweichen. Das ist erlaubt! Es sollte aus Beweisgründen schriftlich geschehen. Lassen Sie auf dem Kassenbon notieren: "Rückgabe gegen Geld binnen 14 Tagen möglich". Dann ist der Händler auch an diese Zusage gebunden. Vermeiden Sie bei solchen Vereinbarungen Wörter wie "Umtausch". Denn dann könnte es später heißen, es sei nur Umtausch gegen einen anderen Artikel oder gegen einen Gutschein gemeint.

Übrigens: Ist die Ware mangelhaft, haben Sie sehr weitgehende Rechte nach dem Gesetz – auch ohne Extra-Vereinbarung.

So, nun zu ATU und einmal kräftig entschuldigen!

26.03.2010 | 13:11
von Das Auge | Regelverstoß melden
Nun das Recht zur Rückgabe besteht zwar nicht, aber nun wissen wir, dass bei ATU keine Kulanz in diesem Fall gibt. Betrachten wir es als Hinweis und nicht als Beschwerde. In diesem Fall 1:0 für den Onlinehandel.
Also, ATU hat nix falsch gemacht, aber im Sinne des Kunden auch nichts richtig. Ich finde nen Gutschein sollte schon möglich sein (und auch angenommen werden), denn andere machen´s auch. Jedem kann so was mal passieren, auch wenn wir hier natürlich alles besser gemacht hätten.

26.03.2010 | 13:29
von Das Auge | Regelverstoß melden
PS: Nun finde, gerade bei Navigationsgeräten ist eine Vorführung im Laden sehr schwierig zu machen. Da zeigen sich Vor- und Nachteile nun mal erst, wenn´s wirklich an der Scheibe klebt und man bei Sonne sich zwar drinn schminken könnte, aber die Anzeige ist nicht mehr zu erkennen. Hört mann die Mutti noch bei 150 km/H noch oder liegt das ganze Gerät alle 10min im Fußraum? Kann schon verstehen, wenn sich da nach dem Kauf noch mal anders entschieden wird... Aber gut... ATU hat nun mal Recht.

26.03.2010 | 16:18
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Sicher ist die Bildschirmwiedergabe im Kfz anders, wenn Sonnenlicht drauffällt, das ist bei meinem festeingebauten Navi auch der Fall. Es wurde aber die Bedienung und die Schriftgrösse bemängelt, das kann man leicht vorher im Laden testen. Und wenn ein Verkäufer sich weigert, "weil dann die Verpackung offen ist," gehe ich woanders hin und schaue es mir da an.

Insofern ist diese Beschwerde wirklich fehl am Platz...

26.03.2010 | 17:17
von Ein Unwissender | Regelverstoß melden
Zitat: "Insofern ist diese Beschwerde wirklich fehl am Platz..." Finde ich nicht. Mir wäre diese Tatsache auch nicht bewußt gewesen und ReclaBoxler-1918911 kommentiert die Sachlage einwandfrei: "Der Irrtum wird auch dadurch aufrecht erhalten, dass m a n c h e Händler einer Rücknahme ohne wenn und aber zustimmen und Geld zurückerstatten.

Das ist aber Kulanz und "mehr" als das, wozu sie nach dem Gesetz verpflichtet wären." Wenn er hier "z u v i e l e Händler" geschrieben hätte, wäre es noch deutlicher ausgefallen. Eine Entschuldigung seitens (?) Vitalis Temp wäre angebracht, aber ein super Gau für ATU, wie "Cappo" es darstellt, ist es nun beileibe nicht. Vielleicht hält sich gerade mal in diesem Fall ATU nicht an seine Gesetze.

29.03.2010 | 13:27
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Unwissender:
Verstehe ich jetzt den Post richtig das eine Beschwerde angebracht ist weil der Beschwerdeführer (und auch Sie) einem Irrtum unterlaufen sind der durch das Verhalten anderer Händler noch gestützt wird!?
Vielleicht sollten Sie sich dann über die anderen Händler beschweren, die, obwohl Sie es nicht müssen, Kulanz gelten lassen... Oder beschweren Sie sich bei ... (bei wem?) dass Sie sich nicht informiert haben.
Nein wirklich, eine Beschwerde weil einer sich genau an das hält was ihm das Gesetz erlaubt ist einfach nur dreist. Beschweren Sie sich auch wenn bei einem Tempolimit von 100 vor Ihnen einer genau 100 fährt!? Ich nicht, ich ärgere mich vielleicht, aber deshalb ist dies noch lange kein Beschwerdegrund!
Im Falle des Authors ist dies Verhalten schon beinahe grob fahrlässig zu nennen.

