United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG (Köln)
Fragliche Zollabfertigung, keine Reaktion auf zwei E-Mails
Ich habe im Internet etwas in der USA bestellt. Die Zollabrechnung, die ich einige Tage nach dem Erhalt des Päckchens erhalten habe, bestätigte meinen Zweifel über die hohe Zollgebühr. Da schien etwas nicht zu stimmen.
Also wandte ich mich an die in der Rechnung angegebene Email-Adresse und erhielt innerhalb eines Tages eine Eingangsbestätigung des Rechnungswesens.
Leider tat sich danach nichts mehr, so dass ich einige Wochen später die Email erneut an die Adresse (und an die allgemeine Serviceadresse von UPS) verschickt habe, und zwar mit dem Verweis auf meine erste Email. Leider habe ich bis heute den 24.08.10 (erste E-Mail am 14.07.10) keine Antwort bekommen.
Da ich bisher immer gute Erfahrungen mit UPS (auch insbesondere mit dem Service) gemacht habe, wundere ich mich umso mehr.
Wende dich per Einspruch an das zuständige Zollamt (Hauptzollamt Frankfurt/Main?). Füge Kopien der Frachtpapiere und der Kostennote bei.
Leider habe ich ebenfalls die Erfahrung machen müssen, daß zum Teil haarsträubende Zollberechnungen erfolgen. Meinen Einsprüchen wurde jedesmal stattgegeben und das Geld erstattet.
Problematisch wird es nun aber natürlich, weil die Einspruchsfrist beim Zollamt abgelaufen ist, dadurch dass UPS wiederholt nicht reagiert hat.
Übrigens, ich habe nun nach Onlinestellung dieser Reklamation eine Reaktion von UPS erhalten. Allerdings wieder nur mit der Nachricht, dass es an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde, mal sehen, was nun kommt.
Für die Reklamation beim Zoll benötigst Du auch den Einfuhrabgabenbescheid, Frachtpapiere alleine reichen nicht.
In der Tat habe ich also auch ein Schreiben, auf dem die besagte Widerrufsbelehrung steht, daher nehme ich an, dass es für eine Beschwerde beim Hauptzollamt zu spät ist. Der Grund, warum ich nicht widersprochen habe, ist primär, weil ich die mir ausgehändigten Papiere von UPS nicht durchschaue. Daher habe ich direkt bei UPS nachgefragt.
"Ggf. kannst du die Einsetzung in den vorigen Stand beantragen." Was möchten Sie mir damit sagen? Was ist der vorige Stand? Gerne würde ich den Widerspruch beim Hauptzollamt noch versuchen, was muss ich dann schreiben? Mir ist eben unwohl dabei, da ich selber nicht 100% in der Lage bin, die getätigte Rechnung nachzuvollziehen.
Der Empfänger kann die Annahme verweigern. Der Frachtführer wendet sich dann normalerweise an den Absender.
Einsetzung und den vorigen Stand bedeutet, daß du so gestellt wirst, als wäre die Frist nicht abgelaufen. Dies kann geschehen, wenn du nachweislich ohne dein eigenes Verschulden die Frist versäumt hast.
Das Verschulden des Frachtführers ist dir allerdings zuzurechnen. ABER: Versuch es! Leg Einspruch ein und füge alle Dokumente in Kopie bei.
Daher läuft die Frist auch erst mit Übergabe der Rechtsbehelsfbelehrung und des Einfuhrabgabenbescheids an den Empfänger. Wenn Du das nicht glaubst, dann frage doch selber beim örtlichen Zollamt nach und lasse Dich aufklären.
Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer können nur aufgrund eines ordentlichen Verwaltungsakts (Bescheid) durch die zuständigen Finanzbehörden (Zollamt) erhoben werden. Der Verwaltungsakt wirkt gegen den Frachtführer als Bevollmächtigten. Ohne Verwaltungsakt würde niemand irgendwelche Abgaben oder Steuern zahlen.
Auch ein Steuerberater handelt als Bevollmächtigter für den Steuerschuldner. Auch hier muß sich der Steuerschuldner ein Fristversäumnis seines Bevollmächtigten gegen sich gelten lassen. Verpaßt ein Steuerberater einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen oder drängt ihn der Mandant erst nach Wochen dazu, weil der Berater ewig gebraucht hat, den Bescheid an den Mandanten zu schicken, hat der Mandant leider Pech. Die Frist ist abgelaufen. Dabei wurde ihm der Bescheid ja nie persönlich bekanntgegeben, sondern nur seinem Berater gegenüber. Allerdings kann in diesem Fall der Mandant nicht einfach die "Annahme verweigern", was im Frachtverkehr ja möglich ist.
Der Empfänger hatte ja die Möglichkeit, die Annahme der Sendung bis zur Aushändigung des Abgabenbescheids zu verweigern. Zahlt er aber ohne Bescheid, um die Sendung zu erhalten, muß er sich ggf. selbst mit dem Frachtführer auseinandersetzen. Dies betrifft nur das Innenverhältnis zwischen ihm un dem Frachtführer, nicht zwischen ihm und der Finanzbehörde.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.