Durch United Parcel Service Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1803 Views | 24.08.2010 | 16:30 Uhr
geschrieben von Morl99

United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG (Köln)

Fragliche Zollabfertigung, keine Reaktion auf zwei E-Mails

Ich habe im Internet etwas in der USA bestellt. Die Zollabrechnung, die ich einige Tage nach dem Erhalt des Päckchens erhalten habe, bestätigte meinen Zweifel über die hohe Zollgebühr. Da schien etwas nicht zu stimmen.

Also wandte ich mich an die in der Rechnung angegebene Email-Adresse und erhielt innerhalb eines Tages eine Eingangsbestätigung des Rechnungswesens.

Leider tat sich danach nichts mehr, so dass ich einige Wochen später die Email erneut an die Adresse (und an die allgemeine Serviceadresse von UPS) verschickt habe, und zwar mit dem Verweis auf meine erste Email. Leider habe ich bis heute den 24.08.10 (erste E-Mail am 14.07.10) keine Antwort bekommen.

Da ich bisher immer gute Erfahrungen mit UPS (auch insbesondere mit dem Service) gemacht habe, wundere ich mich umso mehr.

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Meine Forderung an United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG: Entweder eine schlüssige Erklärung der Zollrechnung oder eine Erstattung des Fehlbetrages


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Kommentare und Trackbacks (14)


24.08.2010 | 18:28
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
UPS wird dir nicht weiterhelfen können. UPS legt als Frachtführer lediglich die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer aus. Diese wird vom Zollamt festgelegt.

Wende dich per Einspruch an das zuständige Zollamt (Hauptzollamt Frankfurt/Main?). Füge Kopien der Frachtpapiere und der Kostennote bei.

Leider habe ich ebenfalls die Erfahrung machen müssen, daß zum Teil haarsträubende Zollberechnungen erfolgen. Meinen Einsprüchen wurde jedesmal stattgegeben und das Geld erstattet.

25.08.2010 | 12:21
von Morl99 | Regelverstoß melden
Aber ich zahle 10 Euro an UPS für die Bearbeitung der Zollabfertigung, sollte ich da nicht erwarten, dass wenigstens die Kennziffern auf der Rechnung überprüft werden? Wie soll ich denn persönlich Einspruch einlegen? UPS hat die Abwicklung gemacht und den Betrag beim Zollamt bezahlt. Ich war (und bin immer noch) der Meinung, dass ich gar keinen Einspruch einlegen kann.

Problematisch wird es nun aber natürlich, weil die Einspruchsfrist beim Zollamt abgelaufen ist, dadurch dass UPS wiederholt nicht reagiert hat.

Übrigens, ich habe nun nach Onlinestellung dieser Reklamation eine Reaktion von UPS erhalten. Allerdings wieder nur mit der Nachricht, dass es an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde, mal sehen, was nun kommt.

25.08.2010 | 12:37
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Der Frachtführer (UPS) handelt in deinem Namen. Folglich mußt du die Fristen, die gegen ihn gelten, auch für dich gelten lassen. Deshalb kann es für einen Einspruch, obwohl du selbst ja nie eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen hast, zu spät sein. Ich würde dennoch einen Einspruch an das zuständige Hauptzollamt richten. Ggf. kannst du die Einsetzung in den vorigen Stand beantragen. Versuch es aber erst einmal so. Kostet nur ein paar Minuten und ein Fax (oder Brief).

25.08.2010 | 14:39
von ReclaBoxler-1411213 | Regelverstoß melden
Wieder die Hobby-Juristen unterwegs. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der Rechtsbehelfsbelehrung. UPS ist eigentlich verpflichtet, den Einfuhrabgabenbescheid inklusive der Rechtsbehelfsbelehrung mit Übergabe der Sendung auszuhändigen.

Für die Reklamation beim Zoll benötigst Du auch den Einfuhrabgabenbescheid, Frachtpapiere alleine reichen nicht.

25.08.2010 | 22:15
von Morl99 | Regelverstoß melden
Vielleicht ist es nicht klar geworden. Ich habe durchaus einen Haufen Papierkram per Post bekommen (von UPS). Leider ist das meiste für einen Zolllaien wie mich ziemlich kryptisch. Ich habe mich dann damit beschäftigt und bin zu dem Schluß gekommen, dass der von mir geforderte Zollbetrag unberechtigt ist. (Wobei ich mir da nicht sicher bin, ich habe eben 19% vom deklarierten Wert genommen. Das ist viel weniger als das, was ich gezahlt habe.) Als ich den Betrag gezahlt habe, hatte ich leider keinerlei Papiere, um das vorher nachzuvollziehen, ich habe das im Gutglauben gemacht.

In der Tat habe ich also auch ein Schreiben, auf dem die besagte Widerrufsbelehrung steht, daher nehme ich an, dass es für eine Beschwerde beim Hauptzollamt zu spät ist. Der Grund, warum ich nicht widersprochen habe, ist primär, weil ich die mir ausgehändigten Papiere von UPS nicht durchschaue. Daher habe ich direkt bei UPS nachgefragt.

