543 Views | 01.02.2011 | 15:16 Uhr
geschrieben von Remo Kirsch

Webtains GmbH (Eisenach)

Kochrezepte Sammlung nicht als kostenpflichtig ersichtlich

Bestell-/Kundennummer: KS-13570

Bei der Anmeldung auf der Seite Kochrezepte-Sammlung am 25.06.10 konnte man nicht erkennen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt. Es wies nichts darauf hin. Als dann am 15.07.10 eine Zahlungserinnerung von webtains eintraf (keine Rechnung), wurde ich stutzig.

Ich schaute mir die Seite noch einmal genau an und man konnte nur in den kleingedruckten AGBs lesen, dass dies kostenpflichtig ist. Da dies eine unzureichende Preisinformation ist, fehlt ein wirksamer Vertragsabschluss zu den behaupteten Konditionen. Es ist von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt.

Ich widersprach der Zahlungsaufforderung und erhielt mehrere Mahnungen bis hin zu einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH. Dies scheint ja laut Verbraucherzentrale Methode von webtains zu sein.

Inzwischen wurde die Internetseite der Kochrezepte-Sammlung umgestaltet, so dass man gleich sieht, es ist kostenpflichtig. So kann man nicht reingelegt werden.

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Meine Forderung an Webtains GmbH: Stornierung der Rechnung RE01-113318 und des Abos


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Kommentare und Trackbacks (14)


01.02.2011 | 15:33
von Andre | Regelverstoß melden
Einfach nicht zahlen. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man einen Widerspruch einlegen. Ich glaube nicht, dass die jemanden auf Zahlung verklagen. Dazu würde ich mich an die VZ wenden.
Die ändern ihre Seite immer wieder. Nur um die Leute zu täuschen.

01.02.2011 | 16:00
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Remo Kirsch: Wie es RB-1439209 schon anklingen ließ: AGB akzeptiert? Ja! Klick! Haken gesetzt! AGB auch gelesen? Nein! Wozu?

Außerdem müssen Sie ja auch bereitwillig Ihre Daten angegeben haben, wenn Ihnen schon Zahlungserinnerungen zugestellt werden. Wozu braucht man denn Ihre Adresse, wenn man Ihnen quasi etwas schenken will?

Schon echt blauäugig, wie Sie durch die Welt gehen.

Brrrrrrrrrrrrrr, #-{

01.02.2011 | 16:43
von Andre | Regelverstoß melden
Es ist ja nicht jeder so schlau wie der Moralapostel. Noch nie was davon gehört, dass die Leute mit dieser Masche immer wieder reingelegt werden?
Schlaumeier sind hier unterwegs.

01.02.2011 | 16:58
von Andre | Regelverstoß melden
Ich habe mal gegoogelt: www.google.de/#hl=de&source=hp&q=webtains&aq=f&aqi=g10&aql=&oq=&fp=618e9e4e38bf1639

Die Verbraucherzentrale warnt vor der Firma. So viel zur Seriosität der Firma. Der Moralapostel schlägt sich ja gerne auf die Seite der Abzocker.
Man sollte erst mal überlegen, was man jemanden Betroffenen vorwirft.
Und dem Betroffenen rate ich an, die Browsererweiterung "WOT" zu installieren, welche vor Seiten warnt, die nicht seriös sind.

01.02.2011 | 17:39
von ReclaBoxler-3216258 | Regelverstoß melden
Meine Meinung: Wer die AGB's als gelesen abhakt, ohne sie gelesen zu haben, der ist selbst schuld.

