Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 626 Views | 14.02.2011 | 12:58 Uhr
geschrieben von Gisela Becker

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Kündigungsbestätigung - null Reaktionen

Aufgrund der Preiserhöhung habe ich meinen Vertrag zum 1.2. gekündigt, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Datum der Kündigung: 31.12.2010. Das Schreiben ist per Einschreiben mit Rückschein an TeldaFax gegangen. Am 31.12 habe ich es auch per Mail gesandt. Hierauf habe ich die Formbestätigung erhalten, dass das Schreiben eingegangen ist und wegen der Vielzahl neuer Kunden etwas Zeit für die Bearbeitung gebraucht wird. Aber es seien 80! neue Kundenberater eingestellt worden. Man melde sich in Kürze!

Zehn Tage später eine weitere Mail: "Es dauert etwas länger".

Telefonanrufe sind völlig sinnlos: Call-Center: Wegen vieler neuer Kunden sind wir überlastet. Auskünfte: Fehlanzeige!

Ich wünsche den vielen neuen Kunden eine bessere Kundenberatung und mir endlich eine Kündigungsbestätigung statt der inzwischen vier (!) Werbeschreiben seit meiner Kündigung!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Kündigungsbestätigung sofort!


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Kommentare und Trackbacks (6)


07.03.2011 | 22:28
von Gisela Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe inzwischen die Nachfrage nach meiner Kundennummer beantwortet. Mal sehen, was wann kommt.


07.03.2011 | 22:30
von Gisela Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen habe ich eine Mitteilung von meinem "neuen" Stromlieferanten. Diesem hat Teldafax mitgeteilt, dass mein Stromvertrag noch bis 31.10. laufen würde. Meine Kündigung ist bisher unbeantwortet. Die Auskunft an den neuen Stromlieferanten falsch, weil ich aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht habe. (Fortsetzung folgt!)


09.03.2011 | 13:10
von Gisela Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


11.03.2011 | 10:59
von Gisela Becker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank - die Beschwerde über Reclabox hat endlich mal zu einer Reaktion geführt.


11.03.2011 | 11:01
von Gisela Becker | Regelverstoß melden
Nach der Beschwerde über Reclabox wurde die Kündigung zum 30.4. bestätigt. Das entspricht zwar nicht ganz meinem Sonderkündigungsrecht, aber immerhin tatsächlich mal eine Reaktion.
Jetzt warte ich mal auf die Schlussrechnung und dann meine Kaution von 50 €.

30.03.2011 | 15:39
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)



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