"Ggf. kannst du die Einsetzung in den vorigen Stand beantragen." Was möchten Sie mir damit sagen? Was ist der vorige Stand? Gerne würde ich den Widerspruch beim Hauptzollamt noch versuchen, was muss ich dann schreiben? Mir ist eben unwohl dabei, da ich selber nicht 100% in der Lage bin, die getätigte Rechnung nachzuvollziehen.

26.08.2010 | 12:08
von ReclaBoxler-2760133 | Regelverstoß melden
Formloser Widerspruch, am besten Kopie des Einfuhrabgabenbescheids, ansonsten die Vorgangsnummer (steht auf dem Bescheid) und die Belege über den tatsächlich gezahlten Kaufpreis/Porto beilegen (Kopie). Bankverbindung angeben für die Erstattung, eventuell noch kurz erwähnen, dass Dir die Rechtsbehelfsbelehrung zu spät zuging und Du daher erst jetzt widersprechen kannst.

27.08.2010 | 01:30
von Morl99 | Regelverstoß melden
Ok, schon einmal vielen Dank. Auf zwei Tage kommt es nun aber auch nicht mehr an und so gebe ich UPS nun die Möglichkeit, auf die erneute Mail und diese Beschwerde zu reagieren.

27.08.2010 | 19:03
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Es ist richtig, daß die Rechtsbehelfsfrist erst mit Zugang der Rechtsbehelfsbelehrung beginnt. Allerdings handelt der Frachtführer im Auftrag des Empfängers. Die Rechtsbehelfsfrist läuft deshalb ab Zustellung des Bescheids und der Belehrung beim Frachtführer. Dies ist der Tag der Verzollung.

Der Empfänger kann die Annahme verweigern. Der Frachtführer wendet sich dann normalerweise an den Absender.

Einsetzung und den vorigen Stand bedeutet, daß du so gestellt wirst, als wäre die Frist nicht abgelaufen. Dies kann geschehen, wenn du nachweislich ohne dein eigenes Verschulden die Frist versäumt hast.

Das Verschulden des Frachtführers ist dir allerdings zuzurechnen. ABER: Versuch es! Leg Einspruch ein und füge alle Dokumente in Kopie bei.

28.08.2010 | 10:26
von ReclaBoxler-4114113 | Regelverstoß melden
So ein Quatsch, der Frachtführer kann gar nicht eigenmächtig im Auftrag des Empfängers handeln, da der Vertrag nur mit dem Absender besteht.

Daher läuft die Frist auch erst mit Übergabe der Rechtsbehelsfbelehrung und des Einfuhrabgabenbescheids an den Empfänger. Wenn Du das nicht glaubst, dann frage doch selber beim örtlichen Zollamt nach und lasse Dich aufklären.

28.08.2010 | 18:34
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Der Absender erteilt mit der Übergabe der Sendung an den Frachtführer ihm den Auftrag, die Verzollung durchzuführen. Das tut UPS in diesem Fall dann.

Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer können nur aufgrund eines ordentlichen Verwaltungsakts (Bescheid) durch die zuständigen Finanzbehörden (Zollamt) erhoben werden. Der Verwaltungsakt wirkt gegen den Frachtführer als Bevollmächtigten. Ohne Verwaltungsakt würde niemand irgendwelche Abgaben oder Steuern zahlen.

Auch ein Steuerberater handelt als Bevollmächtigter für den Steuerschuldner. Auch hier muß sich der Steuerschuldner ein Fristversäumnis seines Bevollmächtigten gegen sich gelten lassen. Verpaßt ein Steuerberater einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen oder drängt ihn der Mandant erst nach Wochen dazu, weil der Berater ewig gebraucht hat, den Bescheid an den Mandanten zu schicken, hat der Mandant leider Pech. Die Frist ist abgelaufen. Dabei wurde ihm der Bescheid ja nie persönlich bekanntgegeben, sondern nur seinem Berater gegenüber. Allerdings kann in diesem Fall der Mandant nicht einfach die "Annahme verweigern", was im Frachtverkehr ja möglich ist.

Der Empfänger hatte ja die Möglichkeit, die Annahme der Sendung bis zur Aushändigung des Abgabenbescheids zu verweigern. Zahlt er aber ohne Bescheid, um die Sendung zu erhalten, muß er sich ggf. selbst mit dem Frachtführer auseinandersetzen. Dies betrifft nur das Innenverhältnis zwischen ihm un dem Frachtführer, nicht zwischen ihm und der Finanzbehörde.

31.08.2010 | 18:26
von Morl99 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher wurde mir die Bestätigung über den Eingang der Beschwerde von UPS zugesandt, sonst nichts.


14.09.2010 | 22:48
von Morl99 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


06.10.2010 | 01:03
von Morl99 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


02.11.2010 | 14:55
von Morl99 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es fühlt sich nach wie vor niemand bei UPS zuständig, niemand hat sich bei mir gemeldet. Was eine traurige Vorstellung von diesem Unternehmen, was so sehr auf den Service setzt... Ich bin enttäuscht und gebe die Hoffnung auf eine Klärung der Sache nun auf.




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