01.02.2011 | 20:44
von Selber schuld Selber schuld | Regelverstoß melden
Der Moralapostel wird es auch nimmer mehr begreifen, worum es den Betroffenen hier eigentlich geht. Und selbst wenn jemand, der das Kleingedruckte überlesen hat, seine Seele mit seiner Unterschrift verkauft hätte, würde Amoralpostel urteilen: Selber schuld, stand ja im Kleingedruckten, Dummheit muss bestraft werden.
So kann nur jemand tönen, dem offenbar genau dies selbst geschehen ist: de.reclabox.com/beschwerde/35907-mcdonald-s-deutschland-deutschland-muenchen-umgang-mit-kunden

02.02.2011 | 07:57
von ReclaBoxler-3763881 | Regelverstoß melden
Wieso? Der Moralapostel hat doch Recht. Der Beschwerdeführer schreibt doch selbst, dass er erst, NACHDEM er eine Zahlungserinnerung bekam, sich die AGB durchgelesen hat. Man liest es Tag für Tag und egal wo auch immer, dass man ALLES lesen soll, bevor man irgendetwas "anklickt". Und wer in der heutigen Zeit immer noch nicht begriffen hat, dass die AGB nicht nur zum Spaß existieren, der dürfte eigentlich überhaupt keine Geschäfte abschließen, weder persönlich noch im Internet, weil er einfach nicht reif genug dazu ist.

Komisch auch, dass man weiß, dass dies "eine unzureichende Preisinformation" ist, DAS weiß man eigenartigerweise? Also beweist dies doch, dass man es "drauf anlegt", mit der Firma Ärger zu bekommen.

02.02.2011 | 10:00
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Selber schuld Selber schuld: Kein Grund, sich hier so zu echauffieren. Geben Sie auf Ihren Blutdruck acht, ich meine es gut mit Ihnen.

Kleingedruckt ist auch gedruckt.

02.02.2011 | 13:36
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Mein Alter Ego: Sehr schön, trifft die Sache exakt und diesmal sind Sie sogar ohne Rechtschreibfehler ausgekommen. Gratulation!

Eines haben Sie allerdings nicht beachtet: Um 10:00 Uhr liege ich nämlich noch im Bett!

Uaahaaahaaa, ; -)

02.02.2011 | 14:42
von James Sutcliffe | Regelverstoß melden
Na ja, wer wie Moralapostel sich hölzern bettet (de.reclabox.com/beschwerde/36017-mc-donald-dasing-unfreundlichkeit) und seine Geschäfte mit Plumpseimer und Plumpstüte verrichtet (de.reclabox.com/beschwerde/35675-dancenter-deutschland-hamburg-ferienhaus-in-stockholm-ljusteroe), hat halt sehr. . ähh. . spezielle Ansichten und Gewohnheiten, wie sich auch hier wieder deutlich zeigt.
Die Temperamentvolle Juristin kann sich glücklich schätzen, dass RB das Date zwischen ihr und Moraltrottel verhindert hat (McCarthy und die Korea-Krise). Brr.
 spider monkey Remo Kirsch: Die Preisinformation war tatsächlich unzureichend. Einfach nicht zahlen.

02.02.2011 | 15:08
von ReclaBoxler-6883935 | Regelverstoß melden
James Sutcliffe: Na, immerhin sind die Kommentare vom Moralapostel für Sie doch insofern interessant, dass Sie ein "brr" abgekupfert haben.
Zur Beschwerde: Erst AGB vollständig lesen, dann Häkchen machen.

02.02.2011 | 17:38
von Ernst Bäumer | Regelverstoß melden
 spider monkey Remo Kirsch: Die Argumentation "gedruckt ist gedruckt" ist zu formalistisch und daher falsch. Der auffallend angepriesenen Sache steht lediglich eine versteckte Preisinformation gegenüber. Die Gegenleistung zur Leistung wird nicht deutlich genug ausgewiesen. Die Tatsache, dass der Anbieter sein Angebot mittlerweile angepasst hat, ist als klares Eingeständnis seines Versäumnisses anzusehen.
Lassen Sie sich nicht vom Schein- bzw. Nanowissen eines Kleingedruckt-Protagonisten beirren. Nicht zahlen.

23.02.2011 | 08:51
von Remo Kirsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam noch keine Reaktion von der Firma.


16.03.2011 | 10:11
von Remo Kirsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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