29.03.2010 | 18:19
von Das Auge | Regelverstoß melden
Nun ich weiß jetzt, dass ATU keine Kulanz in einem solchen Fall zeigt. Mir hat´s geholfen und mein nächstes Navi kaufe ich nicht bei ATU...

29.03.2010 | 23:21
von Ein Unwissender | Regelverstoß melden
Hier wird getan, als wenn eine unberechtigte Beschwerde zur Straftat wird. Solange ich nicht verleumde, ist es halt nur eine Beschwerde und auch so zu werten. Ich werde nun bei ATU nur Sachen erwerben, wobei ein Umtausch nie erforderlich sein wird. Danke für den Tipp.
„Beschwerden aus Wikipedia“: in der Betriebswirtschaft eine negative Äußerung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern, siehe Beschwerde (Wirtschaft) Darüber hinaus zielen Beschwerden teilweise auf systematische Änderungen des Beschwerdeempfängers ab: Produktänderungen, Prozessänderungen.
Bewertung von Beschwerden [Bearbeiten] Beschwerden können aus Sicht des Beschwerdeempfängers berechtigt oder nicht berechtigt sein. "Unberechtigte" Beschwerden sind oft auf Kommunikationsfehler zwischen Kunde und Unternehmen zurückzuführen. Insbesondere Beschwerden über Entscheidungen (z. B. Gebührenhöhe) des Unternehmens werden als unberechtigt wahrgenommen.
Oft steht zum Zeitpunkt der Beschwerde gar nicht fest, ob überhaupt ein Fehler aufgetreten ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Im Zahlungsverkehr wird z. B. daher nicht von Beschwerden sondern von Nachforschungsaufträgen gesprochen.
Nutzen von Beschwerden [Bearbeiten] Reklamationen und Beschwerden von Kunden sind: Ein Zeichen des aktiven Kundeninteresses an dem Unternehmen und seinen Produkten. Ein wertvolles Feedback bezüglich Verbesserungspotenzialen im Unternehmen. Eine Chance, die Kundenbeziehung durch eine schnelle, sachgerechte und kulante Regelung zu stärken.

30.03.2010 | 06:28
von Das Auge | Regelverstoß melden
Man könnte auch sagen, diese Beschwerde hilft ATU seine Kundenfreundlichkeit zu überdenken und gegebenfalls nachzubessern, um in Zukunft mehr Navis zu verkaufen. Wenn ATU hier mal ein positives (über das Gesetz hinausgehendes) Zeichen setzt, ist der Unternehmung und dem Beschwerdeführer gut geholfen.

31.03.2010 | 09:59
von Kein Jeck | Regelverstoß melden
Ich danke für die Definition der Beschwerde...
Ich beschwere mich...
...weil die Erde keine Scheibe ist...
...weil ich mich gerne beschwere, nur um des Beschwerens willen!
...weil es Nachts dunkel ist!
...weil ich dumm bin!
...weil ich mich nicht informiert habe!
...weil die Reclabox überquillt von überflüssigen Beschwerden!
...weil
...weil
...weil

Zitat von Albert Einstein:
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

31.03.2010 | 20:00
von Das Auge | Regelverstoß melden
 spider monkey kein Jeck,

Ich denke, Sie haben die Def. der Beschwerde gelesen? Verstehe Ihren Post dann nicht... bei welcher Institution beschweren Sie sich? Wie können wir Ihnen helfen?
Es gibt keine dummen Beschwerden, nur Unternehmen, die es nicht richtig stellen können, weil es angebracht ist.
Hier werden nun mal auch Dinge angesprochen, welche nicht unbedingt vor Gericht geklärt werden müssen, aber dennoch ärgerlich sind. Kleivie macht auch Mist...

