Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 39281 Views | 24.07.2010 | 07:42 Uhr
geschrieben von Frank Lukas

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Ungerechtfertigter Bankeinzug - keine Erstattung bis jetzt

Vor zwei Jahren wollte ich zu "e wie einfach" wechseln. E wie einfach bestätigte mir den Wechsel und forderte eine Einzugsermächtigung für die monatliche Abschlagsbuchung.

SCHLAGWORTE

Darauf wurde monatlich der Abschlag von meinem Konto abgebucht. E wie einfach hat nicht beachtet, dass ich in einem bindenden Vertragsverhältnis mit meinem ersten Gaslieferanten war, und damit der Vertrag mit E wie einfach und die Ummeldung des Gasanschlusses nicht wirksam wurde.

Stattdessen wurde mehr als 4000 Euro von meinem Konto abgebucht. Statt einer Zwischenabrechnung bekam ich von E wie einfach eine Mitteilung, dass eine Zwischenabrechnung nicht möglich sei, da keine Verbrauchsdaten vorlägen. "Sicherheitshalber" würde man deshalb mit den Abschlagsbuchungen fortfahren.

Inzwischen habe ich die Bankeinzüge gestoppt und E wie einfach in mehrmaligen Einschreiben zur Rückerstattung samt Zinsen aufgefordert (Briefe ohne Einschreiben bekam ich nicht beantwortet). Seit Wochen werde ich weiter vertröstet. Man bräuchte mehr Zeit zur Prüfung.

Auch ein Anschreiben an den Vorstandsvorsitzenden wurde mit einer Vertröstung beantwortet. Ich bat ihn zu prüfen, ob hier vieleicht gar ein Complianceverstoss vorliegt.

Bin ich Bittsteller, nur weil ich unrechtmäßig von meinem Konto eingezogene Gelder zurückhaben will? Ich werde wohl den Rechtsweg einschlagen müssen.

Die Abschläge, die e wie einfach abgehalten hat, liegen übrigens 50% über den Abschlägen meines Gaslieferanten. Die Ist-Abrechnung meines Gaslieferanten, die ich immer pünktlich bekomme, zeigt, dass zwischen seinem Abschlag und den Ist-Kosten keine nennenswerten Differenzen sind.

"E wie einfach" wurde für uns zum Albtraum. Statt Einsparungen nur Ärger und finanzielle Verluste.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Erstattung der Abschlagszahlungen inklusive Ausfall Zinserträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.07.2010 | 15:40
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Lukas,

bitte geben Sie uns noch ein paar Tage Zeit, um den Fall vollständig zu prüfen. Wir setzten uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (12)


24.07.2010 | 11:40
von ReclaBoxler-8414013 | Regelverstoß melden
Nicht e wie einfach hat nicht beachtet, dass Sie in einem bindenden Vertragsverhältnis mit Ihrem ersten Gaslieferanten sind, sondern SIE haben das nicht beachtet. Natürlich ist der Vertrag dann wirksam und auch die Ummeldung, und zusätzlich sind Sie wegen dem Vertragsbruch Ihrem ersten Lieferanten auch noch was schuldig, tolle Wurst.

25.07.2010 | 08:16
von ReclaBoxler-4867122 | Regelverstoß melden
Netter Kommentar, aber sachlich falsch: Der Gasversorger hat zu prüfen, ob eine Belieferung möglich ist, sprich, ob der Gasanschluss auch aus vertraglichen Gründen umgemeldet werden kann. Dies ist Voraussetzung für ein Zustandekommen des Vertrages.

Per Anfrage an den alten Gaslieferanten wird dies geklärt. Nur bei positiver Antwort durfte E wie Einfach den Gasvertrag bestätigen und Abschlagzahlungen einbehalten.

Zahlungsverpfllichtungen für nicht erbrachte Lieferungen von E wie Einfach bestehen natürlich nicht. Die Abschläge wurden irrtümlich oder unberechtigt einbehalten und sind zu erstatten, inklusive hieraus resultierenden Folgeschäden (Zinsausfall).

25.07.2010 | 08:53
von ReclaBoxler-4867122 | Regelverstoß melden
Anscheinend "passiert" diese Doppelbelieferung E wie Einfach häufig. Laut Beschwerden in anderen Foren wurde wohl in 2008 oftmals von E wie Einfach diese Prüfung nicht oder nicht korrekt durchgeführt.

Steckt da System hinter? Ich werde mal weiter nach Betroffenen suchen.