30.12.2010 | 16:49
von Is doch doof | Regelverstoß melden
Trotzdem allen muss man so was sagen, wenn es kein Rückgaberecht gibt, andere schaffen es ja auch, zu sagen: "Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen oä."
Na ja, jedenfalls sind die dran, weil die auch an Minderjährige teure Artkiel verkaufen und nicht mehr zurücknehmen.
Ich war das letzte mal bei ATU.

31.12.2010 | 10:22
von Kein Kaffee Kein Umtausch | Regelverstoß melden
Außerdem bieten die keinen kostenfreien Kaffee an, oder weisen wenigstens daraufhin, dass es keinen gibt.

28.03.2013 | 00:00
von Beschwerde Leser | Regelverstoß melden
Bei JEDEM Vertragshändler, VW, Mercedes usw. usw. werden KEINERLEI Teile zurück genommen, die extra bestellt worden sind oder wenn es sich um Elektronikteile handelt.

Steht zwar zusätzlich auf JEDER Rechnung von denen. Bei ATU steht das glaube ich nicht. Müssen die auch nicht, weil ja im Geschäft gekaufte Ware nicht zurück genommen werden muss.

Also, mündige Bürger?

Dann sollte man eigene Fehler auch mal eingestehen und nicht immer ATU die Schuld geben. Wie es in den Wald hinein schallt so schallt es heraus.

Ein "falsch gekaufter" Luftfilter oder eine Sicherung ist sicherlich einfacher zu überrpüfen ob bei Rückgabe ein defekt vorliegt, als bei einem elektronischen Bauteil. Das kann ATU direkt vor Ort definitiv nicht. Somit würde ich es auch nicht zurück nehmen. Im Media-Markt ist das auch nicht so einfach.

Es ist schon eine FRECHHEIT sondersgleichen, wenn der Verkäufer den Kunden FRAGET? WARUM? will er es zurück geben? Da wird schon gleich vom Kunden mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Wie schon weiter oben erwähnt: Viele meinen der Einzelhandel MUß IMMER alles zurück nehmen, ohne wenn und aber. FALSCH!

ATU lebt auch nicht vom zurückgeben, MEdia-MArkt auch nicht und wie sie alle heißen. Und von Beschwerden, die sicherlich oft nicht unberechtigt sind, auch nicht. ABER: Viele Beschwerden würde es nicht geben, wenn man miteinander sprechen würde.

MITEINANDER REDEN und nochmals REDEN, solange bis ALLE verstehen, was gemeint ist oder was los ist und warum das jetzt so ist wie es ist.

MITEINANDER REDEN!

Ich bin selber Kunde bei ATU, hab auch schon mal die eine oder andere "Szene" zufällig erlebt. Wenn es mein Laden wäre hätte ich so mache Kunden hochkannt rausgeschmissen. Unglaublich, was es da gibt!

Ich bin des öfteren in ein paar ATU-Filialen. Wenn mir etwas nicht passt, wissen die gleich, ok, moment, das muß vorher geklärt werden. Und bei mir ist noch nie, noch nie, etwas gemacht worden oder "angeboten" worden, was nicht notwendig war zu reparien oder ähnliches. Werkstattleiter und Filialleiter und Verkäufer sind stets fair und erklären mir warum das oder jenes so ist und warum es diese Geld kostet.

Und wenn jeder ONLINE bestellt, brauch sich KEINER zu wundern, wenn es noch mehr Arbeitslose gibt und wenn es immer weniger Einzelhändler vor ORt gibt und die "kleinen" läden vor Ort verschwinden.

Dann können alle zum noch teureren Vertragshändler fahren, oder kilometerweit fahren um Schuhe in einem realen Geschäft kaufen zu können usw.

Das wird nämlich passieren mit dem SCHEIß ONLINEHANDEL.

So, ich habe fertig! ;-)

01.08.2015 | 05:07
von Jörg Pilhoff | Regelverstoß melden
 spider monkey Beschwerde Leser:
Warum habe ich bei manchen hier den Eindruck, dass sie für ihre verbraucherfeindlichen Kommentare bezahlt werden?



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