Seht Euch mal alleine dieses Forum an: www.ciao.de/e_wie_einfach_de__2658381

31.07.2010 | 16:44
von ReclaBoxler-7519718 | Regelverstoß melden
"E wie Einfach" braucht anscheinend selbst Monate, um festzustellen, ob jemand Kunde ist oder nicht. Das Geld wird "vorsichtshalber" erst mal eingezogen und behalten.

Hoffentlich lesen zumindest potentielle Kunden diesen Beitrag und ähnliche.

02.08.2010 | 17:11
von Frank Lukas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist noch nicht gelöst. E wie Einfach prüft immer noch, ob ich nicht seit zwei Jahren ihr Kunde bin. Hätte E wie Einfach sich bemüht, innerhalb der zwei Jahre eine Zwischenabrechnung zu erstellen, wäre vermutlich schon eher aufgefallen, dass ich von einem anderen Unternehmen Gas beziehe. Seit nunmehr acht Wochen prüft E wie Einfach und vertröstet mich weiter. Vorsichtshalber behalten sie mal meine 4.000 Euro. Nach dem Urlaub erstatte ich Strafanzeige.


03.08.2010 | 18:43
von ReclaBoxler-7519718 | Regelverstoß melden
Und, gibt es nun Neues von E wie einfach? Ist ja abenteuerlich, wie lange ein Unternehmen braucht, um festzustellen, ob Sie ein Kunde sind.

07.08.2010 | 18:44
von ReclaBoxler-7519718 | Regelverstoß melden
Gibt es inzwischen ein Update? Haben Sie die Beträge von E wie Einfach zurück bekommen? Falls ja, mit welchen Zinssatz?

10.08.2010 | 08:46
von Frank Lukas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorige Woche habe ich einen Anruf von der Pressesprecherin bekommen. Mir wurde mitgeteilt, dass E wie Einfach durch Nachfrage bei GVG Rhein-Erft meine Angaben bestätigt bekam. Nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes inklusive Zinsen. Bis auf das Telefonat mit der Pressesprecherin habe ich noch keine Nachricht oder sonstige Bestätigung von E wie Einfach bekommen.
Mal sehen, wie lange es nun wieder dauert. An dieser Stelle aber schon mal herzlichen Dank an die ReclaBox, die Stimme der Verbraucher.


12.08.2010 | 11:52
von ReclaBoxler-7982246 | Regelverstoß melden
E wie einfach scheint nicht gerade gut zu sein im Zurückerstatten von Geld. Warum die Bürokratie hier besonders langsam ist, mag sich jeder selbst denken.

Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist: Sie sind nicht der einzige, der auf eine Rückerstattung wartet. Lieber bei einem soliden Anbieter sein, der auf Briefe und Telefonate zeitnah reagiert, als bei einem Billiganbieter. Dabei dürfte wohl E wie einfach weder noch sein, ein simpler Preisvergleich zeigt, dass die Preise von E wie einfach nicht überzeugen können.

Gruss von einem Unzufriedenen

18.08.2010 | 10:19
von Frank Lukas gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist inzwischen von E wie Einfach gelöst worden.

Ich habe die geleisteten Abschlagszahlungen zurückerstattet bekommen. Zinsausfälle wurden nicht erstattet. Da ich froh bin die Sache abschließen zu können sehe ich dies als "Lehrgeld" an.

Ich bin inzwischen zu den Pulheimer Stadtwerken gewechselt, die mir einen deutlich besseren Preis bieten und in der Kommunikation jederzeit erreichbar und (im Raume Pulheim) besuchbar sind.

Vielen Dank nochmals an das Team der ReclaBox.


26.08.2010 | 10:18
von ReclaBoxler-7982246 | Regelverstoß melden
Nun, Sie haben wenigstens Ihr Geld zurück. Es war zu erwarten, dass "E wie Einfach" nicht daran denkt, Zinsverluste zu erstatten.

Seien Sie glücklich so leicht von "E wie Einfach" wegzukommen. (Auch wenn Sie vertraglich nie "da" waren.)

14.10.2010 | 13:38
von Norbert Meier | Regelverstoß melden
Tja, da bin ich ja froh, dies hier mal gelesen zu haben, denn heute war bei mir einer der E wie einfach Drückerkolonne! Und bot mir an, einen Vertrag abzuschließen. Wie gut, dass ich da immer etwas vorsichtiger ´ran gehe. Werde also schauen, was denn andere Anbieter so bringen. Vielen Dank an Frank Lukas, dass er sein Problem mit dem Anbieter hier eingestellt hat. Sollte für jeden, der wechselwillig ist, ein Warnsignal darstellen. Also, ich habe mein Interesse schon jetzt an E wie Einfach verloren.



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